Hi,
probiers mal mit
"Einführung in die Betriebswirtschaftslehre"
von werner neus
mfg
chris
Hi,
probiers mal mit
"Einführung in die Betriebswirtschaftslehre"
von werner neus
mfg
chris
also ich würde es so probieren, ich würde aus der nachfragefkt.
die nutzenfunktion für die haushalte ermitteln (geht glaub ich über
das hotellings-lemma)
sofer du dann U ermittelt hast
einfach erst einmal die 20 für den tarif abziehen, und dann schauen
bis zu welcher einheit x man noch gerade über u>0 bleibt.
sofern bei bei x>12 mit 7 einfach dann mit 5 weiterrechnen.
mfg
Hi brauche dringend einen denk anstoss
also in meiner aufgabe soll man die optimale
preisequenz für ein langlebiges gut über 2 perioden, für
einen monopolisten bestimmen und den dazugehörigen
diskontierten gewinn.
annahme:
die zahlungsbereitschaft der Konsumenten ist im intervall [0,1] mit der verteilungsfkt
F(v)=v^(0,5) verteielt.
es ist ein kontinuum von konsumenten vorhanden die jeweils nur ein gut kaufen
der diskontfaktor (1/1+r)=d
den ersten schritt hab ich noch und zwar das nur die konsumenten in der 2 periode
kaufen deren v mindesten p(t=2) entsprechen muss
dh
p(t=2)=v(T=2) ---> gilt für den indifferenten konsumenten in t=2
wie aber der monopolist in der 2 periode den preis festlegt ist für
mich unklar wie ach in der ersten.
also vielen dank im voraus
mfg
also als kleinen tipp empfehle ich dir mal den
§275 HGB
die defintionen für die einzelnen salden muss du halt mal nachlesen
z.b. gesamtergebnis ist natürlich der abschluss saldo usw.
also im endweffekt musst du dir halt mal die einzelnen
definitionen reinziehen, steht aber eigentl. in jeden
allgemeinen bwl buch (wöhe, schildbach, conenberg usw)
mfg
hi, also direkt zur aufgabe
1. man soll die KR brechnen in einem monopol.
die nachragefkt. ist D(p)=p^-2 hier liegt auch
schon mein problem da meines erachtens eine
KR herauskommt die gegen unendlich geht, oder
liege ich hier falsch?
2. in der aufgabe ist nämlich weitergefragt, anhand
welcher regulierungpolitik der staat
nun die wohlfahrtmaximieren könnte.was nach meiner
auffassung gar nicht mehr nötig wäre da wir ja bereits
auch eine wohlfahrt von unendlich haben.
wohlfahrt=KR+PR
3. letzte frage wie hoch wäre nun der aus der
regulierungspolitik hervorgehende wohlfahrtsgewinn.
vielen dank voraus
mfg
also erst einmal zur definition
da das aktienpaket zur langfristigen anlage gedacht ist
ist es bestandteil des anlage vermögens genauer FINANZANLAGE $ 266,(2),III HGB
nun gilt für kap.-gesellschaften für finanzanlagen nach $ 279 (1) HGB das
gemilderte NWP dh. der wertansatz hängt davon ab ob geschäftsführer
viel oder wenig gewinn ausschütten wollen:
viel: dann bilanzierung zu AHK
wenig: dann abschreiben
sofern die wertminderung von dauer sein sollte so müsste abgeschrieben werden.
(geht aber aus aufgabe nicht hervor)
achso wenn du höchstwert meinst bezieht sich dies auf die verbindlichkeiten,die
immer mit dem höchstwert anzusetzten sind.
(hier lieber AHK benutzen).
mfg
skonti stellt eine anschaffungspreisminderung dar und ist vom
einkaufspreis sofort abzuziehen § 255 HGB (darf somit nicht aktiviert
werden), dh. als wertansatz nimmst du den um dem skonti reduzierten
AHK.
sofern du beim verkauf skonti gewährst ist dieser, nicht abzuziehen, da
du ihn später über die guv aus den umsatzerlösen heraus nimmst, sonst würdest
du in ja doppelt in das ergebnis mit einbeziehen.
mfg
ich würde hier den shareholder value in betracht ziehen.
d.h. das unternehmen entlässt die leute um noch mehr gewinne zu erzielen
für den zweck, das die interne rendite gegenüber einer alternativ anlage steigt.
denn sofern die rendite im unternehmen geringer ist als z.b. bei der bank, werden
die aktionäre ihr geld aus der unternehmung ziehen und zur bank bringen.
das würde bedeuten das der börsenkurs (angebot - nachfrage) sinkt und somit die unternehmung für eine feindliche übernahme erschwinglicher wird (d.h. der grenzpreis dieser unternehmung würde sinken). durch die feindliche übernahme würden noch mehr arbeitsplätze in gefahr gebracht werden.
andere sichtweise:
durch den shareholder value handelt die verwaltung ja nur im interesse der aktionäre,
die ja möchten das ihre aktienkurse steigen,wenn die aktionäre nun registrieren dass,
die unternehmung so handelt werden die aktionäre nochmehr geld investieren, was ja
wieder zu positiven effekten führen würde.
diese sichtweise ist aber leider in deutschland ein absolutes tabu (bsp. die börsenmarktwerte von zb. basf und daimler zusammen entsprechen dem börsenmarktwert von google, da sieht man ja das die deutschen irgendwie was falsch machen).
tipp:lies mal franz w. wagner der beschreibt das ziemlich gut.
mfg
der hauptgrund für das realisationsprinzip besteht im gläubigerschutz, denn durch einen vorzeitigen ausweis des gewinnes würde ja der gesamtgewinn, bzw der jahresüberschuss erhöht werden.das bedeutet zb. bei der AG das höhere gewinne ausgeschüttet werden könnten (gleiches gilt auch für die anderen gesellschaften), die noch gar nicht da sind, dh es würde geld abfliessen was eigentl. gar nicht verdient wurde.
---> es gilt für das av gemildertes und für das uv das strenges NWP und für die schulden
das höchstwert prinzip (das dient alles dazu das man gewinne nicht vorzeitig ausgewiesen werden können)
BSP: wertpapiere steigen über den anschaffungswert zum bilanzstichtag
AHK 50 € ---> Kurs am Bilanzstichtag 110 €
dh. du darfst die wertpapiere dennoch nur zu 50 am bilanzstichtag ansetzen
denn wenn du sie zu 110 ansetzen würdest, würdest du einen gewinn von 60 ausweisen.
diese 60 könnten an die gesellschafter ausgeschüttet werden (da die 60 aber nicht verdient wurden müsste dieser betrag z.b. aus der kasse genommen werden, d.h. das vermögen würde sinken und somit auch die haftungsmasse für die gläubiger).
Nun sinkt der kurs nächstes jahr auf 0 € ---> und nun siehst du das dilemma
jetzt wurde im vorjahr die vermögenssubstanz um 60 reduziert, und in diesem ja können die 60 nicht mehr verdient werden.
also der zweck des realisationsprinzip besteht im gläubigerschutz, das keine haftungsmasse aus der unternehmung gezogen wird
(Buch Tipp: der handelsrechtl. jahresabschluss von schildach)
dies war die kurzversion (da es auch nachteile gibt, es kann näml. durch das realisations prinzip nie die tatsächl. vermögenslage dargestellt werden, was dann eigentl. wirkl. gläubigerschutz wäre, aber das alles aufzuführen dauert mir jetzt zulang)
hoff ich konnte dir etwas helfen
mfg
sofern S=0,75 (wie unten) und nicht 0,175 wie oben
dann liegt dein fehler in dem zins
der ausländische zins ist in deinem fall 0,09 und nicht 0,07
r*=r(usa)-r(kanada)
r*=-0,02
d1=-0,41569
d2=-0,45033
mit linear approximation
N(d1)=0,338795
N(d2)=0,326281
c=0,338795*0,75*exp(-0,09*0,75)-0,326281*0,75*exp(-0,07*0,75)
c=0,005315956
mfg
Hi, leute
also schon mal danke für euer interesse,
aber ich meine nicht die buchung
aufwand vor auszahlung
t=0 aufwand an rückstellung <---- ausgabe
t=1 rückstellung an zahlungsmittel <---- auszahlung
d.h. der aufwand entsteht hier logischerweise vor der auszahlung
das ist mir schon klar
ausgabe ist definiert als (im weitesten sinne)
zahlungsmittel < oder = 0
forderungen < oder = 0
verbindlichkeiten > oder= 0
= ausgabe
während desssen auszahlungen nur den zahlungsmittelbestand berühren
zurrück zur frage
"aufwand vor ausgabe"
immer noch nicht lösbar da eine aufwandserfassung immer zu einer gleichzeitigen verbindlichkeits erhöhung (oder abnahme der ZM-bestandes die aktiv posten nicht einbezogen)führt und somit für
aufwand an rückstellung
gilt "aufwand gleich ausgabe" aber nicht vor ausgabe
schuldigung ich lese gerade ein paar sind auch meiner meinung
also viel spass noch beim nachdenken
und vielen dank
Sachverhalt: es wäre zu buchen
Aufwand vor Ausgabe
ich meine das zu dieser thematik kein buchungssatz möglich ist
da ein aufwand immer zu einer gleichzeitigen ausgabe führen würde
oder sehe ich das falsch
lösungsvorschlag eines skriptes wäre
aufwand an rückstellung
wobei rückstellung ja gleichzeig zum aufwand auch die ausgaben erhöht
oder sehe ich das falsch????
vielen dank vorab
also sofern ich aufgabe richtig verstanden habe
rentenformel
R(T)=r*(q^n-1)/i mit q=1+i und i=0,06
R(T)=100(1,06^6-1)/0,06=697,53
nun 697,53/600-1=16,255% effektiver zins für die 6 monate
(habe zinseszins benutzt und setze die 6% für einen monat)
d.h. der halbjährige zins wäre also 16,255% dies auf das volle jahr
berechnet wäre.
1,16255^(2) ---> 1,3515-1 = 35,515%