Beiträge von tarantel

    @ netti

    vielen dank für die infos.


    das ist allerdings extremteuer. ich kann jessy nur zustimmen, daß sollten das unbedingt in die schulen zum aushang hängen.

    was bildung so kosten kann. hab ich damals gar nicht zu schätzen gewusst. *g*
    da wohl doch lieber auf dem ersten bildungsweg.
    naja ich muß es ja nicht bezahlen.

    habt ihr zufällig noch ne ahnung was quali-unterschiede angeht?
    wie läuft das überhaupt. bekommt man aufgabensätze zugeschickt die man wieder einzuschicken hat?

    ich kann´s ihr mal vorschlagen. schätze aber sie hat sich das schon überlegt.
    sie arbeitet recht lang (20:00) und wohnt zudem in einem sehr kleinen ort das kein eigenes abendgym. haben dürfte.

    hast du einen plan was abendgym. kostet? ist sicherlich mit selbstkosten verbunden, oder?
    ich nehme an die zeiten sind recht unflexibel. weißt du wannn die kurse so laufen?

    mfg tarantel

    hi.

    eine freundin von mir möchte gern ihr abitur per "fernstudium" nachholen.
    sie bat mich mal zu schauen, was es da so gibt und was sie kosten.

    die auswahl die google ausspuckt ist groß, aber alle die ich angeklickt hab, geben infos nur nach registrierung raus und dann auch meist nur auf dem postweg.

    hat einer von euch erfahrung mit einem fernabi und kann mir ein wenig dazu erzählen.

    gibt es qualitätsunterschiede?
    kennt jemand die preise? gibt´s einen preisvergleich im netz?
    hat jmd. sonstige empfehlungen zu dem bereich?

    würde mich über infos freuen.

    mfg tarantel

    "Sie und ich, wir haben etwas gemeinsam: Wir alle befinden uns zum ersten Mal in einer Datenbank-Vorlesung. Mit den kleinen Unterschied: Ich muss sie halten. Sie können mich also mit gezielten Zwischenfragen ganz schön in Verlegenheit bringen. Aber ich kann Ihnen versichern: Wenn Sie das tun, werde ich Sie in der Vordiplomprüfung ebenso in Verlegenheit bringen..."

    (Prof. im Fach Informatik, Uni Stuttgart)

    hi,

    mach dir keine sorgen wg. deiner beamtenlaufbahn o.ä.
    so schnell schießen die preussen nicht...!

    das vermögen verschwiegen wird, ist nicht selten und bedeutet nicht sofort böse absicht.
    war bei dir ja scheinbar auch keine!

    du wirst natürlich mit einer rückforderung rechnen müssen und die währe ja auch völlig legitim. ist natürlich pech für dich, denn hättest du das vorher gerafft, hättest du das geld lieber vor antragstellung ausgeben können, das währe dein gutes recht gewesen. diese option steht dir nun nicht mehr offen.

    wenn du glaubhaft machen kannst, daß es tatsächlich nur blödheit war, mußt du nur mit der rückzahlung plus bußgeld rechnen. ist natürlich ärgerlich aber ein eintrag in´s register bleibt dir erspart. die höhe des bußgeldes wird zwischen 1000 und 2500 flocken liegen.

    das heißt aber ab jetzt sauber kooperieren, damit kein ordnungswiedrigkeitsverfahren eingeleitet wird und dir der eintrag "sozialleistungsbetrug" erspart bleibt.

    ich rate dir ohne wiederspruch zurückzuzahlen. dies wirkt strafmildernd ist aber natürlich auch gleichzeitig ein schuldeingständnis, was bei der höhe aber noch vertretbar ist.

    also keep cool.

    für weitere infos klick hier


    mfg
    tarantel

    Kommerzielle Suchdienste und -Software für Plagiate

    Für eine sehr professionelle Suche nach Plagiaten bieten sich kommerzielle englischsprachige Onlinedienste an, die auch in Deutschland von Professor(inn)en, Bildungseinrichtungen und Verlagen erfolgreich verwendet werden, z. B. https://www.study-board.de/www.turnitin.com ("Solutions for a new era in education") und https://www.study-board.de/www.plagiarism.org (mit kostenlosem Testzugang und Tarifen für Einzelpersonen, Schulen, Fachbereiche von Hochschulen). Eine brauchbare Software stellt die Firma Canexus (https://www.study-board.de/www.canexus.com/eve/) mit der "Essay Verification Engine 2.4" (EVE) für 19,99 US-$ bereit. Die Homepage des Anbieters https://www.study-board.de/www.integriguard.com, der in einigen Ratgebertexten empfohlen wird, ist zur Zeit leider offline. Weitere Informationen zu diesen speziellen Suchdiensten liefern die Beiträge von Debora Weber-Wulff und Wolfgang Krohn.

    mehr dazu unter: Link

    so ne richtig festgelegte definition wirst du dazu nicht finden.

    SAP versteht daruter zB ein abgeschlossenes hochschulstudium und 2-5 jahre relevater berufserfahrung


    kannst ja bei wiki direkt von yuppie verlinken, das steht immerhin für young urban professional person (kleiner scherz, ich glaub ist nicht so richtig für nen wiki eintrag geeignet, wg. der unklaren definition)

    hi.

    hab ne kleine frage aus dem bereich öff-recht:

    der bundesgesetzgeber möchte das wahlrecht zum deutschen bundestag vereinfachen und künftig ein reines verhältnismäßigkeitswahlrecht einführen. wäre dies verfassungsgemäß?

    mit anderen worten, es soll die mehrheitswahlt abgeschaft werden??

    tja, hab leider selbst kein plan. kann dazu nichts finden..

    mfg
    tarantel