Also gesucht habe ich im Forum, leider nicht wirklich was dazu gefunden.
Bin in einigen Textbereichen bei mir auf das Wort "Gewährleistungswagnis" gestossen, und vermute dass es grob darum geht Reklamationen miteinzurechnen, sowie bei anderen Wagnisen eben andere "Ausfälle".
Ist meine Vermutung richtig? oder ist das Wort fachspezifisch anders belegt?
Dann frage ich mich allerdings, wie man das im allg. berücksichtigen soll, ebenso wie bei ianderen Wagnisen eine Hochrechnung anhand der letzten Jahre vornehmen?
Welche Daten oder Anhaltspunkte nimmt man da in der Praxis um das zu ermitteln.
Was nimmt man da bei einer neuen Firma, die also über Zahlen des Vorjahres nicht verfügt?
Danke im Voraus