Hallo!
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Da hab ich auch erstmal ne Frage: Was sind "negative Einkünfte aus nichtselbständier Arbeit"???
Negative Einkünfte sind eben ein Verlust aus dem Vorjahr - wenn dort die Werbungskosten höher waren als die Einkünfte.
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"Die Frage ist nun: Müssen die Einkünfte von 2003 mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, oder ist eine Praktikantenvergütung unter dem Freibetrag von 863€ als steuerbefreit zu behandeln?"Wie ist das jetzt gemeint? Es ist natürlich steuerbefreit in dem Sinne, das es unter deinem Steuerfreibetrag liegt, deshalb hast du ja auch keine Steuern gezahlt. Generell sind Praktikantenvergütungen steuerlich gesehen ganz normale Einkünfte, da wird kein Unterschied zu anderen Jobs gemacht (nur bei der SV, bei der Steuer sind alle Tätigkeiten gleich). Ist ja auch ganz normal auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
Es ist ein Unterschied, ob Einnahmen steuerbefreit sind oder ob man nur keine abgezogen bekommen hat. Für Einkünfte aus einem 325 € Job kann man sich beispielsweise eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen. Hat man aber die Lohnsteuerkarte abgegeben anstatt einer solchen Bescheinigung, trägt der Arbeitgeber die Bezüge ganz normal beim Bruttoarbeitslohn ein. Auf der Anlage N bei der Steuererklärung kann man dann eine nachträgliche Steuerbefreiung für diesen Arbeitslohn aus dem 325 € Job beantragen. Damit zählen diese Einkünfte nicht zum zu versteuernden Einkommen, auch wenn man im selben Jahr mit weiteren Einkünften über die Freigrenzen hinauskommt.
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Und was willst du überhaupt verrechnen? Du schreibst doch, dass du deinen Lohn steuer- und SV-frei ausgezahlt bekommen hast. Also gibt es doch gar keine Steuern, die du zurück fordern kannst! Belehrt mich, wenn ich da falsch liege, aber meiner Meinung nach kannst du dir die Steuererklärung schenken. Außer du willst wieder nen Verlustvortrag machen, aber ewig vor dir her schieben kannst du so einen "Verlust" so weit ich weiß auch nicht.
Genau das will ich machen - und das sollte auf jeden Fall gehen, sonst wäre ja das Ganze mit "vorab entstandenen Werbungskosten" bei einem berufsbegleitenden Erststudium witzlos.
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Tut mir leid, wenn ich selber mehr Fragen gestellt als geantwortet habe, aber ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht: Du hast keine Steuern gezahlt, also ist doch alles bestens...
Trotzdem vielen Dank - ich hab's vielleicht nicht ganz klar formuliert - ist aber auch ein bisschen kompliziert. Und das Problem nochmal: Wenn das Praktikantengehalt ganz normal zum zu versteuernden Einkommen zählt mindert es meinen Verlustvortrag für's nächste Jahr, sonst nicht.