Hallo,
habe die Arbeit mittlerweile erfolgreich abgeschlossen: der BS muss lauten
483 So. Verb. gg. Finanzbehörden3.940 € 484 Verb. gg. SV-trägern5.081 €an3001 Privatkonto A9.021 €
Kto. 483 steht mit 3.940 € in d. Eröffnungsbilanz, genauso Kto. 484 und müssen hier ausgeglichen werden.
Wichtig für diese Aufgabe ist zu wissen (für alle die, die die komplette Aufgabenstellung nicht vor sich liegen haben, was in der Eröffnungsbilanz steht).
VG
kajol
Beiträge von Kajol
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Das habe ich mir gedacht, war auch nicht so gemeint. War mehr für mich zum nachvollziehen. Nochmal: Wenn in d. Eröffnungsbilanz auf d. angegebenen Kto. '483 So. Verb. gg. Finanzbehörden' 3.940,- € steht und Gesellschafter A die UST. v. 3.940 € überweist, dann sollte im BS auch das Kto. 483 stehen, damit es ausgeglichen ist??
Dass es in der Praxis anders aussieht, hab ich auch schon festgestellt. Leider haben wir es hier wohl mit Theoretikern der SGD zu tun...
VG -
Per Umsatzsteuer 3.940 €
VLL ggü. AOK 5.081 €
an Privatkonto 9.021 €
Dem BS stimme ich an sich zu, aber statt dem Konto 'Umsatzsteuer' sollte doch das Konto 'So. Verb. gg. Finanzbehörden' mit 3.940€ ausgeglichen werden, da dieses auch in d. Eröffnungsbilanz mit d. Betrag zu Buche steht???
Viele Grüße -
Hallo,
kann mir bitte jemand ganz konkret folgende Aussage beurteilen:
"der Bilanzgewinn zeigt das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis".
Vielen Dank.
Kajol -
Hallo,
folgender Sachverhalt:
B ist als Arbeitnehmer in Mainz beschäftigt. Wegen der großen Entfernung zu seinem Wohnort Erfurt kann er nicht täglich nach Hause fahren.
Der AG hat ihm ein möbliertes Zimmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ortsübliche Preis für ein solches Zimmer beträgt 200 €.
Außerdem erhält B an den 20 Arbeitstagen pro Monat Frühstück und Mittagessen kostenlos.
Der Arbeitgeber will die Lohnsteuer für den Sachbezug pauschalieren.
Frage: Ist das in diesen Fällen möglich und wenn ja, wie???
Bin für jede Hilfe danbar.
Kajol -
Die Definition des Begriffes Kosten ist ja sinngemäß, der in Geld bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zur Erstellung betrieblicher Leistungen. Man erfasst die Kosten genau, deren Einflussgrößen messbar und in 'Geld' bewertbar sind.
Jetzt gibt es doch aber auch Kosten, die aufgrund nicht messbarer Einflussgrößen enstehen und dadurch nur ungenau oder gar nicht erfasst bzw. "sichtbar" gemacht werden können. Das meine ich mit 'unsichtbaren Kosten'. Und dafür bräuchte ich jetzt konkrete Beispiele...Kajol
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Hallo an alle kostenbewusste Denker :),
kann mir jemand mehrere Beispiele für unsichtbare Kosten, die in einem Betrieb entstehen können, nennen?
Vielen Dank.
Kajol
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Hallöchen,
ich bräuchte mal wieder Hilfe bei folgender Aufgabe:
AK einer Maschine: 1.000.000,-
Kalkul. Zinssatz: 6% von AK p.a.
Restwert nach 10 Nutzungsjahren: 0,-
Instandhaltungskosten: 5% von AK p. a.
Raumkosten: 2.000,- € p. a.
Energieverbrauch/h: 10 KW
Energiekosten /kwh: 0,50 €
Auslastung d. Maschine: 75% (= 1200 h/Jahr)Ermitteln Sie a) den Maschinenstundensatz, b) die Kosten für nichtgenutze Kapazität/Jahr.
Mein Lösungsansatz für a):
kalkul. Abschreibung = 100.000,-€/Jahr
Kalkul. Zinsen = 30.000,- €/Jahr
Raumkosten = 2.000,- €/Jahr
Instandhaltung = 50.000 €/Jahr
Zwischensumme = 182.000,- €
Energiekosten = 6.000,- €/Jahr
Gesamtkosten = 188.000,- €/JahrMaschinenstundensatz: Jahreskosten durch Laufstunden/Jahr = 188.000 / 1200 = 156,67 €/h.
Ist meine Rechnung so richtig??
zu b) hab ich irgendwie grad einen Hänger. Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll. Kann mir da jemand behilflich sein und mir den Rechenweg aufzeigen??
Vielen lieben Dank
Kajol -
Hallo,
auch, wenn diese Aufgabe bereits in ähnlicher Art und Weise mehrfach gepostet und auch (berechtigt oder unberechtigt) beanstandet wurde, benötige ich dringend Hilfe bei der Lösung (am besten mit Erklärung). Denn nichts desto trotz muss ich sie nunmal abgeben.
Hier die Aufgabe:
Ein Mineralölgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6.000.000 Liter Heizöl zu 0,40 €/Liter = 2.400.000,- € vorrätig
Im Laufe des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:5.2.: 1.000.000 l zu 0,25 € = 250.000,-€
10.5.: 1.500.000 l zu 0,30 € = 450.000,-€
15.7.: 2.000.000 l zu 0,35 € = 700.000 €
20.9.: 1.200.000 l zu 0,40 € = 480.000 €
25.11.: 1.800.000 l zu 0,45 € = 810.000 €Am Ende des Geschäftsjahres sind 1.500.000 l Heizöl in den Tanks.
1. Wie hoch ist jeweils der Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) bei Anwendung des:
a) (gewogenen) Durchschnittsverfahrens
b) Lifo-Verfahren
c) Fifo-Verfahren
d) Hifo-Verfahren
e) Lofo-VerfahrenMeine Lösungsansätze hierzu:
Durchschnittsv.: Endbestand: 1.500.000 / Einzelpreis/l: 0,38 (gerundet v. 0,3770) / Wert: 570.000,- €
Lifo-Methode: 1.500.000 / Einzelpreis/l: 0,40 / Wert: 600.000,- €
Fifo-Methode: 1.500.000 / Einzelpreis/l: 0,45 / Wert: 675.000,- €
Hifo-Methode: 1.500.000 / Einzelpreis/l: 0,25 / Wert: 375.000,- €
Lofo-Methode: 1.500.000 / Einzelpreis/l: 0,45 / Wert: 675.000,- €Stimmen diese Lösungen? Wenn nicht, wäre ich um Aufklärung/Erklärung dankbar
2. Wie hoch muss bei den einzelnen Verfahren der in der Bilanz zu aktivierende Betrag sein, wenn sich der Anschaffungspreis für Heizöl am Bilanzstichtag auf
a) 0,30 €
b) 0,40 €
je Liter beläuft?Folgendes Schema ist zu verwenden (für alle Verfahren!)
Tageswert am Bilanzstichtag (€/Liter) für a) + b) / zulässiger Bilanzsatz (€/Liter) für a) + b)
Leider hab ich bei dieser Aufgabenstellung überhaupt keinen Plan. Die Formeln im Lehrheft sind sehr bescheiden formuliert und ich bekomme schon graue Haare. Es wäre sehr sehr nett, wenn mir jemand behilflich sein könnte und mir das ganze auch einleuchtend erklären kann.
Tausend Dank an alle Geduldigen!!!Kajol