Hallo Leute,
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Aufgabe versuche ich gerade zu lösen:
Am 01.05 wurde die Umsatzsteuer von 16% auf 18% erhöht.
Der Wirtschaftsprüfer Dr. Müller hatte am 20.02. eine komplette Büroausstattung in Höhe von 100.000 € + 16.000 € Mehrwertsteuer mit Lieferung bis Mitte Mai bestellt. Die Ausstattung wurde am 10.05 geliefert. Nun verweigt er die Zahlung des Rechnungsbestrages, der 18 % Mehrwertsteuer vorsieht.
a) Die Bestellung wurde am 20.02. telefonisch - ohne Hinweis auf die AGB - gemacht. Hierbei handelt Dr. Müller ausdrücklich als Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfergesellschaft. Mit Schreiben vom 21.02. , bestätigt die COE der Gesellschaft den Kauf der Anlage mit 16% Mehrwertsteuer auf der Grundlage der AGBs und Liefertermin Mitte Mai.
Meine Frage jetzt: Ist das Bestätigungsschreiben der COE GmbH ein neuer Antrag? Eigentlich doch... Und ist §312b (Fernabsatzverträge) hier anwendbar? Aber in dem Paragraphen ist immer vom Verbraucher die Rede...
Für eine Hilfe wäre ich echt dankbar... Danke und viele Grüße, SaxonChick