hi,
mach dir keine sorgen wg. deiner beamtenlaufbahn o.ä.
so schnell schießen die preussen nicht...!
das vermögen verschwiegen wird, ist nicht selten und bedeutet nicht sofort böse absicht.
war bei dir ja scheinbar auch keine!
du wirst natürlich mit einer rückforderung rechnen müssen und die währe ja auch völlig legitim. ist natürlich pech für dich, denn hättest du das vorher gerafft, hättest du das geld lieber vor antragstellung ausgeben können, das währe dein gutes recht gewesen. diese option steht dir nun nicht mehr offen.
wenn du glaubhaft machen kannst, daß es tatsächlich nur blödheit war, mußt du nur mit der rückzahlung plus bußgeld rechnen. ist natürlich ärgerlich aber ein eintrag in´s register bleibt dir erspart. die höhe des bußgeldes wird zwischen 1000 und 2500 flocken liegen.
das heißt aber ab jetzt sauber kooperieren, damit kein ordnungswiedrigkeitsverfahren eingeleitet wird und dir der eintrag "sozialleistungsbetrug" erspart bleibt.
ich rate dir ohne wiederspruch zurückzuzahlen. dies wirkt strafmildernd ist aber natürlich auch gleichzeitig ein schuldeingständnis, was bei der höhe aber noch vertretbar ist.
also keep cool.
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mfg
tarantel