Zu 1 c
Die Mietzahlungen für den Lagerplatz rechtfertigen keine Hinzurechnung nach § 8 Nr.7 GewStG, da es sich um Grundbesitz handelt
Zu 1 c
Die Mietzahlungen für den Lagerplatz rechtfertigen keine Hinzurechnung nach § 8 Nr.7 GewStG, da es sich um Grundbesitz handelt
EINEN SCHÖNEN GUTEN MORGEN
:baby:
ALSO LOS
NUN DENN
DANN LOS