Beiträge von Markus
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Original von tomahawk
Ich glaube du bringst da den steuerrechtlichen Begriff Teilwert mit Abschreibungen durcheinander.Nunja, wenn nichts anderes dabei steht, ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Wertminderung dauernd ist.
Das was ich mich nur frage ist, ob man eine apAfA durchfuehrt, wenn die Wiederbeschaffungskosten sinken und keine Informationen ueber den Wert des gebrauchten Gutes vorliegen.
Ich bringe hier gar nichts durcheinander
Also wir befinden uns im HGB, also ist das hier alles gesetzlich und hat nichts mit dem EStR zu tun! Eine TWA, also eine Teilwertabschreibung ist eine außerplanmäßige Abschreibung. Wiedebeschaffungskosten bilden in der Bilanzierung keine Grundlage, Grundlage sind immer die Anschaffungskosten, nichts anderes, in der Kostenrechnung sind Wiederbeschaffungskosten hingegen relevant. Es geht hier nur um einen Punkt: Ist die Wertminderung dauerhaft oder nicht. Da es hier aber laut der Angabe mMn eher von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, darf man auch nicht abschreiben. Ansonsten musst du abschreiben.
Just my 223.47 cents.
Gruß
Markus -
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Original von k.end
Sorry, aber was genau ist eine Assistenten-Prüfung? Kenne das bei uns so nicht? Musst Du das im Rahmen einer Bewerbung als wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl machen um dort zu promovieren? Dann würde ich sagen dass ein wenig CRM und ein Sahnehäubchen Marketing etwas zu lau wäre, da würde ich schon versuchen durch was innovatives zu überzeugen.
Beschreib doch mal ein bischen was das für eine Prüfung sein soll, an welchem Institut, welcher Fachbereich usw., dann fällt mir bestimmt noch was einIch glaube diese Prüfung müssen BA-Studenten ablegen. Und nunja, für eine Präsentation für eine Promotionsstelle wären 10 Minuten schon verdammt mau
Gruß
Markus -
Wer will beim KFC Uerdingen (Oberliga) spielen?
:ha: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=62974&item=5221351888&rd=1
Gruß
Markus -
Bei Erstens geht es um die Implementierung, d.h. Einführung einer neuen Software. Bei Zweitens, kannst du es wie folgt definieren: Forward Engineering entspricht der Entwicklung eines Produkts unter Berücksichtigung einer eigenen R & D Abteilung und der eigenen Umsetzung. Reverse Engineering hingegen nimmt ein fertiges Produkt und zerlegt es bis zu seinem Grundstein in seine Einzelteile (sog. Produktionskliniken!).
Gruß
Markus -
Die Anschaffungskosten (AK) nach §§ 253 I S.1, 255 I HGB betragen 50.000 €. Die Wertobergrenze i.S.v. § 253 I S.1 HGB sind die 50.000 €. Nach § 247 II HGB handelt es sich um Anlagevermögen (AV), daher gilt vorherig erwähntes AK-Prinzip i.S.v. § 253 I S.1 HGB. Es handelt sich um einen abnutzbaren und zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand (VG). Am Jahresende (JE) müssen die AK um eine planmäßige Afa i.H.v. 10.000 € gemindert werden (§ 253 I S.1, II HGB). Grundsätze für das Anwenden von Abschreibungen finden sich in §§ 252 I Nr. 6 (Stetigkeit), 253 III (Planmäßigkeit) und in 253 i.V.m. 243 I HGB (Methodenfreiheit). Bei einer dauerhaften Wertminderung muss eine Teilwertabschreibung (TWA) i.S.v. § 253 II S. 3 HGB erfolgen. Da von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen ist (hierbei handelt es sich vielmehr um Wiederbeschaffungkosten) darf keine TWA durchgeführt werden.
So sehe ich das. Alles klar? TWA's sind nur erlaubt bei dauerhaften Wertminderungen (im Bereich des AV!).
Gruß
Markus -
Nunja, da gibt es eine sehr breite Auswahl:
Marketing:
Naja, da wirst du um Meffert oder Kothler nicht herumkommen, sind aber zwei durchaus ernstzunehmende Bücher.
Controlling:
Hovarth bzw. Reichmann, sind in diesem Bereich eigentlich die wirklich essentielle Literatur, desweiteren auch noch Ernst Schröder.
Organsiation:
Zur reinen Aufbauorganisation ist es mMn total egal was für Bücher man hat, für die Ablauforganisation sollte man mehr in Bücher über Fertigungsorganisation und dergleichen einen Blick werfen. Wenn es spezieller werden soll, Organisationsentwicklung, organisatorisches Lernen, dann gibt es dort eine Fülle an angelsächsischen Autoren, zu empfehlen ist hierbei "Organizational Behaviour".
Natürlich ist mein Geschriebenes beliebig erweiterbar.
Gruß
Markus -
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Schau einmal in folgendem Buch nach:
Schuler, H. (Hrsg.): Lehrbuch der Personalpsychologie, S.379ff.
Gruß
Markus -
Richtig ist das nicht. Aber gerade bei der Themenauswahl für Prüfungen sind die Lehrer nicht so sehr an die kompletten Lehrpläne gebunden. Es ist eben eine sehr subjektive Sache, aber das wird sich in der Universität auch nicht ändern. Der eine stellt ausgewogene Prüfungen, der andere je nach Lust und Laune.
Gruß
Markus -
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Inwieweit dürfen nicht im gezeichneten Kapital enthaltene Eigenkapitalanteile für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden? (nennen Sie auch den §)Steht in den §§ 182 ff. AktG wenn ich mich nicht irre.
Desweiteren verschiebe ich deinen Beitrag einmal in den Rechnungswesenbereich :falschesForum:
Gruß
Markus -
@Satan:
Check mal deine privaten Nachrichten
Gruß
Markus -
Gut, jetzt kann man es besser lesen. Hast du gar keine eigenen Vorschläge? Wo haperts es denn am meisten? Sind ja doch einige Aufgaben.
Gruß
Markus -
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Original von Otter
Hallo Astrid,versuch noch einmal dein Glück unter den Suchbegriffen Fremdfinanzierung. Bei den Ergebnissen wirst du einige Antworten finden die sich mit deiner Aufgabe beschäftigen.
Gruß
OtterExakt. Siehe folgenden Thread:
:ha: Bilanzrechnung
Für weitere Fragen benutze doch bitte auch diesen. Hier schliesse ich einmal :closed:
Gruß
Markus -
Benutze auch einmal unsere Suchefunktion, damit solltest du etliche Threads zu dieser Thematik finden.
Gruß
Markus -
Möglich ist es. Aber du musst einige Faktoren beachten. Du könntest natürlich ein Urlaubsemester nehmen, aber dazu musst du meistens trifftige Gründe angeben, deshalb denke ich einmal das dies nicht klappen wird. Zwei Semester eingeschrieben sein und keine Prüfungen schreiben geht sicherlich rein theoretisch, aber wirf einen Blick in die Prüfungsordnung, nicht das du Fristen versäumst und ungewollt Fehlversuche aufgebrummt bekommst, das gleiche gilt natürlich für die Zeit für dein Grundstudium, es gibt eine Maximalanzahl an Semestern, da solltest du auch aufpassen! Wenn du Bafög benatragen willst, bekommst du sicher ein dickes Problem bei dem Nachweis deiner Leistungen (ab höherem Semester). Wenn dein Notenschnitt gut genug ist, würde ich mich wohl an deiner Stelle nicht einschreiben, sondern es einfach im nächsten Jahr noch einmal probieren. Verzwickte Situation
Btw. ich verschiebe deinen Beitrag einmal in den Bereich Studium Allgemein. :falschesForum:
Gruß
Markus -
Helfen gerne, aber scanne doch bitte beide Hälften einzeln ein! So kann ich jedenfalls so gut wie nichts erkennen!
Gruß
Markus -
Der hier lungert schon länger bei mir herum
Schlicht. Elegant. Retro. Mir gefällt's
Gruß
Markus -
Irgendwie sagt mir diese Version nicht so sehr zu, hat stellenweise richtig große Problem bei eingebundenen Videos etc und sammelt eine Unmenge an MBs im Arbeitsspeicher. Das hatte ich in den alten Versionen noch nicht
Gruß
Markus -
Finde den Vorschlag von Kathy gut. Nimm doch CRM als Thema, aber konzentriere dich mehr auf die technische Umsetzung als auf den Marketingaspekt. Das Warum und Was auf 2 Folien (Marketingteil), die restlichen dann eher auf den Informatikbereich ausgelegt. Damit solltest du gut fahren.
Gruß
Markus