Beiträge von Markus

    Zitat

    Original von laura
    Ich kann Dateianhang nicht runterladen was muss ich machen.

    Gruss Laura

    Linksklick (Nicht Rechtsklich und Ziel speichern unter...!) und warten bis der Download startet. Bei mir funktioniert es wunderbar. Zur Not kann ich es dir auch per Email schicken.

    Gruß
    Markus

    Zitat

    Original von nelly
    Hallo Markus
    Ich danke für deine Hilfe ,aber ich hätte da noch kurze frage .Wie hast du die Gesamtkapitalrendite ausgerechnet ich bekomme da eine andere Zahl .Kannst du mir vielleicht noch kurz den formel ausschreiben.

    Gruss Nelly

    RGK = Gewinn vor Zinsen / eingesetztes Kapital = (Gewinn + FKZ) / (Kapitalkosten + Betriebskosten)

    Gruß
    Markus

    1.

    :ha: Kalkulatorische Kosten

    2.

    :ha: kalkulatorische Abschreibung

    3.

    Da die Unternehmung keine vollkommenen Informationen über zukünftige Entwicklungen und Ereignisse besitzt, ist ihre Tätigkeit mit einem Risiko verbunden. Die sich daraus ergebende Verlustgefahr wird in der Kostenrechnung als Wagnis berücksichtigt. Es lassen sich zwei Arten von Wagnissen unterscheiden:

    a) Das allgemeine Unternehmenswagnis, es bezieht sich auf das ganze Unternehmen und entsteht u.a. durch den technischen Fortschritt und makroökonomische Veränderungen der Nachfrage. Dieses allgemeine Unternehmenswagnis wird kalkulatorisch nicht berücksichtigt.

    b) Einzelwagnisse, sie beziehen sich speziell auf einzelne Unternehmensbereiche und Kostenstellen. Sie sind in ihrer Art vorhersehbar und mittels Erfahrungswerten berechenbar. Diese werden als kalkulatorische Kosten angesetzt. Für die Kostenrechnung werden demnach nur unversicherte Einzelwagnisse berücksichtigt, welche sich nach folgenden Arten unterscheiden lassen: Gewährleistungs-, Entwicklungs-, Vertriebs-, Anlagen-, Bestände-, Fertigungs- oder auch Mehrkostenwagnis. Bei der Berechnung von Einzelwagnissen werden Durchschnittswerte verwendet. Dabei wird zumindest auf die Daten aus den letzten drei bis fünf Jahren zurückgegriffen.

    Mathematisch: Durchschnittlicher Wagnisverlust = ( Summe der eingetretenen Wagnisverluste * 100 ) / Summe der Anschaffungskosten

    Gruß
    Markus

    Zitat


    Das in einem Unternehmen eingesetzte Verfahren der Verbrauchsmengenermittlung sollte vor allem einfach zu handhaben sein. Komplizierte Verfahren sind geeignet.

    Ein bisschen widersprüchlich die Aussage, findet ihr nicht? ;)

    Gruß
    Markus

    Ähnliche Studiengänge müsste es noch an der TFH Wildau und der HS Bremen geben. Wenn du eher in die technische Richtung gehen willst kannst du natürlich Fahrzeugtechnik wählen, in diesem Studiengang gibt es eigentlich im Allgemeinen auch immer den Schwerpunkt Raum- und Luftfahrttechnik.

    Gruß
    Markus

    Wechseln kannst du eigentlich immer, aber angerechnet werden dir wohl nur die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer, diese müssen eben von der Stundenzahl und den Inhalten ziemlich identisch sein, aber im Normalfall musst du einige Prüfungen nicht noch einmal schreiben.

    Gruß
    Markus

    Zitat


    zweites ist meine frage, nur noch 10 % der plätze gehen ja über wartezeit, werde ich dann automatisch nächstes jahr versucht über wartezeit reinzubekommen? oder muss ich mich erst bei der hochschule bewerben um über die wartezeit rein zu kommen? oder geht das mit der wartezeit halt automatisch auch wenn ich jetzt nix an die hochschule schicke und nächstes jahr studieren will?

    Es werden pro Semester immer zwei Listen erstellt: Qualifikations- und Wartesemesterliste, die bestplatzierten bekommen dann die Plätze. Siehe auch folgenden Link :ha: Ermittlung des Numerus Clausus

    Gruß
    Markus

    Nunja die Bescheide gibt es im Normalfall mitte August, somit gibt es dort auch erst die ersten Ergebnisse. Du musst dich also noch ein bisschen gedulden ;)

    Desweiteren wähe doch bitte eine präzisere Betreffzeile. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten.

    Gruß
    Markus

    Pflichpraktika während dem Studium regelt deine Studien- und Prüfungsordnung, dort musst du nachlesen! Alles was vor dem Studium abgeleistet wird, wird dir im Normalfall nicht angerechnet (außer explizit geforderte Vorpraktika), aber ein Praktikum an sich, ist natürlich nicht verkehrt.

    Gruß
    Markus

    Ich schließe mich da meinen Vorrednern an, nur die Unterlagen beifügen die gefordert sind. Ein tabellarischer Lebenslauf macht meisten sowieso keinen Sinn, da alle persönlichen Daten schon im Bewerbungsformular angegeben werden müssen und Informationen zur vorherigen Schul- und Berufslaufbahn müssen auch angegeben werden. So war es jedenfalls bist jetzt immer bei mir!

    Gruß
    Markus