Hallo zusammen!
Bitte helft mir! Ich kapier dieses Beispiel nicht. Es geht um die Gründung einer GmbH und Mindesteinzahlung usw.
Die Angabe ist: Herr A und Frau B gründen eine GmbH, wobei Herr A ein Nominale von 300.000 übernimmt. Beide verpflichten sich, ein Agio von 20 % zu leisten. Weiters ist vereinbart, dass Frau B nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinzahlung leisten muss. Wie viel muss Herr A bei der Gründung der GmbH mindestens einzahlen?
Die Lösung hab ich auch - aber ich kapier sie nicht! Also:
Mindesteinzahlung Frau B = 25 % von 200.000 (keine Ahnung woher die 200.000 kommen!!!) = 50.000
Mindestgesamteinzahlung auf das Nominale lt. GmbHG = 250.000
erford. Sofortbareinzahlung auf das Nominale durch Herrn A = 200.000
zusätzl. Agio Herr A = 20 % von 300.000 = 60.000
erford. Sofortbareinzahlung durch Herrn A = 260.000
Bitte erklärt mir das! Ich bin so verzweifelt!!!! Ich kapier einfach nicht, woher diese 200.000 kommen!
Danke schon mal!
sunny_girl