Beiträge von mariah23

    Hallo,
    ich habe momentan ein "Brett vorm Kopf" und komme nicht weiter. Ich denke aber mal das ihr mir die "zündende Idee" bringen werdet.
    Also ich soll den Gasverbrauch zweier Wohnungen von m³ in kWh anhand der Wärmemengenmessung verteilen. Andere Daten sind nicht gegeben.

    Eigentlich kein Problem denn der Verbrauch der Wohnung 2 war in den letzten Jahren stets niedriger als Wohnung 1 und die Wärmemengenmessung gibt das auch wieder.

    Ich habe die Wärmemengen der Wohnungen in % ausgerechnet indem ich Wärmemengen des Monats / Wärmemengen beide Wohnungen des Monats dividiert habe.

    Wenn ich das umrechne kommt das auch wieder hin das Whng. 2 niedriger im Verbrauch ist NUR bei der Verteilung der Anteile von Gesamt in m³ pro Wohnung steht Wohnung 1 auf einmal besser dar in den einzelnen Monaten wenn ich den letzten - ersten subtrahieren.(Gesamt m³ x % der Wärmemengen)

    WIE kann das sein? Was mache ich falsch?

    (Wenn ich nur die Summenwerte prozentual verteile kommt das Verhältnis der 2 Wohnungen zueinander hin ABER ich brauch die einzelnen Monatswerte- wenn ich 3.265,6 x ca. 58% und 42% nehme.)

    Irgendwie bin ich leider zu blöd dazu die Datei anzuhängen aber falls ihr mir helfen könnt wie ich sie einstelle tue ich das natürlich noch.

    Ich beschreibe einfach einmal die Werte 1 und 12 so gut ich es kann.

    Gesamtzählerstand Gas Monat 1 für BEIDE WOhnungen: 57.952,40 m³
    Gesamtzählerstand Gas Monat 12 für BEIDE WOhnungen: 61.218,00 m³
    ergibt Saldo: 3.265,60 m³ Verbrauch

    Wärmemengenmessung Monat 1 für Whg. 1 / Whg. 2: 1.689 / 1.148
    Wärmemengenmessung Monat 12 für Whg. 1 / Whg. 2: 15.414/ 11.050
    ergibt Salden von: 13.725 / 9.902
    also steht Wohnung 2 vom Verbrauch her besser dar!

    Berechnung proz. Anteil Whng 1 und 2 an Wärmemenge:
    1.689 / (1.689 + 1.148 = 59,5% für Whng. 1 im Monat 1
    1.148 / (1.689 + 1.148 = 40,6% für Whng. 1 im Monat 1

    15.414 / (15.414 + 11.050) = 58,2% für Whng. 1 im Monat 12
    11.050 / (15.414 + 11.050) = 41,8% für Whng. 1 im Monat 12

    Umrechnung vom Gesamtzählerstände pro Monat x errecheten % = Anteil m³ pro Wohnung:
    Monat 1: 57.952,4 x 59,5% Whng.1 und x 40,6% Whng.2 = 34.501/23.450
    Monat 12: 61.218 x 58,2% Whng.1 und x 41,8% Whng.2 = 35.657/25.561
    ergibt wiederum Salden von: 1.154 / 2.110

    und HIER liegt mein Problem. Warum dreht sich die "Geschichte"? Wenn ich nur die Endsumme prozentual verteilen würde ohne Beachtung der einzelnen Monate (3.265,6 x ca. 58% Whng.1 und 42% Whng.2 = 1.894 / 1.372) käme es wieder hin das Whng 2 besser darsteht.

    Hallo,
    ich brauche bei folgendem Problem die Lösung:

    Eine Frau geht am 01.12.07 in den Mutterschutz ( Mutterschutz=6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes).
    Sie ist seit etlichen Jahren nicht mehr in der Kirche und zahlt somit auch keine Kirchensteuer.
    Am 01.12.07 tritt sie wieder in die Kirche ein.
    Während der Mutterschutzzeit bekommt die werdende Mutter von ihrem Arbeitgeber weiterhin das Gehalt gezahlt (abzgl. der Differenz die die Krankenkasse zum Mutterschutz zahlt).

    1. Wird für die Zeit vom Mutterschutz ( also ab 01.12.07 bis zum Ende der Mutterschutzzeit) das Gehalt um die Kirchensteuer gekürzt oder wird das Gehalt weiter so gezahlt wie vor dem Mutterschutz?
    2. Ist die Frau nach dem Mutterschutz, wenn sie nicht wieder arbeiten geht und ein Jahr Elterngeld in Anspruch nimmt, von der Kirchensteuer befreit?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Hallo,
    Einnahme bzw. Ausgabe betrifft den Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses von Geldeinheiten.

    (Die Einzahlungen der privaten und der Geschäftskunden bilden die Verbindlichkeiten einer Bank)

    ZAHLUNGSEINGANG: der durch eine Dienstleistung oder die Veräußerung hergestellter Güter durch Barzahlung bzw. unbare Einzahlungen (z.B.Überweisung) erzielt wird.

    Der Auszahlung von einer Partei folgt also die Einnahme bei einer anderen Partei.
    Die Auszahlung ist Voraussetzung für eine Einnahme bei jemand anderen.


    Unternehmen B hat bei A, aufgrund der Lieferung von Fertigerzeugnisse auf Ziel, eine Verbindlichkeit und tätigt somit, wenn er die Überweisung zur Begleichung der Verbindlichkeiten macht, eine Auszahlung worauf bei A die Einnahme (entsprechend dem Zahlungseingang auf seinem Konto) folgt.

    Ich hoffe, ich konnte damit helfen.....

    Hallo,
    also ich würde die dargestellt Aufgabe wie folgt beantworten:

    Die 150 stellen die ursprünglichen AK (Abkürzung für Anschaffungskosten) dar.
    Im Jahr X0 beträgt der Buchwert: 30, der LKW ist also größtenteils abgeschrieben. Da der Verkaufspreis 25 Geldeinheiten beträgt muss man diesen auch als Verkauf im Anlagespiegel eintragen.
    Die Differenz von Buchwert 30 und Verkaufspreis 25 in Höhe von 5 stellt einen "Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen" dar.
    Man darf AUF KEINEN FALL die 150 als Abgang erfassen, da dieses die ursprünglichen AK sind und nicht den Verkaufswert darstellen.

    Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
    Ein schönes und vor allem stressfreies Weihnachtsfest.
    :)

    Hallo,
    ich habe hier einige Grundsätze womit du ansetzten könntest um die Kapitalausstattung zu interpretieren. Diese Grundsätze werden immer wieder verlangt und kommen meistens auch im Examen dran. :)

    Anlagenintensität des AV (Anlagevermögensintensität) AV x 100 /GV
    - hohes AV: verlangt hohen Anteil an langfr. Kapital und bindet dieses
    länger ( → hohe Fixkosten)
    - zunehmende Intensität: wachsendes Unternehmerrisiko
    - niedriges AV: geringere Fixkosten, Flexibler bei
    Beschäftigungsschwankungen ABER Gefahr dass mit veralteten
    Maschinen gearbeitet wird

    Arbeitsintensität
    (Umlaufvermögensintensität) UV x 100/GV
    - je höher desto größer Wirtschaftlichkeit, da intensive Nutzung von
    Kapazität und Fixkostendegression
    - hohes UV = geringere fixe Kosten vom AV


    Liquidität 1. Grades flüssige Mittel x 100 / kurzfr. Verbindlk.
    - zu hohe Liquidität: evtl. neg. Auswirkung auf Rentabilität
    - Forderung: 20 % oder 1:5 (one-to-five-rule)


    Liquidität 2. Grades
    („quick.ratio“ oder „acid test“) fl. Mittel+Fordg. a.LuL. x 100 / kurzfr. Verbindlk
    - Forderung: 100 % oder 1:1 (one-to-one-rule)


    Liquidität 3. Grades
    („current ratio“) UV x 100 / kurzfr. Verbindlk.
    - Forderung: 200 % oder 2:1 (two-to-one-rule)


    Anlagendeckungsgrad I EK x 100 / AV
    - s. Goldene Bilanzregel

    Anlagendeckungsgrad II EK + langfr. FK x 100 / AV
    - s. Goldene Bilanzregel

    Anlagendeckungsgrad III EK + langfr. FK x 100 / AV + Vorräte
    - UV langfristig (Vorräte), wenn Bestand „eisern“

    Working Capital UV – kurzfr. Verblk.
    - pos. Wert: Teil des UV wird langfr. finanziert, gute Beurteilung der Bonität (Ausdruck finanz. Beweglk. UN)

    Goldene Bankregel: besagt, dass man Aktiva so wählen sollte, dass sie mit der Frist der Passiva und dem entsprechenden Volumina der Passiva innerhalb der Fristen übereinstimmen

    Goldene Bilanzregel: besagt, dass AV eine langfr. und UV eine kurzfr. Kapitalbindung nach sich zieht. Das AV sollte durch langfr. Kapital gedeckt sein.


    Ich hoffe, du kommst damit klar.......
    Schöne und vor allem stressfreie Weihnachten.
    (Ich weiß, ist mit Studium nebenbei nicht ganz einfach. Habe letztes Jahr Anfang Februar das Prüfungsvorbereitungsseminar gemacht und hatte letztes Jahr den Stress um dieselbe Zeit).

    Hallo,
    meine Antwort würde folgendermaßen aussehen:

    Das Bruttonationaleinkommen (BNE), welches dem früheren Bruttosozialprodukt (BSP) entspricht, beinhaltet die Summe der Güter und Dienstleistungen, die von den ständigen Einwohnern einer Verwaltungseinheit (Wohnortprinzip) in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel in einem Jahr, hergestellt werden - bzw. die Summe der daraus resultierenden Primäreinkommen, daher auch Nationaleinkommen.

    Da das Bruttonationaleinkommen für Deutschland gesamt ausgewiesen wird beeinflusst der Umzug von Köln nach Düsseldorf dieses nicht.


    Beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst man die Summe der Güter und Dienstleistungen, die in den Grenzen eines Landes (oder einer Verwaltungseinheit) in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel in einem Jahr, hergestellt werden. Aufgrund dieser Bezugsebene spricht man bei seiner Erhebung vom Inlandsprinzip.

    Da das Bruttoinlandsprodukt für Deutschland gesamt ausgewiesen wird beeinflusst der Umzug von Köln nach Düsseldorf dieses nicht.


    Der staatliche Konsum (wenn erfassbar) des Regierungsbezirks Köln wird durch den Umzug nach Düsseldorf verringert, da der Konsum des Mitarbeiters jetzt für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt Köln erfasst wird.

    Hallo,
    ich sitze gerade vor einer Aufgabe und bin am Verzweifeln. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Auf einer Fachmesse kauft das Unternehmen X aus Deutschland 50 Drucker von einem koreanischen Hersteller zu einem Preis von je 900 €, Lieferng ab 01.04., zahlbar in fünf gleichen Raten ab 01.05. Dieses bestätigt der Hersteller am 18.03.
    Am 19.03. schickt der Hersteller eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis auf die angefügten AGB, die einfach abgeheftet wird.

    Von den gelieferten Geräten verursachen 20 Stück hohe ungewöhnliche Betriebsgeräusche, so dass die Kunden reklamieren. Die zurückgenommene Ware wird eingeschickt und genauso wieder an des Unternehmen X zurückgeschickt. Ein Sachverständigenrat stellt irreparable Produktionsschäden fest. Das Unternehmen X besteht jetzt auf Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der 20 Drucker. Der Produzent lehnt dies im Hinblick auf seine AGB´s ab.
    Die AGB des Produzenten lauten:
    1. Die Garantie beträgt 1 Jahr. Fehlerhafte geräte sind nach Hamburg einzuschicken.
    2. Der Köufer hat nur ein Recht auf Nachbesserung und bei vergeblicher Nachbesserung nur auf Ersatzlieferung.
    3. Die Transportkosten werden zu Selbstkosten berechnet.

    Aufgabenstellung:
    A) Besteht das Unternehmen X zu Recht auf Rücktritt?
    B) Kann das Unternehmen X sich darauf berufen, die AGB nicht akzeptiert zu haben und dass diese zudem nicht branchenüblich seien?
    C) Hält die Klausel 3 einer AGB Kontrolle statt?

    Ich wäre wirklich sehr dankbar für jede Hilfe....
    Silke

    Hallo,
    bei den genannten Angaben versuchs mal hiermit:

    bisheriger Veräußerungspreis: 410 €

    Selbstkosten / Leistungseinheit: 390 € Differenz von 160 € sind
    Heko / Leistungseinheit: 230 € allg. Verwaltung/Vertriebskosten

    aufgelaufene Heko: 180 €

    Veräußerungspreis zum Bewertungszeitpunkt: 400 €


    Ermittlung der Selbstkosten, die bis zur Marktreife noch anfallen werden:
    - restliche Heko 50 €
    - Verwaltung- und Vertriebskosten 160 €

    Vergleich
    - bereits angefallene Heko 180 €
    - noch anfallende Heko 50 €
    - Verwaltung- / Vertriebsgemeinkosten 160 €

    - voraussichtl. erzielbaren Veräußerungspreis 400 €

    ergibt eine Kostenüberdeckung von: 10 €

    Nach dem Niederstwertprinzip hat in der Handelsbilanz ein Wertansatz von 180 € in Höhe
    der aufgelaufenen Heko zu erfolgen.


    Vergleich nach Steuerrecht
    - bereits angefallene Heko 180 €
    - noch anfallende Heko 50 €
    - Verwaltung- / Vertriebsgemeinkosten 160 €
    - sowie des bisher erzielbaren Stückgewinns 20 €

    - voraussichtl. erzielbaren Veräußerungspreis 400 €

    ergibt eine Kostenunterdeckung von: -10 €

    Nach dem Niederstwertprinzip kann in der Steuerbilanz ein Wertansatz in Höhe von 170 € erfolgen.
    Dieser ergibt sich, wenn man von den aufgelaufenen Heko von 180 € die Kostenunterdeckung subtrahiert.

    Hallo,
    nachfolgend die wichtigsten Wirtschaftsinstitute Deutschlands und Europas aufgeführt:
    Die sechs bekanntesten deutschen Institute sind:
    • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (DIW)
    • Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv, Hamburg (HWWA)
    • Ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V., München (ifo)
    • Institut für Weltwirtschaft, Kiel (IfW)
    • Institut für Wirtschaftsforschung Halle, Halle (IWH)
    • Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung, Essen(RWI)

    Die sechs genannten Institute publizieren zweimal im Jahr eine viel beachtete Konjunkturprognose, die als Früjahrs- und Herbstgutachten bekannt sind.
    Weitere deutsche Wirtschaftsforschungsinstitute sind:
    • Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung Münster (CAWM)
    • Centrum für theoretische Wirtschaftsforschung Münster (CTWM)
    • Europäisches Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, Münster (EFA)
    • Münster Institut for Computational Economics, Münster
    • Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung
    • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (IAB)
    • Institut der deutschen Wirtschaft, Köln (IW)
    • Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Bonn (IZA)
    • Walter Eucken Institut, Freiburg im Breisgau
    • Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW)
    • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Berlin (WZB)
    • Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim (ZEW)

    Europäische Wirtschaftsforschungsinstitute
    • Centre d'Études prospectives et d'informations internationales, Paris (CEPII)
    • Centre for Economic Policy Research, London (CEPR)
    • Centre for European Policy Studies, Brüssel (CEPS)
    • Europäisches Institut für Internationale Wirtschaftsbeziehungen (EIIW)
    • Oxford Institute for Economic Policy (OXONIA)

    Ich hoffe, ich konnte damit behilflich sein.

    Hallo!
    Wünsche allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neue Jahr.
    Ich bin neu hier und hoffe einiges interessantes erfahren zu können und werde natürlich auch jederzeit gerne helfen.