Beiträge von studium

    4 maschinen
    Prod.-Kapazität: 40 Stück, absolut fixe (Q) Kosten 60 €
    intervall FK (q) 20€, variable Stückkosten (kv) 1,5€

    berechnen sie für eine ausbringungsmenge von x= 105 bei 3 vorhandenen maschinen
    die fixen stückkosten
    die absolut fixen leerkosten
    die intervall fixen nutzkosten
    die abbaufähigen leerkosten und
    den deckungsbeitrag pro stück bei einem vp von 4€

    kann mir jemand mit dieser aufgabe helfen, insbesondere mit den formeln, danke.

    tja, das weiss ich eben nicht, ich schwanke zwischen linear und degressiv.
    beurteilen soll man ja die grenzkosten und die variablen kosten.
    wenn man nur die beiden kosten beurteilt, ist dann nur ein linearer verlauf?
    und wie errechne ich k' ?
    mit der formel: kn-kn-1 kann ich nicht so viel anfangen.

    kv kf k'
    0 0 -
    70 100 70
    65 50 60
    60 32 50
    55 25 40

    Wenn man sich diese Kosten anguckt, soll man begründen, um welchen Kostenverelauf es sich handelt. Ich tippe auf einen degressiven Kostenverlauf(Nivellierungseffekt), bin mir aber nicht sicher...??

    Hi,

    weiss jemand was eine Fixkostendegression ist? Und wie sich die variablen (Kv) Kosten bei einer Fixkostenerhöhung verändern?

    Danke, Studium


    PS:
    Sind die Beispiele für die Stadtverwaltung richtig?

    Beispiel für kv: Büromaterial
    Kf: Gehälter (Angestellte)

    Du schreibst morgen u. suchst heute schon Hilfe????
    Lern mit einem Mitschüler oder such Dir in der Zeitung einen
    Nachhilfelehrer, wie soll man dir das bis morgen erklären????
    Wieso kommst Du erst jetzt?


    Der Betriebsabrechnungsbogen I (BAB I) als Instrument der Kostenstellenrechnung
    [] Grundsätzliches
    Der BAB I hat einen tabellarischen Aufbau, der zeilenweise die Gemeinkostenarten und deren Algorithmus zur Weiterverrechnung ausweist und spaltenweise in Kostenstellenbereiche bzw. Kostenstellen gegliedert ist. Er dient der Erfüllung der Zwecke der Kostenstellenrechnung.

    Dazu werden
    die Gemeinkostenartenbeträge aus der Kostenartenrechnung in die Kostenstellenrechnung übernommen und verursachungsgerecht als Stelleneinzel- oder Stellengemeinkosten auf die Vor- und Endkostenstellen verteilt,
    die Gemeinkosten der Vorkostenstellen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf die Endkostenstellen umgelegt,
    die Summen der primären und sekundären Gemeinkosten der Endkostenstellen in Relation zu bestimmten Bezugsbasen gesetzt und somit Gemeinkostensätze gebildet, die es ermöglichen eine indirekte Gemeinkostenverrechnung in der Kostenträgerrechnung vorzunehmen
    und die Gemeinkostensummen und Gemeinkostensätze für die Kontrolle der stellenbezogenen Kostenwirtschaftlichkeit genutzt.
    Im einzelnen ist der konkrete Aufbau des BAB I stark betriebsabhängig. Das ergibt sich allein schon aus der spezifischen Kostenstellenstrukturen, den Kostenstellenzusammenhängen und der daraus resultierenden Struktur individueller Gemeinkostenarten und ihrer spezifischen Weiterverrechnung.

    Der grundsätzliche Aufbau und die grundsätzliche Methodik eines BAB I sollen an folgendem Beispiel-BAB I dargestellt werden:

    Nachfolgende Tabelle: Beispiel-BAB I Kontonr. Gemeinkostenarten Perioden-Ist-Kosten Hilfskostenstellen Endkostenstellen
    Wasservers. Fert.hilfsstelle Fertigung I Fertigung II Materialwirt. Verwaltung Vertrieb
    Gemeinkostenmaterial
    Hilfslöhne
    Gehälter
    Sozialkosten
    sonstige Gemeinkosten
    Betriebssteuern
    Abschreibungen 20.000,-
    110.000,-
    361.325,-
    88.000,-
    110.500,-
    24.100,-
    98.400,- 7.400,-
    34.800,-
    25.500,-
    4.800,-
    96.200,-
    6.600,-
    39.700,- 450,-
    4.800,-
    4.500,-
    2.200,-
    5.050,-
    900,-
    2.100,- 5.000,-
    32.900,-
    58.000,-
    22.000,-
    1.100,-
    6.500,-
    23.500,- 6.000,-
    34.500,-
    95.000,-
    28.150,-
    1.350,-
    6.100,-
    27.900,- 750,-
    1.500,-
    4.700,-
    150,-
    800,-
    1.100,-
    1.000,- 150,-
    1.000,-
    92.000,-
    26.000,-
    1.075,-
    1.800,-
    2.600,- 250,-
    500,-
    81.625,-
    4.700,-
    4.925,-
    1.100,-
    1.600,-
    IST-Summe der Gemeinkosten 812.325,- 215.000,- 20.000,- 149.000,- 199.000,- 10.000,- 124.625,- 94.700,-
    Umlage Wasserversorgung 14.000,- 75.000,- 98.000,- 5.000,- 10.000,- 13.000,-
    Umlage Fertigungshilfsstellen 16.000,- 18.000,- - - -
    IST-Gem.Ko.summe der Endkst. 812.325,- 240.000,- 315.000,- 15.000,- 134.625,- 107.700,-
    Bezugsbasen Fertigungslöhne (IST)
    Fertigungsmaterial (IST)

    Herstellkosten des Umsatzes (IST) 165.000,- 175.000,-
    150.000,-


    1.077.000,-


    1.077.000,-
    IST-Gemeinkosten-Zuschlagssätze (in %) (Gem.ko. der Endkst: Bezugsbasis)
    verrechnete NORMAL-Gemeinkosten-Zuschlagssätze 150 % 173 % 14 % 12 % 8 %
    verrechnete NORMAL-Gem.kosten
    Gemeinkosten-Überdeckung
    Gemeinkosten-Unterdeckung

    [] Perioden-Ist-Kosten je Kostenstelle
    Der BAB wird in der Regel monatlich aufgestellt. Die monatlichen Ist-Kosten für die Gemeinkostenarten können aus der Kostenartenrechnung (Abgrenzungsrechnung) übernommen werden. Die Verteilung dieser Gemeinkostenarten auf die einzelnen Kostenstellen geschieht für Stellen-Einzelkosten direkt aufgrund von Belegen. Die Lohnlisten, Gehaltslisten, Entnahmescheine für Hilfs- und Betriebsstoffe usw. weiden nicht nur die Beträge sondern auch die zu belastende Kostenstelle aus. Stellen-Gemeinkosten werden nach spezifischen Verteilerschlüsseln den Kostenstellen zugeordnet.

    [] Umlage der Gemeinkostensummen der Hilfskostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
    Es ist ein Ziel des BABs, über Bezugsbasen Gemeinkostenzuschlagssätze zu ermitteln, mit denen die Gemeinkosten anteilig auf die Kostenträger verrechnet werden können. Die Kostenträger als veräußerbare Absatzleistungen werden von den Endkostenstellen erstellt. Die Leistungen der Hilfskostenstellen dienen nur diesem Hauptprozess. Da nur dieser Zweck verfolgt wird, können alle Aufwendungen der Hilfskostenstellen auf die Endkostenstellen umgelegt werden. Die Hilfskostenstellen werden so vollständig entlastet und die Endkostenstellen entsprechend anteilig belastet. Durch die Umlage gehen die Kosten der Hilfskostenstellen als sekundäre Kosten zusätzlich zu den primären Kosten noch in die Kosten der Endkostenstellen ein. Die dadurch entstehende Gmk-Summe jeder Endkostenstelle wird im Endeffekt über Gmk-Schlüssel den Leistungen in der Kostenträgerrchnung zugerechnet.

    Zu welchem Anteil die jeweiligen Endkostenstellen mit Kosten der Hilfskostenstellen belastet werden, richtet sich nach entsprechenden Verteilerschlüsseln. Diese orientieren sich meist an einem Maßstab, nach dem die Endkostenstellen die jeweilige Hilfsleistung in Anspruch genommen haben, also z.B. nach verwendeten Kubikmetern Wasser der Wasserversorgung, Reparaturstunden, Essenportionen, Transportstunden des innerbetrieblichen Transports usw.

    Häufig werden auch für die Weiterverrechnung der Gemeinkosten von Kostenstelle zu Kostenstelle kostenstellenspezifische innerbetriebliche Verrechnungspreise für die Hilfsleistungen gebildet.

    [] Bezugsbasen
    Um eine Zurechenbarkeit der Gemeinkosten zu den Leistungen (Kostenträgern) zu erreichen, sind für die Endksotenstellen typische Bezugsbasen auszuwählen. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um direkte Aufwandsgrößen, die in einem direkten Verhältnis zur Leistungserbringung der jeweiligen Endkostenstelle stehen.

    So ist z.B. die Höhe der angefallenen Fertigungslöhne einer Fertigungskostenstelle weitgehend der Ausdruck des erbrachten Leistungsvolumens dieser Kostenstelle oder der Fertigungsmaterialkostenanfall spiegelt als leistungsvariable Größe den Lesitungsanteil der Materialkostenstellen wider. Eine typische Bezugsbasis sind auch die Maschinenstunden bzw. es werden auch zusammengesetzte Bezugsbasen wie die Herstellkosten verwendet.

    Diese direkten Aufwandsgrößen lassen sich für die Endkostenstellen relativ problemlos ermitteln, da die abrechnungsseitige Erfassung des technologischen Durchlaufs kostenstellenbezogen erfolgt und sichtbar macht, welche Maschinenstunden geleistet wurden, welche Fertigungszeiten mit welcher Lohnentsprechung aufgewendet wurden, welche Fertigungsmaterialien mit welchen spezifischen Kosten eingesetzt wurden.

    [] Ist-Herstellkosten des Umsatzes
    Für solch übergreifende Kostenstellenbereiche wie Verwaltung und Vertrieb ist eine einzelne direkte Aufwandsgröße, für die sich ein Bezug zum Gemeinkostenanfall unterstellen lässt, nicht zu finden. Üblicherweise werden hier die sogenannten Herstellkosten des Umsatzes kalkuliert:

    Ist-Fertigungsmaterial (150.000,- €)
    + Ist-Materialgemeinkosten lt. BAB (15.000,- €)
    + Ist Fertigungslohn Fertigung I (165.000,- €)
    + Ist-Fertigungsgemeinkosten lt. BAB (240.000,- €)
    + Ist Fertigungslohn Fertigung II (175.000,- €)
    + Ist-Fertigungsgemeinkosten lt. BAB (315.000,- €)
    = Ist-Herstellkosten der Erzeugung (1.060.000,- €)

    + Bestandsminderung an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen (20.000,- €)
    - Bestandsmehrung an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen (3.000,- €)
    = Ist-Herstellkosten des Umsatzes (1.077.000,- €)

    Zur Berücksichtigung der Bestandsänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen:

    Bestandsminderungen:

    Die Endbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sind kleiner als die Anfangsbestände:

    Im Abrechnungszeitraum wurden mehr Erzeugnisse verkauft als hergestellt. Die Herstellkosten des Umsatzes sind somit höher als die der Erzeugung. Der Mindestbestand muss den Herstellkosten der Erzeugung zugerechnet werden, um die Herstellkosten des Umsatzes zu ermitteln.

    Bestandsmehrungen:

    Die Endbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sind größer als die Anfangsbestände:

    Es wurden im Abrechnungszeitraum mehr Erzeugnisse hergestellt als verkauft. Die Herstellkosten des Umsatzes sind somit niedriger als die der Erzeugung. Der Mehrbestand muss daher von den Herstellkosten der Erzeugung abgezogen werden, um die Herstellkosten des Umsatzes zu erhalten.

    [] Ist-Gemeinkostenzuschlagssätze
    Die Bezugsgröße wird als 100%-Basis betrachtet und der Gemeinkostensatz weist die grundsätzliche Relation der Gemeinkosten dazu aus.

    Dieser Bezug des Gemeinkostenaufwandes auf eine Einheit des direkten Aufwandes einer Kostenstelle ist Voraussetzung für die Ermittlung von etwaigen Gemeinkostenvolumen bei jedem beliebigen anderen Volumen der direkten Aufwandsgröße. Es wird ein proportionales Verhalten zwischen weitgehend variabler Bezugsgröße und vorwiegend fixen Gemeinkosten unterstellt.

    [] Verrechnete Normal-Gemeinkostenzuschlagssätze und verrechnete Normal-Gemeinkosten
    Für die erstellten Leistungen wurden bereits vorher die Kosten kalkuliert, die normalerweise anfallen müssten. Die Einbeziehung situationsspezifisch geprägter Ist-Gemeinkostensätze einer vor der Kalkulation liegenden kurzen Periode wäre im Rahmen einer solchen Vorkalkulation wenig sinnvoll. In eine solche Vorkalkulation werden "normalisierte" Gemeinkostenzuschlagssätze in Ansatz gebracht.

    Die Normalkostenrechnung legt für jede Endkostenstelle einen Normal-Gemeinkostenzuschlagssatz fest (Zuschlagsprozentsatz, Maschinenstundensatz, Fertigungsstundensatz).

    Normalzuschlagssätze lassen sich sehr einfach als arithmetische Mittelwerte aus einer Anzahl früherer Ist-Zuschlagssätze berechnen.

    Beispiel: Für das zweite Halbjahr ist der Normalzuschlagssatz in der Materialkostenstelle aus folgenden Ist-Zuschlagssätzen der vergangenen sechs Monate lt. BAB zu berechnen: 8,4 %, 9,2 %, 9,3 %, 9,1 %, 8,7 %, 8,9 %.

    Summe der Ist-Zuschlagssätze (53,6 %) : Anzahl der Monate (6) = Normalzuschlagssatz (9,0 %)

    Mit solchen Normalgemeinkostenzuschlagssätzen wurden also die Leistungen vor ihre Erstellung kalkuliert. Dem stehen die tatsächlich angefallenen Ist-Gemeinkosten und somit Ist-Gemeinkostensätze eines Monats der Ist-Leistungserstellung gegenüber.

    Um tatsächlich angefallene und vorher kalkulierte Gemeinkosten vergleichen zu können ist es notwendig, die ursprünglich kalkulierten Gemeinkosten für das Ist-Leistungsvolumen zu errechnen. Hierzu werden die ursprünglich als angemessen anerkannten Normalgemeinkostensätze auf die konkreten Ist-Bezugsbasen des Monats bezogen. Somit erhält man die vorher verrechneten Normalgemeinkosten für ein tatsächliches Volumen an Ist-Einzelkosten einer Ist-Leistungsmenge.

    Die verrechneten Normalgemeinkosten errechnen sich für die Fertigung und die Materialwirtschaft aus der Multiplikation der jeweiligen Ist-Bezugsbasis (Fertigungslohn, Fertigungsmaterial) mit dem jeweiligen Normalgemeinkostensatz.
    Für die Ermittlung der verrechneten Normalgemeinkosten von Verwaltung und Vertrieb dürfen nicht die vorher kalkulierten Ist-Herstellkosten des Umsatzes als Bezugsbasis verwendet werden. Diese wurden bereits mit den Ist-Gemeinkosten von Fertigung und Materialwirtschaft kalkuliert, können in dieser Höhe also keine Basis für eine vorherige Verrechnung gewesen sein.
    Als Bezugsbasis sind hier die Normal-Herstellkosten zusätzlich zu kalkulieren:
    Ist-Fertigungsmaterial
    + verrechnete Normal-Materialgemeinkosten
    ( = Normal-Materialkosten für das Ist-Leistungsvolumen )
    + Ist-Fertigungslohn
    + verrechnete Normal-Fetigungsgemeinkosten
    ( = Normal-Fertigungskosten für das Ist-Leistungsvolumen )

    = Normal-Herstellkosten der Erzeugung
    + Bestandsminderung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
    - Bestandsmehrung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen
    = Normal-Herstellkosten des Umsatzes

    Auch hier sind zur Präzisierung der Bezugsbasis die Herstellkosten der Erzeugung wieder um die Bestandsmehrungen bzw. -minderungen zu bereinigen ( siehe Ist-Herstellkosten des Umsatzes), da der Gemeinkostenanfall von Verwaltung und Vertrieb vordergründig durch die umgesetzten Leistungen verursacht wurde.

    Diese Normal-Herstellkosten ergeben sich dann in der Multiplikation mit dem jeweiligen Normal-Gemeinkostensatz die verrechneten Normalgemeinkosten für Verwaltung und Vertrieb.

    [] Gemeinkostenüber- bzw. -unterdeckung
    Die Angebotskalkulationen werden auf Normalkostenbasis erstellt. Somit werden dem Unternehmen über die erzielten Umsatzerlöse Normalkosten (= "verdiente" Kosten) erstattet.

    Es muss am Ende des Monats festgestellt werden, ob die verrechneten Normalgemeinkosten die tatsächlich entstandenen Gemeinkosten decken. Da Normal- und Ist-Kosten nur selten übereinstimmen, ergibt sich in der Regel eine Über- oder Unterdeckung.

    Bei einer Überdeckung liegen die verrechneten Normalgemeinkosten über den Ist-Kosten. Die mit Normalsätzen kalkulierten Selbstkosten sind höher als die tatsächlichen Selbstkosten.
    Bei einer Unterdeckung liegen die verrechneten Normalgemeinkosten unter den Ist-Kosten. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden durch die Kalkulation mit Normalzuschlägen nicht mehr gedeckt.
    Es ist zweckmäßig, die Über- oder -unterdeckung im BAB auszuweisen. Die verrechneten Normalgemeinkosten werden in den BAB eingetragen, und zwar unterhalb der in den einzelnen Stellen ermittelten Ist-Gemeinkosten. Die Über- oder -unterdeckung ergibt sich dann durch Saldierung.

    Normalkosten > Istkosten = Überdeckung
    Normalkosten < Istkosten = Unterdeckung
    Übung zum BAB I:

    stark vereinfachter Monats-BAB I
    Veränderungen der Erzeugnisbestände sind nicht gegeben.
    Aufgabe: Vervollständigen des folgenden Auszuges:

    Nachfolgende Tabelle: Auszug BAB (Aufgabe) Kostenstellen-Bereiche Fertigung Beschaffung Verwaltung Absatz
    Gmk-Summe (€) 170.500,- 27.500,- 149.500,- 36.500,-
    Bezugsbasen
    - Fertigungslohn (€)
    - Fetigungsmaterial (€)
    - Herstellkosten (€)
    225.000,-
    -
    -
    -
    130.000,-
    -
    -
    -
    -
    -
    Ist-Gmk-Zuschlagssätze (%)
    Normal-Gmk-Zuschl.sätze (%) 80,00 15,00 23,00 5,00
    Verrechn. Normal-Gmk (€)
    Gmk-Überdeckung (€)
    Gmk-Unterdeckung (€)

    Lösung:

    Nachfolgende Tabelle: Auszug BAB (Lösung) Kostenstellen-Bereiche Fertigung Beschaffung Verwaltung Absatz
    Gmk-Summe (€) 170.500,- 27.500,- 149.500,- 36.500,-
    Bezugsbasen
    Fertigungslohn (€)
    Fetigungsmaterial (€)
    Herstellkosten (€)
    225.000,-
    -
    -
    -
    130.000,-
    -
    -
    -
    553.000
    -
    -
    553.000
    Ist-Gmk-Zuschlagssätze (%) 75,78 21,15 27,03 6,6
    Normal-Gmk-Zuschl.sätze (%) 80,00 15,00 23,00 5,00
    Verrechn. Normal-Gmk (€) 180.000 19.500 127.535 27.725
    Gmk-Überdeckung (€) 9.500
    Gmk-Unterdeckung (€) 8.000 21.965 8.775

    Hi,

    wo finde ich in Excel die Mehrfachanalyse Option?

    Unter daten ist sie bei mir nicht zu finden, kann man das einstellen?

    danke, studium

    Betriebswirt/in (staatl. gepr.) in Vollzeit
    Termine
    Datum Standort
    25.08.05 Halle
    01.10.05 Hannover
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    Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in)
    Fachschule Betriebswirtschaft -
    2-jährige Fortbildung für kaufmannische Angestellte, Verwaltungsfachangestellte und Kaufmanngehilfen
    einschließlich Fachhoschschulereife und auf Wunsch Ausbildereignung (AEVO)

    Sie haben die Wahl!
    Die zum (zur) Staatlich geprüften Betriebswirt(in) kann in verschiedenen Zentralfächern erfolgen. Das Angebot der Fachschule Betriebswirtschaft umfasst die folgenden Zentralfächer:

    - Absatzwirtschaft / Marketing
    - Controlling
    - Finanzwirtschaft

    Das Studium erstreckt sich über zwei Jahre (4 Semester) im Tagesunterricht. Die Semester umfassen ca. 20 Unterrichtswochen.
    Die Ferien sind in Anlehnung an die Schulferien der Bundesländer geregelt.

    Der Abschluss:
    Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung, die Bezeichnung "Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in)" zu führen. Gleichzeitig erhalten Sie die Fachhochschulreife. Neben dem Abschlusszeugnis bekommen Sie eine Urkunde über Ihre neue Berufsbezeichung. Auf Wunsch können Sie auch die AEVO-Berechtigung erwerben.

    Bevor es richtig losgeht
    Sie werden in die zweijährige, staatlich anerkannte Fachschule Betriebswirtschaft aufgenommen, wenn Sie nachweisen:

    1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens einem Jahr. Bei einer zweijährigen Berufsausbildung müssen zwei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden.
    2. oder eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren und den Realschulabschluss,
    3. den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand (z.B. die nachträgliche Kenntnisfeststellungsprüfung).

    Eine bei der Bundeswehr abgeleistete Dienstzeit kann bei berufsnahem Einsatz als Praxis angerechnet werden. Der berufsnahe Einsatz muss vom zuständigen Kreiswehrersatzamt bestätigt werden.


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    Hi Markus,
    danke du hast mir wieder mal sehr geholfen.
    Viele liebe Grüsse
    Studium
    ps: weisst du warum man gleitende Durchschnitte berechnet?
    nur um die Zahlenreihe zu glätten? Oder gibt es da noch einen anderen Grund?