ZitatOriginal von nanna
Hallo Strolch,die rechtliche Stellung der Betriebstätten spielt insofern eine Rolle, wenn die Betriebstätten rechtliche und juristisch Selbständig sind ist das Errichten getrennter Finanzbuchhaltungen vorgeschrieben. So weit bin ich ja schon.
Ich weiß nur leider auch nicht welche Entscheidung ich begründen soll!
Ich würde die gegebene Aussage ja als Falsch einstufen. Nur leider fällt mir nicht wirklich eine Begründung ein.LG
Sandra :boah:
Grundsätzlich kann man sie outsourcen, das hat Strolch schon richtig erklärt. Ich würde auch einmal von dem Begriff Betriebsstätten weggehen, denn mit diesem kann man mMn rein gar nichts anfangen! Es ist klar, dass meine Divisions z.B. eine eigene Buchhaltung brauchen und diese in einen konsolidierten Abschluss aufgenommen werden müssen, aber unter Betriebsstätten verstehe ich eigentlich z.B. meinen Fertigungsbereich, Montage usw. Immer eine Frage der Definition, nicht wahr?
Gruß
Markus