Beiträge von epileptik

    Das Realisationsprinzip sagt ja aus, dass Gewinne erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie tatsächlich entstanden sind! 8) Jetzt meine Frage: Welche Begründung gibt es für das Realisationsprinzip und könntet ihr mir ein paar Bsp. geben?! Danke im voraus. :anbet:

    weiß nicht ob dir das hier hilft:
    §§255 Abs. 4 und 256 HGB

    Die Firmenwertproblematik läßt sich am einfachsten an einem Bsp. erläutern. Dabei wird angenommen, dass für ein zum Verkauf stehendes Unternehmen folgende Zahlenwerte gelten:
    =================================================
    Bilanzwert der Aktiva 710,00
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Zeitwert der Aktiva (Teilproduktionswert/Substanzwert) 910,00
    + Originärer Firmenwert 90,00
    ---------------------------------------------------------------------------=======-------
    Ertragswert 1000,00


    oder §269 HGB

    schau doch mal rein