Beiträge von schnuppie

    Bei einer Bargründung reicht immer die Hälfte des mind. Stammkapital (bei 25000, also 12500) aus. Der Rest steht in der Bilanz als Forderung gegenüber des Geschäftsführers. Es gibt keinen § darüber wann der Rest zu Zahlen ist. Bei einer Sachgründung sind die Sacheinlagen voll zu leisten. Bei einem Mischmasch aus beidem muß er trotzdem 1/4 Bar einzahlen und die Sacheinlage voll.
    Ich hoffe es hilft wenn du noch was brauchst sag bescheid