Hi!
Ich soll folgende Aufgabe lösen, komme aber nicht wirklich voran. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Die Frage lautet:
In letzter Zeit verlangen Kreditinstitute zunehmend von Unternehmen, die nach HGB nicht prüfungspflichtig sind, dass sie von ihrem Steuerberater (oder Buch- oder Wirtschaftsprüfer) unterzeichnete Bescheinigungen über die Verlässlichkeit der Rechnungslegung und/oder des Inventars vorlegen. Diskutieren sie dies insbesondere vor dem Hintergrund der Regeln von Basel II und der Normen für förmliche Bestätigungsvermerke bei handelsrechtlichen Pflichtprüfungen.
Danke im Voraus!