Beiträge von Markus

    Noch einmal zusammengefasst:

    1. Du könntest evtl. für Nachfolgekurse die eine Prüfung voraussetzen gesperrt sein
    2. Für manche Semester gibt es Vorrückungssperren d.h., z.B. 7 von 9 Fächer oder so ähnlich
    3. Ins nächste Semester kommst du, wie erwähnt automatisch, wenn du Pech hast kannst du nur deine Wiederholungsprüfungen erst wieder im nächsten WS schreiben.

    Gruß
    Markus

    Das behandelt grundsätzlich jedes Buch zum Thema Finanzmanagement. Am besten du schaust dir deine Strukturen und die Formeln dazu genau an, und denkst darüber nach, wie sich eine Änderung eines Parameters eben genau auswirkt. Exakt wird das sicher nicht in Büchern erwähnt, das ist mehr eine eigene gedankliche Leistung.

    Lade dir einmal folgendes Skript herunter, deckt ziemlich viel ab:

    :ha: https://www.study-board.de/file/15/Finanz…Grundlagen.html

    Gruß
    Markus

    Also sie werden nun erneut überprüfen wie viel Bafög dir wirklich zu steht. Evtl. musst du einen Teil zurückzahlen, oder den ganzen Betrag, das kommt eben auf deinen Bedarf an. Wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, sollte sich das Bußgeld in Grenzen halten, die Hohen Beträge wurden bisher alle nur in richtigen Strafverfahren zur Bezahlung gebracht soweit ich das mitbekommen habe. Verzwickte Situation v.a. da du den Betrag innerhalb von 4 Wochen zurückzahlen musst, und somit erst einmal mit ihnen rumhandeln darfst. Wobei wenn dir die 5.000, völlig zu unrecht gegeben wurden, was ich jetzt einmal nicht denke, dann kann das Bußgeld höher ausfallen. Das klügste ist wohl einmal Kontakt zu einem Anwalt zu suchen der sich damit auskennt, da es ein schwebendes Verfahren ist, wird dir dein Bafög-Amt da nicht weiterhelfen können. Trotzdem viel Glück! Eine Äußerung wird dich im Normalfall nicht weiterbringen, das ist denen oft ziemlich egal.

    Gruß
    Markus

    Sehe es genauso wie meine beiden Vorredner. Fakt ist, du trägst eine Teilschuld. Aber es kommt jetzt eben darauf an wie es mit Polizei & Versicherung weiterläuft, von daher, würde ich es so machen wie Florian es schon sagte, einfach einmal abwarten. Vielleicht hast du auch einfach Glück im Unglück ;)

    Gruß
    Markus

    @Alfons:

    Also bei uns in der Datenbank gibt es auch eine Formelsammlung, genau aus dieser sind alle obigen Formeln. Aber um das Lernen kommt man nie herum, ich kann nichts zur Struktur und Sinnhaftigkeit der Lehrhefte sagen, aber es ist oft der Fall, dass man etwas über den Tellerrand hinausblicken muss.

    Gruß
    Markus

    Denny:

    Naja, das muss nichts heissen, es war anscheinend die Antwort die sie hören wollten. Ich würde mich auch eher den anderen anschliessen. Gerade wenn es in den Repetitorien steht, hat dies meist mehr Richtigkeit. Aber BWLer sind auch keine Juristen, bei den Falllösungen sind viele im WiWi-Bereich nicht gerade juristisch einwandfrei.

    Gruß
    Markus

    Doerte:

    Sehe ich genauso, es gab da eine Frist, musst du im HGB nachlesen.

    hayfu:

    Es gibt schon Rückstellungen für unterlassen Instandhaltungen, also müsste man sie schon bilden dürfen. Genaueres steht wie immer im HGB, aber ich bin gerade zu faul, das rauszusuchen ;)

    Gruß
    Markus

    Doerte:

    Zitat


    Wie definiert sich der Unterschied zwischen Ausgabe u. Auszahlung, dies ist mMn ein und das selbe?!?

    Das Prinzip und der Zusammenhang ist der, zwischen Ausgaben, Auszahlungen und Aufwendungen:

    Auszahlungen, als Wert aller abgegangenen liquiden Mittel, umfassen den tatsächlichen Zahlungsmittelabfluss aus dem Unternehmen wie er in Form von Bargeld oder Banküberweisungen erfolgen kann. Zahlungen sind für den Empfänger mit einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Gegenleistung verbunden (Ausnahme: Schenkung). Diese Gegenleistung, die in Form der Lieferung der bezahlten Ware erfolgt, nennt man Ausgabe. Die Zahlungen und Lieferungen müssen nicht in der gleichen Periode stattfinden und somit sind Kreditvorgänge erforderlich. Im Falle eines Zug-um-Zug-Geschäftes handelt es sich um einen Aktivtausch („Ware gegen Geld“) und somit um eine Auszahlung und Ausgabe in gleicher Höhe.

    Beispiele:

    Auszahlung - Begleichung von Lieferverbindlichkeiten in bar
    Auszahlung und Ausgabe - Barzahlung der gelieferten Rohstoffe
    Ausgabe - Rohstoffkauf auf Ziel

    Ausgaben wurden definiert als der Wert der zugegangen Güter und Dienstleistungen. Diese werden aber verbraucht bzw. verzehrt und somit liegt dem mengenmäßigen Verbrauch ein entsprechender Aufwand zu Grunde. Ausgaben und Aufwendungen können ebenfalls auseinander fallen, dies geschieht beispielsweise bei Lagerbestandsveränderungen bei der Beschaffung von Einsatzfaktoren. Bei nicht lagerfähigen Produkten entspricht die Ausgabe immer dem Aufwand (z.B. Strom, Gas).

    Beispiele:

    Ausgabe - Lieferung und Lagerung von Rohstoffen
    Ausgabe und Aufwand - Lieferung und gleichzeitiger Verbraucht von Rohstoffen
    Aufwand - Lagerentnahme von Rohstoffen

    Gruß
    Markus