Beiträge von semue

    Tut mir leid, aber bei einer solchen Anfrage bekomme ich einen "Hahnenkamm".

    Selbst, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt geraten bist, kannst Du ca. 1,5 Jahre den Lehrgang verlängern und in einem solchen besonderen Fall auch noch länger!

    Die Fallstudie habe ich seit Ende November und um ganz ehrlich zu sein, so dramatisch finde ich sie nun auch nicht.

    Hallo Sabine,


    beachte bei b) das strenge Niederstwertprinzip. Wie ist der Tageswert am Bilanzstichtag? Diesen Preis nimmst Du und multiplizierst die 100 Stück damit.

    b)Bilanzansatz per 31.12.01 : 100 Stück x .... € / Stück = ..... €

    Beim Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Da der Tageswert am Bilanzstichtag (... €) niedriger ist als die durchschnittlichen Anschaffungskosten pro Stück (12,07 €), muss der Endbestand mit dem niedrigeren Tageswert bewertet werden.


    c)FIFO ist nicht zulässig, sondern LIFO.(Verbrauchsfolgeverfahren).


    So, ich denke jetzt kommst Du weiter.


    LG von Silvia

    Hallo Hedi23,

    ich denke mal das Problem liegt darin ein Thema für die Projektarbeit zu finden. Mir geht es mehr oder weniger ähnlich. Früher hatte ich mit Finanzierungen zu tun - heute nicht mehr.

    Also ich bin jetzt seit 22 Monaten in derselben Fachrichtung dabei und habe auch einige Ideen zur Projektarbeit. Das Problem ist eher den praktischen Bezug zu einem konkreten Fall zu finden - bzw. wo kommen handfeste Daten her.

    Alternativ gibt es für Dich vielleicht die Möglichkeit einen Schwerpunkt auszuwählen, der eher einen Bezug zu Deiner derzeitigen Tätigkeit hat.

    Ggf. kannst Du ein anderes Schwerpunktfach wählen (z.B. Personalwirtschaft) und dort die Endprüfung ablegen - aber zusätzlich die Schwerpunkthefte Finanzwirtschaft mitbearbeiten (dies ist bei der SGD gegen einen kleinen Aufpreis möglich). Dann machst Du Deine Projektarbeit z. B. im Fachbereich Personalwesen und bekommst ein internes Zeugnis über das Zusatzfach Finanzwirtschaft. Der Rest der staatl. Prüfung ist ja für alle gleich.

    Bei uns im Lehrgang haben einige aufgrund beruflicher Veränderungen die Schwerpunkte gewechselt bzw. weiter Zusatzfächer hinzugenommen.

    Aber vor dem 2. Seminar müsstest Du dann eine Entscheidung treffen, da Du ja die Gliederung der Projektarbeit vorlegen musst.

    LG von Silvia

    [FONT=Arial, sans-serif]Hallo ihr Beiden,[/FONT]

    wenn ihr neuere PP-Versionen habt, dann gibt es Probleme mit diesen beiden Aufgaben.
    Hier kommen die Lösungen:


    [FONT=Arial, sans-serif]Aufgabe 4:[/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Lassen Sie sich die Direkt-Hilfe für das Symbol [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]Raster ein-/ausblenden[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] in der Standard-Symbolleiste anzeigen. Notieren Sie für die Lösung dieser Aufgabe bitte den vollständigen Text, der in dem Bildschirmtipp angezeigt wird.[/FONT]


    [FONT=Arial, sans-serif]Raster ein-/ausblenden: Blendet die Rasterlinien, die Sie zum präzisen Ausrichten von Objekten verwenden können, ein oder aus. Das Raster wird nur am Bildschirm angezeigt, aber nicht gedruckt. [/FONT]

    Aufgabe 3:



    [FONT=Arial, sans-serif]Lassen Sie die Dokumente der Online-Hilfe vom PowerPoint über den Antwort-Assistenten nach dem Begriff
    [FONT=Arial, sans-serif]AutoAnpassen[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] durchsuchen. Notieren Sie bitte für die Lösung den Titel des zweiten angezeigten Hilfedokuments[/FONT]


    [FONT=Arial, sans-serif]Der zweite Titel des angezeigten Hilfedokuments ist: Informationen über automatische Textkorrekturen.[/FONT]


    LG von Silvia
    [/FONT]

    Hallo Jens,

    also Fixe Kosten fallen immer an - egal ob produziert wird oder nicht.

    Die variablen Kosten (Lohn- und Materialkosten) sind abhängig von der Produktionsmenge.

    Fixe Kosten und Variable Kosten = Gesamtkosten.

    Produktionsmenge * 132 €/Stück = Erlöse

    So wirst Du beim Rechnen feststellen, dass bei der Produktion von 100 Stück ein Verlust von 24.300 € entsteht.

    Die Berechnung ist eigentlich ganz einfach.


    LG von Silvia

    Hallo Christin,

    dieses Heft habe ich vor über einem Jahr eingereicht - ich bin schon länger dabei und habe schon ESA aus vielen Fächern eingereicht.

    Die Einsendeaufgaben sind oft etwas "hochgestochen" formuliert So ist es auch bei dieser Aufgabe. Es reicht wirklich eine simple Tabelle. Die Hauptpunkte bekommst Du über die Argumentation zu den einzelnen Werten.

    Viel Erfolg!


    LG von Silvia

    Hallo Christin,

    es reicht völlig aus wenn Du eine Tabelle erstellst und die ermittelten Kennzahlen sowie die beiden Vergleichsjahre einsetzt.

    Sehr wichtig ist die Argumentation zu den einzelnen Werten und das Erkennen, wo etwas nicht okay ist und was verbessert werden muss. Das kannst Du nach der Berechnung sehr gut sehen. Und wo etwas gleichgeblieben ist oder sich verbessert hat, ziehst Du Deine Vergleiche.

    LG von Silvia

    Ich mache auch das Gleiche. Also alles zu lernen und zu behalten, ist schier unmöglich. Und das ist auch nicht beabsichtigt - wichtig ist das "Herausfiltern" der wesentlichen Informationen und das Verstehen von Zusammenhängen. Vieles wiederholt sich in den unterschiedlichen Fächern - nur aus einer anderen Perspektive.

    Aber auch in Wolfenbüttel ist Mathe kein Pappenstiel - diesem Fach würde ich eine ausreichende Beachtung schenken - zumal einiges in Mathe ein grosse Rolle u.a. in VWL spielt. Und REWE ist ohnehin das A und O!

    Es ist richtig, dass die Prüfungsmaßstäbe in Köln strenger sind als in WF - dafür gibt es in Wolfenbüttel mehr Pflichtfächer, d. h. einige Prüfungen mehr.

    Nun will ich Dir aber keine "Angst" machen - die Vielfalt ist erlernbar und keine schwarze Magie. Zugegeben die ersten Hefte sind nicht von schlechten Eltern - ich habe auch gestaunt.

    Also noch viel Glück und Spass! Nicht das Anfangen wird belohnt sondern das Durchhalten.

    LG von Silvia

    Hallo cabby_matten,

    eigentlich brauchst Du Dich nur mit der Fragestellung beschäftigen, warum wir in der Bundesrepublik Steuern brauchen! Wie wäre es, wenn es keine gäbe!

    Und wie hat die Planwirtschaft in der ehemaligen DDR funktioniert. Wie und von wem wurde die Güterproduktion verteilt? Welchen Einfluss hatte der Staat auf das "Wirtschaftswachstum" der ehemaligen DDR?

    LÖSUNGSANSATZ:

    Diese Aussage ist falsch. In einer realtypischen Zentralverwaltung (wie bis 1989 in der DDR) wurde das gesamte wirtschaftliche Geschehen durch den Staat zentral geplant und gelenkt. ............
    Die Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland (Bund, Länder und Gemeinden) erzielen kein Markteinkommen. Durch die Erhebung von Steuern ...........Ich glaube auf den Seiten 30 ff wird der Unterschied gut erklärt!LG von Silvia

    Hallo Christin,

    ich wünsche Dir ebenfalls FROHE WEIHNACHTEN!

    Vermutlich meinst Du die Aufgabe aus dem Heft FINB02. Dort reicht die Kurzform der Bilanz - die Kennzahlen benötigst Du nicht.

    MFG von Silvia

    Hallo Nikasch,

    doch Du darst/musst/sollst sogar die Vorsteuer abziehen - auch bei der Telefonrechnung.

    Wenn ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist (und das ist ja in der Regel der Fall - auf Ausnahmen gehe ich jetzt nicht ein), dann werden die ausgewiesenen Steuerberträge (auf der Eingangsrechnung steht Summexxxx + 16 % MwSt) als Vorsteuer gebucht (= Forderungscharakter - aktives Konto). Und ein Unternehmen benötigt ja auch ein Telefon.

    Genauso wäre es z.B. wenn der Drucker eine Macke hat und vom Fachmann repariert wird - auch hier wird die MWSt der Rep-Rechnung als Vorsteuer gebucht.

    Ich hatte dies heute Morgen sträflicherweise vergessen mit aufzuführen.

    Buchhaltung und Zusammenhänge lassen sich am besten lernen, wenn Du Dir den IKR mal genau ansiehst - das ist am Anfang zwar etwas verwirrend - aber mit zunehmender Übung klappt es dann.

    Vermutlich bist Du gerade erst am Anfang Deiner Buchhaltungskenntnisse. Die Frage ist halt auch, ob Du überhaupt schon zusammengesetzte Buchungssätze gelernt hat. Am Anfang wird das Thema Mehrwertsteuer/Vorsteuer und Zahllast erst einmal weggelassen, damit man Schritt für Schritt lernt.

    Aber lasse Dir keine grauen Haare wachsen - da kommt noch viel mehr auf Dich zu.

    LG von Silvia

    Entschuldigung, aber eben musste ich wirklich lachen!

    Also definitiv ist es kein betrieblicher Anlass - an's Steuerrecht mag ich da gar nicht denken!

    Natürlich kann der "Chef" seine Mitarbeiter mit Leberkäsebrötchen und Weizenbier ( Alkohol am Arbeitsplatz?) versorgen, um diese bei Laune zu halten - aber dann muss er das privat bezahlen. Und wenn er das zunächst aus der Firmenkasse nimmt, wird es ihm privat zugerechnet. Bei einer Kapitalgesellschaft gibt es allerdings keine "Privatentnahmen"!

    Es ist schon witzig auf was für'n Schmarrn manche Dozenten kommen.

    LG von Silvia:D

    Hups, da habe ich ja wirklich auch noch die Vorsteuer übersehen - Sorry!! Das kommt man davon, wenn man nicht richtig liest bzw. aufpasst.

    6860 ist für Bewirtungen und Präsentation

    Geschäftsessen gehören im Geschäftsleben dazu. Allerdings muss ein Eigenanteil für den Geschäftsführer (der ja mitisst) abgezogen werden - wenn das Essen in einem Restaurant verzehrt wird. Ansonsten ist es im betrieblichen Rahmen auch üblich, dass Geschäftspartner innerhalb der Firma mit Getränken oder Mahlzeiten versorgt werden. Dies unterliegt jedoch den aktuellen Steuergesetzen und da ich nicht als Buchhalter arbeite, bin ich hier auch nicht auf dem aktuellen Stand.

    LG von Silvia

    Also nach IKR sind die Telekommunikationskosten in der 6er-Klasse zu buchen.

    Klasse 6 (betriebliche Aufwendungen) - nach IKR-Plan für Aus-und Fortbildung ist es das Konto 6830.

    Die Konten 2850 (Postbank) oder 2880 (Kasse) oder 2800-2842 (= sonstige Bankkonten).

    Anmerkung: In der Klasse 4 werden Lieferanten-Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer & Co. gebucht.

    LG von Silvia

    Hallo Lukas88,

    welche Buchungssätze brauchst Du? Wenn ich hier alles aufführe was es gibt, dann brauche ich Seiten und das ohne den Rechnungskreis II (Kosten- und Leistungsrechnung).

    So sieht eine Aufteilung des IKR aus:

    Der Industriekontenrahmen:
    Kontenklasse Rechnungskreis I (Finanzbuchhaltung) 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1 Finanzanlagen 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 3 Eigenkapital, Wertberichtigungen, Rückstellungen 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 5 Erträge 6 Betriebliche Aufwendungen 7 Weitere Aufwendungen 8 Ergebnisrechnung (EBK, SBK, GuV) 9 Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II) = innerbetriebliche Buchführung, Grundlage für Kalkulationen = das A und O im Industriebetrieb!!!

    Vorteile:Rationalisierungserfolg bei den Abschlussarbeiten. Kontenklassen und Kontengruppen sind nach Reihenfolge, Bezeichnung und Inhalt den nach HGB entsprechenden ausweispflichtigen Positionen der Bilanz und in der GuV (§§ 266 und 275 HGB) angeordnet

    Nachteile:Der Kontenrahmen bildet die systematische, einheitliche Ordnung der Konten eines Wirtschaftszweiges und ist daher für andere Branchen nicht geeignet (z.B. Kontenrahmen für den Groß- Einzelhandel, der Gemeinschaftskontenrahmen usw., die können mit dem IKR nichts anfangen.

    Wenn Du noch mehr wissen möchtest, stelle Deine Fragen bitte genauer.

    LG von Silvia

    Hallo Andrea,

    ich hoffe, dass ich Deine Aufgabenstellung nicht falsch interpretiere:


    2001 Forderung Kunde Dubio:

    Zweifelhafte Forderung brutto: 23.200,00 €
    - Umsatzsteuer 3.200,00 €
    Zweifelhafte Forderung netto 20.000,00 €
    geschätzter Forderungsausfall 60 % 12.000,00 €
    voraussichtliche Forderung 40 % 8.000,00 €

    Aufgabe b) 11.600,00 € - UST 1.600 €=10.000,00 € - 7000,00€=3000 ,00 € (Schema wie bei a)

    Buchungssätze in 2001:

    Einstellung in die EWB an EWB zu Forderungen 8.000 €
    SBK an zweifelhafte Forderungen 23.200,00 €
    EWB zu Forderungen an SBK 12.000,00 €
    GuV an EWB 12.000,00 €


    Aufgabe b) Buchungen analog wie bei a) nur mit den Werten von Aufgabe b)


    BUCHUNGEN IN 2002:

    Einzelwertberichtigung 2001 11.000,00 € (aus a + b- vorauss. Fordausfall beide)
    - Einzelwertberichtung 2002 7.000,00 € (da b vorauss. keinen Ausfall bringt)
    Herabsetzung der EWB 4.000,00 €

    Einzelwertberichtigung zu Forderungen 4.000 € an Erträge aus Herabsetzung der EWB 4.000 €

    Erst wenn das Geld des Kunden b wirklich bezahlt worden ist, erfolgen die anderen Buchungen und natürlich auch mögliche Korrektiuren der Umsatzsteuer. Solange ein Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, werden Forderungen nicht abgeschrieben, da niemand weiss, was es wirklich noch gibt. Aber die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen werden jährlich angepasst und entweder herauf- oder herabgesetzt. Und im Falle b ist davon auszugehen, dass der bereits erfolgte Forderungsausfall nun doch noch bezahlt wird.

    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um nähere Angaben, was Du buchen sollst. Aus der Aufgabenstellung allein, kann ich nur vermuten, um was es geht.

    LG von Silvia

    Hallo Anne,

    da bist Du ja schon weiter als ich - immerhin!

    Seit Nov. 05 bin ich in der Fachrichtung Finanzwirtschaft dabei. In Finanzbuchhaltung & Co. habe ich auch schon meine ersten Hefte abgeschlossen - es ist zwar nicht einfach, aber durch Training zu packen.

    Mit der Mathematik können wir uns die Hand reichen - es war noch nie meine Abteilung und seitdem ich MAÖK3 gesehen habe, bin ich fast in Ohnmacht gefallen. Aber der Mathe-Tutor ist ganz gut, zwar etwas redselig - aber immer zu erreichen und sehr engagiert. Also geh' ihm ruhig auf den "Wecker" - er freut sich über jeden Kontakt.

    Ansonsten wünsche ich Dir viel Spass und weiterhin erfolgreiches Lernen!


    LG von Silvia

    Hallo Ostersamstag79,

    na klar drücke ich Dir die Daumen, das es klappt. Und ich kann ja auch verstehen, dass Du Zeit sparen willst.

    Es wäre nett, wenn Du nochmal berichtest, wie Dein Gespräch ausgegangen ist. Weil jetzt bin ich neugierig geworden.

    LG von Silvia

    Hallo Ostersamstag79,

    um staatl. gepr. Betriebswirt werden zu können, brauchst Du in der Regel den Realschulabschluss, eine kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung mit IHK-Zeugnis und 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder sieben Jahre Berufspraxis (ohne spezielle kaufmännische Berufsausbildung).

    Die IHK hat mit diesem Betriebswirt nichts zu tun, Grundlage ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung - bundeslandabhängig.

    Die o.g. Fakten beziehen sich auf das Bundesland Niedersachsen. Wie es in Berlin geregelt ist, weiß ich nicht. Um zu dieser Aufstiegsfortbildung zugelassen zu werden, werden selbstverständlich alle Zeugnisse angesehen (Allgemeinbildende Schule, Berufsschulzeugnisse, IHK-Zeugnis und Arbeitszeugnisse).

    Der Stoff ist nicht ganz ohne - ein Buchhaltungskurs reicht nicht aus, um die Materie zu verstehen. Ein grosser Anteil hat auch die Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik, Mathematik (Abi-Niveau), Wirtschaftsenglisch, natürlich Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre, hinzu kommt auch noch Deutsch/Kommunikation, EDCL, Projektmanagement, Organisation und Wirtschaftsrecht sowie ein Zentralfach (in meinem Fall ist es Finanzwirtschaft).

    Alles bezieht sich auf die Industrie - dies ist für mich auch neu. Denn ich habe zwar alle o.g. Voraussetzungen, aber auch überwiegend in der Bauwirtschaft gearbeitet und nur am Rande mit der Industriebuchführung zu tun gehabt. So sind für mich viele Dinge auch erst einmal neu. Da ich aber sehr lange Berufserfahrung habe, kann ich einiges kompensieren.

    Mein Tip ist: Frage doch mal bei dem Bildungsträger nach, ob Du zugelassen wirst. Die Voraussetzungen kannst Du auch beim Kultusministerium erfragen - weil es gibt hier sehr viele Unterschiede - je nach Bundesland.


    LG von Silvia