Beiträge von u231li

    der kaufvertrag 433 und die dazugehörige willenserklärung können nicht aufgrund eines preises angefochten wernde, es gibt keinen inhaltsirrtum -> gültigkeit der WE!
    2. soweit nix anderes angegeben ist (vereinbart wurde), kann man vom KV nicht zurücktreten

    hallo leute,

    wollte mich mal kurz vorstellen:

    also mein name ist uli, ich komme ursprünglich aus paderborn, bin zur zeit aber an der BA (Berufsakademie für Bankwirtschaft) in hannover. dort studiere ich "banking and finance" mit dem abschluss bachelor.
    mein studienpartner (duales studium) ist eine lokale volksbank.

    wer ein paar fragen zum investmentbankingbereich hat, kann mich gerne mal fragen.

    an sonsten bin ich noch poltisch etwas aktiv (jetzt ratet mal wo - kleiner tipp: ich komme aus paderborn) und wenn ich grad mal nicht am lernen bin, findet man mich in diversen örtlichkeiten der innenstadt wo man gepfegt pils trinken kann.

    btw. ich schreibe im moment über duftmarketing in banken, falls da einer was hat, bitte melden.

    euer uli :D