Tut mir leid ich habe deine Frage jetzt erst gelesen!! Wie war der Test? Hast Du alles beantworten können?
Beiträge von schnuppie
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das weiß ich leider auch nicht.
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Bei einer Bargründung reicht immer die Hälfte des mind. Stammkapital (bei 25000, also 12500) aus. Der Rest steht in der Bilanz als Forderung gegenüber des Geschäftsführers. Es gibt keinen § darüber wann der Rest zu Zahlen ist. Bei einer Sachgründung sind die Sacheinlagen voll zu leisten. Bei einem Mischmasch aus beidem muß er trotzdem 1/4 Bar einzahlen und die Sacheinlage voll.
Ich hoffe es hilft wenn du noch was brauchst sag bescheid