Beiträge von tanja8777

    HI Ihr Lieben,
    sitze mega mässig auf dem Schlauch könnt Ihr mir da helfen?

    4. Nennen Sie aus Ihrem Arbeitsbereich 2-3 Themen, die Sie für moderationsfähig halten! Begründen Sie Ihre Meinung!
    7. Stellen Sie sich eine Sitzung aus Ihrem Arbeitsbereich vor, auf deren Thema die Kriterien für Moderationsfähigkeit (viele Betroffene und hohe Komplexität) einzubauen!
    - Formulieren Sie für dieses Treffen eine oder zwei Kartenfragen, dazu entsprechende Mehrpunktfragen, 2 Zuruffragen und 2 Einpunktfragen.
    - Notieren Sie – so weit möglich – zu jeder der Fragen 3-4 mögliche Antworten.
    - Begründen Sie, warum sie jeweils welche Technik gewählt haben.
    9. versuchen Sie anhand Ihres Beispieles (Aufgabe 7), die dramaturgischen Elemente aus Lektion 4 und die Fragetechniken aus Lektion 3 in einen Gesamtplan zu bringen.
    Wie sieht der Einstieg aus, die Vertiefung und letztlich die Ergebnissicherung?
    Nennen Sie jeweils die Fragestellung, die vorgeschlagene Technik und den Zeitbedarf!

    6. Versuchen Sie auf einem Blatt Papier mit Hilfe der 4 Formen gebundener Darstellungen eine Skizze für ein Präsentationsplakat zu entwerfen. Ein Beispiel aus Ihrem Arbeitsfeld wäre gut. Vielleicht gelingt es ihnen auch, eine zusammenhängende Präsentation zu erstellen, also ein Präsentations-Szenario. Denken Sie dabei dramaturgisch, Einstieg, Vertiefung und Problematisierung, Handlungsorientierung.

    Hallo Ihr da zusammen, könnt ihr mir event. helfen bei diesen aufgaben?
    Danke das wäre echt nett von euch.

    Warum wird Ihrer Meinung nach durch Eu Richtlinien (bis November 19993 Eg Richtlinien) versucht, das nationale Gesellschaftsrecht an das andere Staaten anzugleichen?

    Erklären sie wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaftt bürgerlichen Rechts)!

    Aus welchen Gründen/Motiven gründet man eine Personalgesellschaft?

    Würde mich über jede antwort freuen.

    LG

    Habe noch ein paar Aufgaben für euch !

    Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Hans und Helga Muster für das Jahr 01. Gehen Sie dabei nach dem in R3 EStG abgedruckten Schema vor und begrpnden Sie Ihre Entscheidungen anhand einschlägigen Vorschriften!

    Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Hans und Helga Muster im Jahr 01
    Hans Muster, geb. am 01.01.1955, und Helga Muster, geb. am 01.01.1956, wohnen seit 1980 in Darmsatdt und betrieben dort eine Metzgerei.

    Metzgerei Hans Muster:
    Hans Muster ist gelernter Metzgermeister und betriebt eine Metzgerei in eigenen Räumen. Zum 31.12.00 und 31.12.01 wurden folgende Bilanzen erstellt:
    Bilanz per 31.12.00
    Aktiva:
    Grund und Boden 50.000,00€
    Gebäude 80.000,00€
    Pkw 10.000,00€
    Warenbestand 10.000,00€
    Forderungen 10.000,00€
    Beteiligung Natursarm GmbH 10.000,00€
    Bank 10.000,00€
    Kasse 20.000,00€
    200.000,00€

    Passiva:
    Darlehen 40.000,00€
    Lieferantenschuld 15.000,00€
    Umsatzsteuer 5.000,00€
    Kapital 140.000,00€
    200.000,00€

    Bilanz per 31.12.01
    Aktiva
    Grund und Boden 50.000,00€
    Gebäude 75.000,00€
    Pkw 5.000,00€
    Warenbestand 10.000,00€
    Forderungen 10.000,00€
    Beteiligung Natursarm GmbH 10.000,00€
    Bank 35.000,00€
    Kasse 25.000,00€
    220.000,00€

    Passiva:
    Darlehen 20.000,00€
    Lieferantenschuld 10.000,00€
    Umsatzsteuer 5.000,00€
    Kapital 185.000,00€
    220.000,00€

    Zu der Bilanz zum 31.12.01 gibt es folgende Erläuterungen:
    - Hans Muster hat zu privaten Zwecken 60.000,00€ entnommen.
    - Hans Muster hat Einlagen von 10.000,00€ geleistet.
    - Aus der Beteiligung an der Naturdarm GmBH erhielt Hans Muster eine Bardividende von 10.000,00€, die er als Ertrag erfasst wurde. Eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung liegt vor. NachAbzug der Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlages wurde die Nettodividende auf das betriebliche Bankkonto überwiesen.

    Arbeitsverhältnis Helga Muster:
    Helga Muster ist im Betrieb ihres Mannes angestellt. Sie macht die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Beschäftigten sowie die Buchführung. Dafür erhält sie ein monatliches Bruttogehalt von 2.000,00€. Das Arbeitsverhältnis ist formell nicht zu beanstanden. Die Steuern und Sozialabgaben sind ordnungsgemäß abgeführt worden.

    Mietwohnung Hans und Helga Muster:
    Hans und Helga Muster kauften in 01 gemeinsam ein 1 000qm großes Mietwohngrundstück (Baujahr 1985) mit 6 gleich großen Wohnraum für 2.000.000,00€ zuzüglich 3,5% Grunderwerbssteuer. Der Wert des Grund und Bodens beträgt 500,00€ / qm. Der Kaufvertrag datiert vom 01.08.01. Übergang Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten war der 01.09.01. Nach dem Kaufvertrag sind Hans und Helga Muster je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks.
    Die Wohnung haben Sie vermietet. Die monatliche Mite je vermieteter Wohnung beträgt 2.000,00€ zuzüglich 250,00€ Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung. Die Miete und die Nebenkosten sind jeweils zum Monatsende fällig. Fünf der Mieter zahlen immer pünktlich. Ein Mieter ist etwas schlampig. Bis November 01 zahlt er pünktlich. Die Dezembermiete zahlt er erst nach einer mündlichen Aufforderung im Januar 02, sie wird dem Konto von Hans und Helga am 09.01.02 gutgeschreiben.
    Zur Finanzierung des Kaufpreises haben sie einen gemeinsamen Kredit über 1.500.000,00€ aufgenommen, der ihnen unter Abzug eines Disagios von 10.000,00€ am 01.09.01 ausgezahlt wurde. Sie bezahlten damit am 02.09.01 den Kaufpreis. Die monatliche Zinsbelastung beträgt seit dem 01.09.01 5.000,00€.
    Im Jahr 01sind noch 12.000,00€ weitere Aufwendungen, insbesondere Kosten für Strom, Heizung und Wasser für das Grundstück angefallen.

    Geldanlage Helga Muster:
    Helga Muster hat ihr Geldvermögen bei XYZ-Bank angelagt. Im Jahr 01 erzielt sie folgende Erträge:
    Aktiendepot: Gutschrift von 12.000,00€ Dividende aus der Beteiligung an verschiedenen Aktiengesellschaften
    Sparbuch: Gutschrift von 6.000,00€ Zinsen
    Einen Freistellungsantrag hat sie nicht erteilt. Steuerbescheinugungen liegen - soweit erforderlich - vor. Hans hat keinerlei Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Sonderausgaben Hans und Helga Muster:
    Um für das Alter vorzusorgen, hat Hans muster zu Beginn seiner Selbstständigkeit eine Lebensversicherun abgeschlossen, für die er im Jahr 01 6.000,00€ an Beiträgen geleistet hat. Zusammen mitd em Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung seiner Frau Helga von insgesamt 3.000,00€ haben die Eheleute Hans und Helga Muster insgesamt 9.000,00€ an Vorsorgeaufwendungen geleistet.
    Darüber hinaus wurden Helga im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses 600,00€ Lohnkirchensteuer einbehalten und Hans musste im Jahr 01 1.000,00€ Kirchensteuervorauszahlungen an das Finanzamt zahlen

    Brauche ganz dringend eure Hilfe!!

    Sachverhalt 1:
    Die Geschwister Carla und Clair Grube betreiben zusammen die SAUBERMANN OHG, an der sie je zu 50% beteiligt sind. Die OHG hat ihren Sitz in Mainz und führt Kanalreinigungen durch.
    Carla Grube besitzt außerdem noch ein Mehrfamilienhaus (20 Mietparteien), aus dem sie erhebliche Mieteinnahmen erzielt. Clair ist noch Gesellschafterin der SANI-GMBH (Bingen / Rhein), die mit sanitären Einrichtungen handelt.
    Außerdem haben beide den Kiosk der Eltern geerbt, als diese vor 2 Jahren verstorben sind.
    Da die Schwestern jedoch der Meinung waren, dass sie für das Betreiben eines Kiosks kein Talent besitzen, und sowieso finanziell unabhängig waren, rührten sie bezüglich der Erbschaft keinen Finger und ließen den „kleinen Laden“ beschlossen.
    Aufgabe:
    Führen Sie bitte aus, wer den o.g. Personen im Sinne des UStG Unternehmer ist, und geben Sie, soweit möglich, den Rahmen des jeweiligen Unternehmers an. Gesetzliche Bestimmungen sind zu zitieren.

    Sachverhalt 2:
    Karl Käfig (KK), ehemaliger Zehnkämpfer, betreibt seit Jahren – neben seinem Wohnhaus – ein großes Sportartikelgeschäft in Ingelheim / Rhein.
    In 2002 ereignete sich u.a. folgende Geschäftsvorfälle:
    1.
    Sein Nachbar, Theo Blank, benötigt kurz vor seiner Abreise in einen dreiwöchigen Sporturlaub noch eine Packung Spezialpflaster zur Behandlung von evtl. auftretenden Blasen.
    Da Theo ein sehr guter Kunde ist, schenkt ihm KK das Pflaster und übergibt es am 04.03.2002 seinem Nachbarn im Sportgeschäft. Das Pflaster hat einen Wert von 5,00€ (Einkaufspreis ohne USt).
    2.
    Der in Albanien wohnende Spitzensportler Alba Nier bestellt bei KK, der für seinen guten Service bekannt ist, eine komplette Sportausrüstung im Wert von 10.000,00€ (ohne USt) am 17.02.2202. KK hatte die Ware vorrätig und übergab sie am 18.02.2002 einem privaten Lieferservice, der die Auslieferung nach Albanien veranlasst. Alba Nier erhielt die Ware am 20.02.2002.
    KK stellt Alba Nier folgende Rechnung:
    Sportausrüstung 10.000,00€
    Transport 750,00€
    Summe 10.750,00€
    - zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug -
    3.
    Der Landfrauenverein Ingelheim plante, in 2002 als besondere Attraktion eine Skifreizeit für Junggebliebene durchzuführen, und bat KK darum, in Ingelheim einen Vortrag über den sicheren Umgang mit der Ausrüstung zu halten. KK entsprach der Bitte und erhielt für diesen Abend am 23.08.2002 ein Honorar i. H. v. 232,00€ (brutto).
    4.
    Seinen privaten Trainingsanzug, den KK bei Erhalt seiner Goldmedaille während der olympischen Spiele getragen hatte, spendete er im Juni 2002 einem Wohltätigkeitsverein, der ihn für 4.000,00€ versteigerte. Das Geld wurde für die AIDS-Hilfe bestimmt.
    Für KK hatte der Anzug einen unschätzbaren Wert. Der damalige Einkaufspreis betrug 100,00€ (ohne USt). Heute würde ein vergleichbarer Anzug 175,00€ (ohne USt) kosten.
    5.
    KK´s Ehefrau fuhr im Juli 2002 zu einer Entschlackungskur an den Bodensee. Hierfür benötigte sie u.a. eine schwarze Gymnastikhose. KK hatte kurz zuvor eine entsprechende Lieferung erhalten (Einkaufspreis ohne USt: 40,00€) und übergab seiner Frau am 18.06.2002 eine passende Hose. Selbstverständlich musste sie hierfür nicht bezahlen.
    Der Verkaufspreis der Hose betrug 75,00€ (inkl. USt). Für die Gymnastikhose war KK zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.
    6.
    Als Sportgeschäftinhaber ist KK selbstverständlich auch Mitglied im örtlichen Sportverein. Hierfür zahlt er jährlich – wie alle Mitglieder – einen festen Beitrag i. H. v. 150,00€.
    7.
    Am 28.07.2002 verkaufte KK einen seiner zwei ausschließlich privat genutzten Pkws (BMW 750 i) an seinen Freund Paul (Privatmann) für 20.000,00€ zzgl. 16% USt, die er gesondert in Rechnung stellte. Die Übergabe der Rechnung erfolgte am 29.07.2002.
    8.
    Am 04.08.2002 verkaufte KK an eine Angestellte seines Unternehmens einen Sportanzug, der im Einkauf 110,00€ (ohne USt) gekostet hatte. Der übliche Verkaufspreis betrug 140,00€ (ohne USt). Aufgrund des Dienstverhältnisses übergab KK ihr den Anzug für 70,00€ zzgl. 16% USt.
    Aufgabe:
    Nehmen Sie zu den genannten Geschäftsvorfällen bitte ausführlich Stellung, und zitieren Sie hierbei die entsprechenden Vorschriften. Insbesondere ist auf folgende Punkte – soweit möglich – einzugehen: Umsatzart, Zeitpunkt, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung der USt!
    KK versteuert nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und gibt zutreffend monatliche Voranmeldung ab. Ggf. erforderliche Nachweise gelten zum frühestmöglichen Zeitpunkt als erbracht.

    Könnte mir da jemand helfen?

    Hallo zusammen!

    Könnte mir jemand helfen bei der Kostenrechnung?

    1.
    Welche Bedeutung und welche Aufgabe hat die Kostenrechnung in einem Industriebetrieb?
    A:?????????????????

    2.)Welche Stoff und Personalkosten sind
    a. eindeutig fix
    b.eindeutig proportional
    c. teilweise fix und proportional bzw variabel?

    3. Wodurch unterscheiden sich bilanzmäßige und kalkulatorische Abschreibungen?

    Ihr würdet mir da sehr helfen.
    Danke im voraus

    Klaus Raffke übergibt an einen Lieferanten aufgrund einer Warenlieferung einen Scheck in höhe 4000Euro. Bei Untersuchung der Ware (§377HGB) stellt er fest das die ware mangelhaft ist. Raffke ruft deshalb seine Bank an und sperrt den scheck, d.h verweigert der Bank die auszahlng.

    Die Kalenderdaten lauten:

    Austellungdes Schecks am 05.07.2002
    telefonische sperre des Schecks 07.07.2002
    Einlösung/Nichtneinlösung des Schecks am 12.07.2007

    a.) Die Bank löst trotz der sperrung den Scheck ein und belaset das Konto von Raffke mit dem Scheckbetrag.
    Welche rechte hat Raffke?
    b.) Obgleich die Schecksperrung nicht wirksam war, hat die Bank sie beachtet und die Einlösung des Schecks am 12.07. verweigert.
    Welche Reche Rechte stehen dem Warenlieferaten aus dem Scheck zu?