Beiträge von semue

    Markus:

    Es ging in meinem oben genannten Beitrag nicht um die fachliche Kompetenz dieses Forums, sondern eher um eine grundsätzliche Überlegung. Natürlich bekommt man hier excellente und fundierte Antworten.

    Die Fallstudien, die wir im Rahmen der Ausbildung für die verschiedenen Fächer, zu erarbeiten haben - sind eher praxisorientiert und weniger wissenschaftlich ausgerichtet. Die Grundlage jeder Fallstudie ist ein virtuelles mittelständisches Unternehmen.

    Die Seminare sind auf das Fernstudium abgestimmt und vermitteln aufbauendes Wissen. Deshalb sollten gewisse Fallstudien auch unmittelbar nach dem entsprechenden Seminar angefertigt werden.

    Ferner ging es in dem Thread nicht um inhaltliche Fragen, sondern eher um die Entscheidung mit welcher Fallstudie am besten zu beginnen ist.

    LG von Silvia

    Hallo Allerseits,

    ich versuche mal Eure Fallstudie zu verstehen (bin allerdings kein Marketing-Experte und kenne auch Eure Hefte nicht):

    Die Unternehmensbeschreibung hört sich für mich nach"das war 40 Jahre so", es läuft nicht mehr so wie es soll, was müssen/sollen wir ändern an:

    Aber da lese ich etwas über ecommerce!! Habt ihr schon mal überlegt, welche Chancen sich über die neuen Medien bieten ?

    Ich sehe das Licht nämlich hier:

    - Preispolitik - Konkurrenz, welche Preise sind am Markt machbar
    - Sortimentspolitik - alles aus einem Shop (Gardine bis Stuhl)
    - Konditionen und Kundendienstpolitik was ist machbar ?
    - e-Commerce - ein riesiges Gebiet mit vielen Möglichkeiten !
    - Werbemaßnahmen - ein grosses Potential!!!

    Wie kann man das Ganze verbessern! Ihr dürft mich gerne kritisieren - wie gesagt, k. a. was in Euren Studienbriefen steht und worauf Ihr hinaussollt - es ist nur eine Idee von mir. Seht zu dieser Fallstudie auch mal in vorangehenden Studienbriefen nach - was habt ihr zu den o.g. Punkten gelernt = INHALT DER FALLSTUDIE!!!!!

    LG Silvia

    Oh Oh - das hört sich aber nicht gut an !!!

    Wenn Du den staatl. gepr. Betriebswirt machst, ist meine erste Frage: Warst Du schon auf dem 1. Seminar ? - Vermutlich ja, anhand Deines Mathe-Beispiels. Wann war das ? Seit wann hast Du die Weiterbildung unterbrochen/unterbrechen müssen ?

    Dann hast Du nämlich das, was Du schon gelernt hast, vermutlich schon wieder vergessen (ist nicht böse gemeint)!

    Ich habe zwar noch keine Fallstudien gemacht, weil ich noch nicht soweit bin - aber die Fallstudien hören sich nach dem Stoff der ersten 2 Semester an!

    Und Du weisst, wo Du uns findest! Ich schlage Dir daher vor, komm mal in unser Forum und stell dort Deine Frage - für die Studenten hier wird es schwierig sein das Für und Wider abzuwägen!!

    LG Silvia

    Hallo Melanie,

    wenn ein Unfallgegner Fahrerflucht begeht und erst Jahre später gefasst wird, dann beginnt die Fristbeginn mit dem Bekanntwerden des Täters und nicht Ende des Jahres in dem der Schaden entstanden ist.

    Die Informationen und Beispiele stammen aus meinem Studienbrief der BGB-Grundlagen.

    Wann welche Fristen gelten, ist leider nicht immer so einfach zu definieren, zumal hier das Strafgesetzbuch auch noch eine Rolle spielt. Und dann ist auch noch entscheidend, was bei dem Unfall passiert ist - Sach- und/oder Personenschaden (und letzterer in welchem Ausmass).

    Mehr weiss ich dazu leider auch nicht. In der Praxis hatte ich bisher mit den üblichen kaufmännischen Fällen und mit Baurecht zu tun.

    Aber vielleicht findet sich noch ein "Rechts-Guru", der hier das richtige Licht hineinbringt.

    LG von Silvia

    Hallo Nellysil,

    ich versuche mal Licht in den Paragrafen-Dschungel zu bringen (§§ 195,199 BGB):

    Höchstfristen für regelmässige Verjährung:

    Schadenersatzansprüche wegen Verletzung, Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit: 30 Jahre ab Schaden begründendes Ereignis (z.B. verpfuschte OP - § 199 Abs. 2 BGB)

    Z.B. Übertragung des Eigentums an einem Grundstück/Kaufpreiszahlung - Verjährung nach 10 Jahren (§196 BGB)

    Z:B. Zahlungsanspruch aus einem rechtskräftigen Urteil (wegen Nichtzahlung einer Lieferung) - Verjährung nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1, Nr. 3 BGB)

    Sonstige Schadenersatzansprüche: 10 Jahre ab Entstehung oder 30 Jahre ab Schaden begründendes Ereignis(z.B. bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, wird der Verursacher erst 6 Jahre später gefasst - die Verjährung beginnt dann erst mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Täters - also nach den 6 Jahren - Beginn der Verjährung).

    Sonstige Schadenersatzansprüche z.B. Verletzung des Eigentums oder des Vermögens läuft die Höchstfrist entweder 10 jahre ab der Entstehung des Schadenersatzanspruches oder 30 Jahre ab Begehen der Handlung. Hier ist jeweils auf die kürzere Frist abzustellen. Bei allen anderen Schadenersatzansprüchen gilt eine Höchstfrist von 10 Jahren.

    Verjährungsfristen beginnen nicht nur mit den objektiven Umständen wie z.B. mit dem Entstehen des Anspruchs oder der Übergabe der Sache), sondern maßgeblich vom Kennen bzw. Kennen müssen der Tatumstände und der Person des Schuldners (= subjektive Komponente).

    ANSONSTEN GIBT ES FOLGENDES SCHEMA, UM VERJÄHRUNGSFRISTEN ZU PRÜFEN:

    1. Schritt (Prüfung von Sonderverjährungsfristen, wie z.B. §§ 438,634a,651g,196,197 BGB)
    2. Schritt - Wenn keine Sonderverjährungsfrist eingreift, beträgt die regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre).

    LG von Silvia

    Hallo und erst einmal Herzlich Willkommen,

    es ist schön, dass Du wieder loslegen willst/kannst.

    Ich bin seit Ende Nov.05 dabei und bisher noch im Zeitplan. Als Schwerpunkt habe ich die Finanzwirtschaft gewählt.

    Mit dem "faul sein" ist das immer so eine Sache. Bei mir hängt es vom Lehrstoff ab, wann und wieviel ich lerne. Manche Fächer verleiten zum "Ablenkung suchen" und falls sich das Wetter endlich einmal bessert, sehe ich mich auch mehr bei den Freizeitaktivitäten!

    Aber ich habe mir vorgenommen, jeden Tag ein bischen zu lernen und will vermeiden, dass sich die Hefte stapeln - ich glaube dann ist der Frust noch grösser.

    Mal sehen, ob es klappt :D

    LG von Silvia (die jetzt zwar in Hessen lebt, aber ein waschechter Niedersachse ist! BS und WF ist meine Heimat)

    Ja, Lemoncoke, was soll ich nun noch dazu sagen. Vielleicht hattet ihr andere Abzüge - ich kann ja nicht wissen, ob Du diese Werte selbst aus den Tabellen abgelesen hast oder ob die Zahlen vorgegeben waren - keine Ahnung! Auch hieraus könnte sich die Differenz erklären.

    Sicherlich hast Du Mitschüler, die Du fragen kannst oder Deinen Ausbilder. Vielleicht kommst Du da auf die Lösung.

    LG Silvia

    Wenn ich richtig gucke (die Sonne blendet gerade meinen Monitor) sind die Fragen doch aus der Volkswirtschaftslehre ?!

    Soweit ich informiert bin, gibt es zu diesen Fragen schon Beiträge - Schau mal unter Volkswirtschaftslehre nach.

    MFG Silvia

    So, ich versuche es Dir jetzt einmal von Anfang an zu erklären:

    Den Freibetrag von 225 € berücksichtigst Du nur (intern für Dich): Das heisst:
    Bruttogehalt: 3.850,00 €
    + VM 27,00 € (AG-Anteil ist steuerpflichtig, darum dazuaddieren)
    - Freibetrag 225,00 € (senkt die Bemessungsgrenze der Lohnsteuer)
    ____________________
    Steuerberechnung von 3.652,00 € (SIEHE DEINE TABELLE, genommen wird ggf. der nächsthöhere Betrag, wenn es diese Summe nicht exakt in der Tabelle gibt). Unter Berücksichtung der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder erfährst Du dann, wie hoch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der SOLI sind. Diese Zahlen schreibst Du Dir auf. Bedenke die Höhe des Soli und der KST werden prozentual von der LST berechnet !!

    Die Berechnungen der Sozialversicherung erfolgt von 3.877,00 € (die Beitragsbemessungsgrenzen beachten). Die 27 € VL des AG sind auch sozialversicherungspflichtig, darum gehören sie zum Bruttogehalt dazu!!

    Deine Gehaltsabrechnung sieht wie folgt aus:

    Bruttogehalt 3.850,00 €
    + VL 27,00 €
    = 3.877,00 €
    . Lohnsteuer von 3.652,00 € = .........
    . Soli
    . Kirchensteuer
    . Krankenkasse
    . Rentenversicherung
    . Arbeitslosenversicherung
    . Pflegeversicherung
    = Netto ...................................
    . VL (den Betrag, den der AG überweist)
    = Auszahlungsbetrag

    Wenn ich Deine Zahlen auf die Schnelle richtig durchgerechnet habe, kommt bei mir als Auszahlungsbetrag eine andere Summe heraus. Auf gar keinen Fall darfst Du den Freibetrag unten hinzurechnen!

    So, ich hoffe, dass Du jetzt klar kommst - rechnen kannst Du ja selber.

    Ich bin übrigens selber Bürokauffrau (meine Prüfung liegt aber schon 22 Jahre zurück). Wenn Du das System verstanden hast, sollte in diesem Bereich nix schief gehen.

    Also ehrlich gesagt, ich verstehe nicht, warum Du den Freibetrag später wieder dazurechnen willst !?

    Wo soll denn der Sinn sein ? Wenn ein AN einen Jahres-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte stehen hat, mindert dieser sein zu versteuerndes Einkommen. Die Antwort von Dörte war doch richtig.

    Du hast doch mit Sicherheit auch ein Fachbuch bzw. solche Aufgaben werden doch auch geübt?!

    LG Silvia

    Hallo Sunny,

    Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Generell stellt sich für mich erst einmal die Frage, wieviel Zeit hast Du denn noch bis zur Abschlussprüfung ?

    Denn die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung hinsichtlich der Berufserfahrung brauchst Du doch erst zum Ende des Lehrganges zu erfüllen. Und wenn Du Dich rechtzeitig aus der ABM-Maßnahme heraus bewirbst, gelingt es Dir bestimmt eine kaufmännische Tätigkeit zu finden. Unter Umständen kannst Du Dein Glück auch bei Zeitarbeitsfirmen versuchen. Also das fehlende Jahr sollte sich irgendwie erreichen lassen.

    Und kaufmännische Tätigkeiten müssen ja nicht unbedingt in der Buchhaltung sein - auch wenn Dir das vielleicht am meisten Spaß macht.

    LG Silvia

    Hallo Claudia,

    falls Du zufällig den Lehrgang Staatl. gepr. Betriebswirtin bei der ILS machst, dann kann ich Dir helfen.

    Steht 08/05 für das Druckdatum des Heftes ?? Bestehen die Einsendeaufgaben auis den zwei Heften FINB01 und FINB02(=Aufgabenteil I-IV)?

    Ich bin bei der SGD-mein Heft hat allerdings die Drucknummer 0404 A04.

    Sonst mache doch einen Anhang zu der Aufgabe - mal sehen, ob ich Dir helfen kann.

    LG Silvia

    Also die 20 % degressive AFA stimmt. Bei Anschaffungen vor dem 31.12.2000 durfte die AFA bis maximal 30 % hoch sein (oder das dreifache der linearen AFA betragen - bis max. 30 %).

    Alles was danach angeschafft wurde/wird, darf das doppelte der linearen AFA betragen, jedoch nur bis maximal 20 % !

    Sollte z.B. die linearen AFA für einen PKW bei 11 % liegen und es soll degressiv abgeschrieben werden, dürfen nur maximal nur 20 % angesetzt werden.

    Aus meiner Sicht, stimmt die Berechnung insoweit. In der Praxis wird häufig die Abschreibungsmethode gewechselt, nämlich dann wenn der lineare Abschreibungsbetrag höher ist, als bei der degressiven Abschreibung. Sollte das Fahrzeug nach der regulären Abschreibung noch weitergenutzt werden, verbleibt es dann mit 1 € Erinnerungswert auf dem Konto.

    LG Silvia

    Hallo Antje,

    da wir beiden uns ja zwar bisher auch nur virtuell kennen - leider :D !!! und auch schon über Deinen Kinderwunsch diskutiert haben, möchte ich doch noch einmal Stellung nehmen.

    Da ich in unserem SGD-Forum sehr aktiv bin, habe ich auch einen netten Kontakt zu einer Mitstudentin, die zwei kleine Kinder (2 + 3 J.) hat, die beide sehr munter sind und ihr viel "Stress" machen, so dass sie oft mit dem Zeitplan hinterherhinkt.

    Du solltest auch an die drei Seminare denken ! Und ich würde mir auch überlegen, ob Du Deinen Job wegen dem Kinderwunsch gleich aufgibst. Kinder sind sehr sehr unterschiedlich - manche sind ruhiger, manche sehr "anstrengend". Gerade im Alter von 2 - 3 Jahren kann es ganz schön rund gehen.

    Ich selber bin sehr spät Mutter geworden (mit 34 J.) und fand den Zeitpunkt nicht den schlechtesten.

    Letzendlich müsst ihr Eure persönliche Lebensplanung mit ins Kalkül ziehen - hat Dein Verlobter einen halbwegs sicheren Arbeitsplatz, seid ihr beide bereit vielleicht auf das eine oder andere zu verzichten usw.

    Wenn alles gut organisiert ist und Du Unterstützung aus dem Familien- Freundeskreis bekommst, sowohl für die Kinderbeteuung als auch Motivation für die Weiterbildung, ist es sicherlich machbar. Du hättest dann den Vorteil Deinen Kinderwunsch erfüllt zu haben, eine Aufstiegsfortbildung zu besitzen und kannst dann überlegen, was nach den drei Jahren kommen soll.

    Und wenn Dein "Bauchgefühl" ja sagt - dann mache es !

    LG Silvia

    Hallo Franzi,

    das "Problem" mit den Studienheften ist das "richtige Lesen". Was ist eben wichtig, was brauche ich für die Einsendeaufgaben und was nehme ich erst einmal nur zur Kenntnis.

    Ich gehe wie folgt vor:

    Wie ist das Heft aufgebaut (welche Themen), welche Einsendeaufgaben werden gefordert. Dann bearbeite ich Lektion für Lektion (was ist fett hervorgehoben, welche Merksätze), überprüfe mich mit den Selbsttest-Aufgaben und mache mir schon Notizen oder Querverweise für die Aufgaben.

    Wenn ich etwas nicht verstehe, weil es nicht gut beschrieben ist, dann nehme ich ergänzende Literatur zur Hilfe oder frage bei uns im Studienforum nach. Dort antwortet immer jemand. Habt ihr beim ILS keinen Lernchat zu den einzelnen Themen ? Dann könntest Du Dich via Chat mit Deinen Kommilitonen unterhalten.

    Grundsätzlich löse ich meine Aufgaben selbstständig und lasse mir auch Zeit dabei. Gelegentlich schaue ich auch hier ins Forum und vergleiche Lösungen mit meinen eigenen. Wobei ich im Zweifelsfalle meiner eigenen Lösung den Vorrang gebe, da hier die wenigsten unsere Hefte kennen.

    Alles was wichtig ist, wird auch in den Studienbriefen immer wiederholt und vertieft. Niemand kann sich alles auf einmal merken.

    Wichtig ist, dass Du versuchst die Zusammenhänge zu verstehen, sonst ist der Lerneffekt gleich null und spätestens bei den Klausuren kommt dann das böse Erwachen.

    Falls Du spezielle Fragen hast, helfe ich Dir gerne - aber dann so, dass Du Deine Aufgaben auch eigenständig lösen kannst.

    LG Silvia

    Ich beschäftige mich auch gerade mit dieser "Deutschaufgabe" und habe den Kopf geschüttelt.

    Aus meiner Sicht ist die Aufgabe 1 mit den Investoren nicht zu lösen, denn niemand lässt sich über hübsch verpackte Worte, Geld aus der Tasche ziehen, wenn kein Buisness- oder Finanzkonzept vorliegt. - Aufgabenstellung unrealistisch !

    An Deiner Stelle würde ich lieber die Aufgabe 2 nehmen. Besorge Dir einfach ein paar Werbeprospekte, schau Dir an wie diese gestaltet sind und versuche den "mageren" Inhalt der Aufgabe in interessante Worte zu kleiden.

    Oder schaue Dir im Netz ein paar Segelseiten an - da findest Du auch Anregungen, wie man eine "Werbebroschüre" gestalten kann. Anhaltspunkte für eine mögliche Gliederung findest Du in Kapitel 4 des Heftes.

    MFG Silvia

    Hallo Franzi,

    ich denke Du hast es verstanden. Zu Deiner Aufgabe habe ich Dir gestern direkt gemailt. Die Matrix ist okay, ausser dass Du maximal 5 Einheiten je Seite brauchst und nicht 7 (wie im Besispiel). Ansonsten habe ich die gleiche Lösung.

    Also - auf zum Punkte sammeln.


    LG Silvia

    Ich habe Deine Privat Mail eben gelesen und Dir auch eine Antwort geschickt.

    Falls Du noch Fragen hast, habe ich Dir auch meine private Mailadresse mitgeteilt; da schaue ich nämlich öfter nach, als hier im Forum. Ggf. kann ich Dir auch meine Grafiken als Worddatei schicken, damit Du sie mit Deiner Lösung vergleichen kannst.

    Zugegeben die Erklärung und Definition im Heft ist auch nicht besonders gelungen.

    LG Silvia

    Moment, moment - diese Aufgabe besteht aus zwei Teilen:

    Der erste Aufgabenteil ist eine Tabelle:

    Fertigungsverfahren Arbeit Kapital Gesamtkosten

    Dort trägst Du die drei Fertigungsverfahren (1-3) hinein und berechnest die Kosten für den Fall A und Fall B für die Faktoren Arbeit und Kapital. Somit bekommst Du die Gesamtkosten für den Fall A und B je Produktionsverfahren heraus und kannst feststellen, welches Fertigungsverfahren für welchen Fall das günstigste ist.

    Aus diesen Werten stellst Du die zweiseitige Matrix auf (Arbeitseinheiten 1 - 5/Kapitaleinheiten 5 - 1)
    Eingetragen werden die Werte der drei Fertigungsverfahren (siehe Tabelle !!!!). Du hast doch für jeden Fall das günstigste Verfahren ermittelt.

    Am besten Du schaust Dir in Deinem Studienheft nochmals die Beispiele und die Beschreibungen an. Ich habe nämlich das Gefühl, dass Du das Kapitel 3 nicht gründlich gelesen hast und gar nicht weißt wie die Matrix funktioniert bzw. wie sie schematisch aufgebaut ist.

    Ich hoffe, es hilft ein bißchen. Aber das Lesen und Verstehen sollte für Dich auch wichtig sein, denn wenn Du die Grundlagen nicht verstehst, bekommst Du irgendwann Probleme mit dem Stoff. Und Tabellen, Statistiken, Matrix, Mathematik & Co. gehört zum Handwerk der Betriebswirte!

    LG Silvia