Beiträge von Sabine-123

    Hallo Freunde
    Ich habe so eine etwas längere Aufgabe und würde euch um Hilfe bitten, muss ja keine vollständige Lösung sein, je paar Gedanken zu jeweiligen Teilaufgaben würden viel helfen.
    Erst hiermit die Aufgabe, dann meine Ideen dazu:

    A betreibt einen Kosmetikversand. Im Rahmen einer Werbeaktion 2001 versendet er an Einzelne, namentlich bekannte Kunden einen als "Privatbrief" gestalteten Werbebrief. Dem Brief liegt eine Antwortpostkarte bei, mit der ein Verkaufsprospekt angefordert werden kann. Auf der Karte befindet sich darüber hinaus der Hinweis: "Jede Karte gewinnt!". Erläuternd ist hinzugefügt, dass jede Einsenderin einer Karte - unabhängig von einer späteren Bestellung - mit dem Prospekt eine - nicht näher bezeichnete - "kleine Aufmerksamkeit" erhalte.

    Der Werbebrief geht unter anderem auch der B zu, die im Jahre 1998 einige Kosmetikartikel bei A bestellt hatte. Der B vermerkt auf der Antwortpostkarte in den dafür vorgesehenen Rubriken ihren Namen und ihre Anschrift. Das für die Angabe der Telefonnummer vorgesehene Feld füllt sie nicht aus. Wenig später erhält die B den Prospekt und das angekündigte Präsent in Form eines Plastik-Taschenkalenders für das Jahr 2002.

    Nach zwei Wochen beauftragt A einen Mitarbeiter, in der Privatwohnung der B anzurufen. B, die eigentlich keine Kosmetikartikel bestellen will, ordert daraufhin "aus Höflichkeit" mehrere Artikel, die ihr kurze Zeit später - ohne Vorankündigung - von C, einem Außendienstmitarbeiter des A angeliefert werden.

    Bei dieser Gelegenheit überredet C die B zu einem "Kometikpersönlichkeitstest". Um den C wieder "loszuwerden", bestellt B schließlich weiter Kosmetikartikel. Auf Nachfrage des C, ob B andere an Kosmetika interessierte Personen bekannt seien, verweist die B auf ihre Freundin D, die Inhaberin einer Modeboutique ist und Kosmetikprodukte einer anderen Firma vertreibt.

    D erhält daraufhin ein Telefax mit neuesten Angeboten aus dem aktuellen Verkaufsprospekt und dem Hinweis, dass sich Kosmetika des A ganz besonders als Präsente für Kundinnen von Modeboutiquen bestens bewährt hätten. Als D auf die Werbung nicht reagiert, sendet A eine als "Anzeige" gekennzeichnete E-mail an die Privatadresse der D, mit der er sie nochmals auf ihre Produkte aufmerksam macht. B und D sind über die Werbemethoden des A empört und Fragen nach den Möglichkeiten, ihn zu stoppen. A hält seien Werbung demgegenüber für zulässig, weil "allgemein üblich".

    1. Nehmen Sie Stellung zu der Frage, ob und inwieweit A durch nachstehende Handlungen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt hat

    - Zusendung des Werbebriefs an die B

    - Ankündigung "Jede Karte gewinnt"

    - Telefonwerbung gegenüber B

    - Kosmetikberaterbesuch bei B

    - Telefaxwerbung gegenüber B

    - E-mail Werbung gegenüber B

    Berücksichtigen Sie die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    2. Was können B und D tun?

    3. Wie kann sich A, der sich keines Wettbewerbsverstoßes bewusst ist, im Vorfeld schützen?

    ....................................

    Also zur 1)
    Erster Punkt: Hat er das? Ich meine nicht, ein Werbebrief kann er doch jedermann zusenden, oder nicht, er hat die Daten ja legal erhalten und Werbung zuschicken kann er soviel wie er will. Soll man sagen welches Gesetz es erlaubt? Ich finde nicht, nur was verboten ist regelt das Gesetz ;)

    Punkt 2: Wenn er das einhält, dann kann er doch so viele
    Gewinnzusagen machen wie er will, meine ich. Relevante Gesetze?

    Punkt 3: Telefonwerbung ist doch nur nach Absprache erlaubt, weiss nicht welches Gesetz es ist, aber ich bin mir sehr sicher. Irgendwo im BGB oder HGB war das schon.

    Punkt 4: Ja jetzt wird es kritisch, er wurde überrumpelt und genötigt, kann also vom Kauf zurücktreten und zudem sind es Wettbewerbsverstosse, paar habe ich im Auge, was meint ihr welche hier genannt werden sollen?

    5 und 6: Beides doch illegal, oder? Ist doch wie der Anruf, oder? Welche Vorschriften sollten hauptsächlich genannt werden?

    2. Was die tun können? Ja also ich würde sagen alle Kaufverträge als nichtig erklären, ein Wettbewerbsverstoss melden (Gewerbeamt?) ggf. auf Unterlassung klagen? Oder auch was §-Reiter nicht machen, A einfach sagen dass es pfui war ;)

    3.
    Naja Unwissen schütz vor Strafe nicht, die Aufgabe klingt so als ob er das Opfer wäre.
    „Allgemein üblich“ ist und war Viel auf der Welt, das kann wohl nicht was rechtfertigen.
    Er muss sich eben informieren was er darf und vorsichtig als Unternehmer vorgehen, aber ist es das was der Dozent lesen will? Irgendwie meine ich mit Ergebnissen richtig zu liegen, weiss aber nicht wie ich sie darstellen soll um Zufriedenheit hervorzurufen ;)
    Tipps nehme ich gerne entgegen.


    Oh, das wäre super.

    Ich habe es recht intuitiv bearbeitet und das was man hier wieder als Grundlage bräuchte liegt schon etwas zurück ist und leider fast vergessen :(

    Die Beispielaufgabe hat mich auch etwas verwirrt, da es natürlich ein Undig wäre sie so wie diese zu gestalten nur mit anderen Zahlen, verwirren wir lernbereite Menschen durch "RHB Vorräte" und Co. ;)

    Wenn es immer hin und her geht, werde ich es mir bestimmt leichter merken können (vorsicht Sarkasmus).

    Ich habe irgendwo gelesen dass das Verursacherprinzip bei Lärm gilt, daher bin ich mir relativ sicher dass mit "Fluglärm ist sowieso schon da" nichts zu machen ist.

    Die Nachbarn müssen also den Lärm vom Fachmann messen lassen und beweisen dass er die Grenzwerte überschreitet.

    Etwas Konkretes habe ich doch noch:
    "Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 12 U 130/00) hat die Entscheidung des Landgerichts Halle (Az. 5 O 116/98) bestätigt, dass dem Anwohner ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Lärm zusteht "

    Rechtsgrundlage ist § 1004 BGB in Verbindung mit § 906 BGB. Danach kann der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von Geräuschen dann verbieten, wenn diese durch eine zwar ortsübliche Benutzung hervorgerufen werden, dies jedoch zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führt und durch zumutbare wirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann.

    Gebiete nach der BauNVO tags/nachts
    in dB(A)in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind 50/35in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind 55/40in denen Wohnungen und gewerbliche Anlagen vorhanden sind 60/45

    Danke, deckt sich sogar recht gut mit o.g. (unsortierten) Funden ;)

    War dann doch im Endeffekt nicht viel mehr als eine relativ direkte Übersetzung dt. Ausdrücke, dachte ursprünglich es gäbe wirklich ganz spezielle Ausdrucksformen...

    Bis dann

    Aktiva.................................... Passiva
    Anlagevermögen:......................Eigenkapital:
    Grundstücke = 200.000............. Stammkapital = 400.000
    Gebäude = 400.000.................. Rücklagen = 50.000
    Maschinen = 100.000................ Gewinn = 50.000

    Umlaufvermögen:......................... Fremdkapital:
    Vorräte = 155.000........................ Rückstellungen = 50.000
    Kurzfristige Forderungen = 115.000.. Langfristige Bankdarlehen = 300.000
    Wertpapiere = 50.000................... Verbindl. LuL = 200.000
    Kassenbestand = 30.000

    Summe 1.050.000..........................1.050.000

    Abschreibung 50.000


    Also hier meine Berechnungsvorschläge der folgenden Kennzahlen die aus o.g. Daten gefragt sind, bitte wirft ein Blick drauf und sag mir ob es richtig ist.
    Manchmal war ich mir unsicher ob "die" oder "die" Zahl nehme und da kann schon was falsch sein, man verguckt sich auch mal ....

    Eigenkapitalrendite= 50.000 : 400.000
    Eigenkapitalquote = 400.000 : 1 050.000
    Deckungsgrad I = 500.000:700.000*100
    D II = 500.000 +300.000 : 700.000 *100
    Quick Ratio = 115.000+30.000 : 200.000
    dynamischer Verschuldungsgrad = 300.000 - 30.000 : 150.000
    Cashflow = 50.000 + 50.000 +50.000
    Kapitalrückflussqoute = 150.000 : 1 050 000

    Vielen Dank für alle Anmerkungen und euere Mühe im Voraus

    According to our records, we have not yet received a remittance for above invoice.May we remind you that your payment is overdue for three months.This is to remind you that above invoice is still unpaid.We would appreciate if you cleared your account within the next days.Please send your payment promptly.If you have already sent your payment, please disregard this letter.

    So in der Art soll es wohl sein.

    Wie schrebt man eine Mahnung in Englisch?

    Ok ist ja nicht so dass ich kein Englisch kann, aber bevor ich eine dt. Mahnung "normal" übersetzte, wollte ich nach angemessenen Ausdrücken und Formulierungen fragen.

    Will ~ folgendes sagen:

    haben x geliefert, Rechnung ausgestellt, Sie zahlten noch nicht

    Danke

    Danke, aber an der Definition scheitert es nicht, eher am Beispiel.

    Ich dachte ich zeige ein Kauf, dann folgt irgendeine Preisveränderung am Markt wegen Knappheit oder so und wie ich dann zeige dass das Ding mehr wert ist als es gekostet hat, weiss ich dann nicht mehr. Immerhin hat es 100€ gekostet und ich kann da doch nicht andere Werte reinschreiben...

    Wie die stillen Reserven von der Entstehung her zahlenmässig an Beispielen in der Bilanz sichtbar gemacht werden könnten, wäre interessant für mich.

    Könnt ihr Beispiele zeigen die verdeutlichen wie stille Reserven entstehen?

    Ich weiss dass vom Teilwert und Buchwert, aber um ein Beispiel zu erfinden reicht das nicht, bzw. bin mir nicht sicher ob das was ich mir dann zurecht bastleln würde, richtig wäre.

    Danke

    c) ist richtig und wird auch so verlangt.

    Wenn schon irgendwo "ohne Einschränkungen" steht, liegt es nah dass es nicht richtig sein kann - egal welches Thema.

    Wenn man den Satz genau ansieht, steht da dass alles ohne Rücksicht auf Verluste unterstützt wird das tech. Fortschritt bedeutet, das heisst auch notfalls andere markttypische Sachen wie Konkurrenz zu untergraben etc.
    "Ohne Einschränkungen" hiesst auch evtl. Subventionieren und woher soll das Geld kommen, wenn nicht an produktiver Stelle am Markt abgeschöpft? und was heisst die Besteuerung die es ja im Endeffekt ist, für die Entlohnung des produktiven Faktors?
    "Ohne Einschränkungen" ist auch eine rechtliche Frage, denn nicht jeder Fortschritt wird auch gesellschaftlich so bewertet und der techn. Fortschritt im Biowaffenbereich ist evtl. doch nicht zu untestützen, das heisst es aber wenn die These wörtlich und absolut gelten soll.

    Kann Dir nur sagen dass meine ehemaligen "Mitabiturienten" die Informatik anfingen, grosse Probleme mit Mathe hatten. Da waren Leute mit einer 2 beim MatheLK und die verstanden nur Bahnhof bei Mathe auf der Uni/FH...
    Physik und Informatik ist irgendwie zu 80% Mathe und zwar Hardcore-Mathe.
    Inwiefern Wirtschaftsinformatik da "sozialer" ist, weiss ich nicht, liegt schon nah, aber mit einer 3 in Mathe würde ich da trotzdem vorsichtig sein.

    Altes Thema und Du hast schon die Antwort, aber für die die es brauchen...

    Es geht hier auch um sowas wie Verwendung geprüfter Software; es sollte dann stattfinden wenn nicht gearbeitet wird und beim Backup geht es auch um ein Backup des gesamten Systems - schnell zurückspielen wenn das Update Probleme verursachte...

    Altes Thema aber meine 2 Cent:
    Sparfähigkeit ist ab der Grundversorgung möglich, d.h. geht das Einkommen über die Fähigkeit sich Nahrungsmittel und Co. zu beschaffen..., kann gespart werden (vorher auch bei 100% Zinssatz unmöglich) und somit das Geld Kreditinstituten zur verfügung gestellt werden. Wie gross die Neigung dazu ist, beschrieb der Vorredner, es hängt vom Zinssatz ab. Aber nicht so sehr vom Nominalzins, sondern vom Zins unter Berücksichtigung der Inflation...
    Auch politische Faktoren, Stichwort Stabilität und Planbarkeit beeinflussen die Neigung Geld anzulegen und nich zu konsumieren oder in Waren etc. anzulegen. Die Betrachtung kann man auch um internationale Kreditmöglichkeiten erweitern...