Beiträge von pulp

    Ich antworte mir mal selbst. Das Berliner Hochschulgesetz besagt, dass

    Daraus könnte man jetzt frei interpretieren, dass die Magisterzwischenprüfung keine "im gewählten Studiengang vorgeschriebene [..] Prüfung" darstellt, und einem dadurch die Immatrikulation nicht verwehrt werden dürfte.

    Wie seht Ihr das? Käme man so durch?

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob man, wenn man die Magisterzwischenprüfung in einem Studienfach endgültig nicht besteht, den Studiengang auf Bachelor wechseln kann und in demselben Fach als Erstsemester neu beginnt.
    Theoretisch bliebe es mir ja nur verwehrt einen Magisterabschluss in dem Fach in der Bundesrepublik zu erlangen.

    Vielen Dank schonmal für die Antworten