1. AfA muss erfolgen. Im nächsten Jahr Korrekturbuchungen.
Grundsatz zur AfA: § 253 III i.V.m. § 252 I Nr.4 HGB (strenges NWP) und nach § 252 I Nr.3 wird das latente Kreditrisiko noch durch eine PWB abgegolten.
2. Du musst normalerweise außerplanmässig abschreiben, eine Rückstellung für unterlassene Reperaturen etc. pp. bilden. S.a. § 252 I Nr. 4 HGB.
3. Hier sollte der § 240 III HGB gemeint sein.
4. Formelle Stetigkeit in § 252 I Nr.1 HGB und materielle Stetigkeit in § 252 I Nr.6 HGB nachzulesen. Abweichen darfst du mMn nur von der materiellen Stetigkeit, ergibt sich ja bsp. auch aus Umstellungen etc. pp. oder einer neuen Rechtsform.
5. § 252 I Nr.4 im Zusammenhang mit Gewinnrealisation etc. pp.
6. Bilanzansatz Niederstwert
Das sollte als gedankliche Unterstützung reichen 
Gruß
Markus