Danke.
Frohe Restfeiertage und guten Rutsch
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Frohe Restfeiertage und guten Rutsch
Angenommen man hat ein nebenberufliches Gewerbe und möchte weil schon länger nichts mehr umgesetzt wird ... dieses abmelden. Es stehen aber noch paar Rechnungen aus, d.h. sie wurde noch nicht bezahlt, sollen aber wenn auch verspätet.
Ist es irgendwie problematisch wenn man das Gewerbe abmeldet und dann ein Monat später oder so das Geld bekommt. Immerhin muss man was abführen und das theoretisch vom nicht mehr existierenden Gewerbe. Macht es irgendwelche Probleme fürs Finanzamt?
Nochmal Danke, ja Absatz 5 gefällt mir da nicht so sehr
Wenn es hier "Praktiker" gibt die wissen ob man idR. solche Einschränkungen beschliesst oder die Gesellschafterverträge (meist ein 0815) sowas eher einschränken, oder durchs nicht gesonderte Thematisieren frei lassen, dann danke ich für die Info im Voraus.
p.s. Noch eine Zwischenfrage, werden die Gesellschafterverträge auch noteriell abgegeben und beim Notar archiviert?
Ok danke.
Aber irgendwie eigenartig dass wenn der andere nicht zustimmt, man sein Eigentum nicht verkaufen kann.
p.s. Wie ist das idR. in solchen Vertägen? Also 80% erlauben das, oder wie (nur so zur Orientierung) ?
Gibt es eine Regelung die dazu Stellung nimmt ob ein Gesellschaftler auch im Unternehmen ein Arbeitsplatz zusteht? Oder ist es so dass man zwar z.B. 49% hat, aber neben der Tatsache dass man Einsicht in die Bücher kriegen muss, nicht weiter mitwirken kann durch Arbeit im Unternehmen.
Man mus sich quasi darauf verlassen dass der andere es richtig macht und dass die Buchungskonten und die Erfolgsrechnungen nicht gefäscht sind...
Bestimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschaftler vollständig alleine über Einstellungen?
Ich frage mich ob es Einschränkungen gibt, die ein GmbH-Anteil nicht verkaufbar machen.
Man hat also xx% und will es an ein Finanzinvestor verkaufen weil er ein gutes Angebot macht, oder der Tante geben
Kann man mit eigenen Anteilen machen was man will, oder muss der andere, ggf. Mehrheitsgesellschaftler irgendwie zustimmen?
Verkürzt gesagt dann wenn man die gegenseitige Konkurrenz nicht mehr (so) durch eine Kartellbildung hat.
Wenn beide darin im Summe der Interessen mehr davon haben zu "kooperieren" dann einigen sie sich. Sie fusionieren aber nicht, die Unanbhängigkeit ist hier immer Voraussetzung für die Diskussion.
Profitabel ist es dann konkret wenn der Gewinn für beide grösser wird als wären sie in harter Konkurrenzsituation ohne Kartell, aber das ist etwas wenig und möglicherweise missverständlich für eine schriftliche Ausarbeitung.
IdR. tendiert ihr Wirken so grob in die Richtung einer Monopolschaffung.
Man müsste einfach zwei imaginäre Alternativen für die Unternehmen vergleichen. Im ersten Fall stellen beide z.B. je x und y her und erwirtschaften quasi keine Rendite.
Dann vergleicht man es mit z.B. hier Spezialisierungskartell, also sie vereinbaren dass der erste nur x herstellt und der andere y.
So kann man effizienter die Produktion ausrichten und im Prinzip die Rendite beider steigern ohne dass der Verkaufspreis steigt.
Aber da muss man ganz genau aufpassen wie weit es geht, das Beispiel ist
nur was wert wenn es weitere Anbieter von x und y gibt, sonst haben wir eine eher vom Kartellrecht unerwünschte Monopolstellung etc. Anmeldepflichtig ist das Beispiel aber tendenziell sowieso.
Wenn nachweislich der Marktpreis von x und y nicht ansteigt und nur die Rendite aufgrund der Spezialisierung steigt, kann man in der Praxis damit durchkommen. Man darf aber dann neu auftauchenden Anbietern kein Bein stellen die das Produkt mit geringerer Rendite und somit bei gleicher Kostenstruktur zum niedrigeren Marktpreis anbieten
Es gibt auch solche Sachen wie Vereinbarung gemeinsamer Normen für die Produkte, das ist definitionsgemäß auch unter Kartell zu verstehen.
Also wie Datenträgerindustrie einigt sich auf eine DVD mit 4,7GB statt dass der eine 4,5 und der andere 4,8 herstellt...
Das ist inzw. auch ohne Einschränkungen vom Kartellrecht erlaubt.
Mache Vereinbarungen müssen gemeldet werden, andere sogar genehmigt oder noch andere sind grundsätzlich verboten.
Uns ist allen das Beispiel der Preisabsprachen/Preiskartelle bekannt, das ist u.a. ganz verboten (nur schwer nachzuweisen... da identischer Preis noch keine Ansprache belegt...).
So paar Gedanken, reichen aber wohl noch nicht ganz.
Womöglich fühlen sich aber jetzt andere angeregt ihre Meinung mitzuteilen
Danke. Ja das macht Sinn :dafuer:
Who is in overall charge of your company?
Die Firma dankt.
Das mit Pauschlalgebühr ist allerdings sehr wahrscheinlich falsch, die Frage würde dann lauten "Wer ist (die) Pauschalgebühr bei Dir in der Firma" und das können wir wohl ausschliessen Ist kein Vorwurf, habe ja auch sowas im online-Wörterbuch gefunden, aber es muss noch eine andere Bedeutung haben. Auch über die einzelnen Begriffe komme ich nicht weiter,
dict.cc Wörterbuch :: overall :: Englisch-Deutsch-Übersetzung da wird man ja erschlagen und nichts passt
Wie spricht man eine Telefonnummer richtig aus, z.B. 0171-123456 ?
Also sagt man: zero 1 7 1 "?" 1 2 3 4 5 6 ? Oder wie?
Was ist eigentlich bei 4.123 ? 4 thousand 123 oder doch: 4 point 123 ? oder 4 point 1 2 3 (wobei eigentlich doch nur bei "," ) ?
p.s. Was ist eigentlich overall charge?
Viel mehr als dort steht habe ich nicht gemacht und eine 2 bekommen, etwas schöner ausformuliert, nur beim Punkt Gewinnzusagen (vor Abgabe allerdings noch selbst korrigiert) ist es anders als ursprünglich geschrieben, denn ist grundsätzlich schon ein Wettbewerbsverstoss und in der Wikipedia findest Du da diesen Hinweis ja schon...
prinzipiell kannst Du bei allen Vermutungen die ansonsten hier stehen statt "?" ein Punkt setzen und es nur 2 blabla-Sätze dranhängen.
Ah ja, bei 5 schreibst Du wo er überall Infos kriegt damit er vorher weiss was erlaubt ist und was nicht und dazu gehören alle möglichen Unternehmensgründerkurse, das Wettbewerbsrecht an sich (als Buch oder so) und dann ist es damit abgehackt.
Wenn Du eine Konkrete Frage zur bestimmer Aufgabe hast, schaue ich nach, ansonsten ist es wie gesag schon richtig so.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Wikipedia
§4 ist es fast immer, als schreib es nur noch immer dazu, die Formulierung will ich Dir aber nicht ganz abnehmen
In welche Teile gliedert sich der Zivilprozess und was für eine Funktion haben diese?
-Ist die Frage.
Die Benennung und genauere Erklärung der Schritte wie Klageschrift, Erkenntnisverfahren, Haupttermin u.s.w waren nicht das was man hören wollte, was man hören/lesen wollte steht allerdings nicht da.
Wer weiss bzw. kann sich vorstellen was da gefragt sein könnte?
Gerechte Einkommensverteilung bezahlt/entlohnt alle Faktoren (Arbeit, Kapital) im Einzelfall nach ihrer Grenzproduktivität und die ist im Endeffekt in vollkommenen und vollständigen Märkten dann eindeutig und unterliegt keinen grossen Nachfrageschwankungen (unendliche Reaktionsgeschwindigkeit auf mehr Nachfrage durch mehr Angebot etc.)...
Jeder bekommt das was er verdient, von Ideologien die den Wert der Arbeit heute mehr bestimmen als der reelle Wert, ist da nichts mehr zu sehen - schon klar dass es viele nicht wollen, weil dann der Arzt *10 verdienen wird und der Zugführer :2, aber das ist nicht das Thema.
Eine Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik widerspricht da der Sache kein Stück. Welche der Maßnahmen die er nannte (und auch der evtl. weiteren) stören da? Das würde mich wundern, wenn es einer aufzeigen könnte. Im Gegenteil, die helfen sogar einer Entlohnung nach Grenzproduktivität.
Alleine so ein Punkt aus der Angebotsorientierten Wirtschaftspolitik wie "Deregulierung der Märkte" und dann aus der Definition der gerechten Einkommensverteilung "[FONT="] ...erster Instanz der Markt für eine sinnvolle Verteilung sorgt..." und es ist alles klar.[/FONT]
Alle Maßnahmen die dort stehen helfen dem Markt als Instrument der Einkommensverteilung und das ist eben die gerechte Einkommensverteilung. Wenn auch heute subjektive und ideologische Sichtweisen das Wort „gerecht“ als „Bonze gibt nach unten ab“ oder sachlicher formuliert „mit mehr Produktivität geben an mit weniger Produktivität ab“ definieren, ändert es dennoch nichts daran.
...
BRS02F. Die Überschrift Unternehmenssituation V:
Kann die Kostenentwicklung in der Jochen Bleich OHG gesteuert werden ?
...
Oj, das sagt mir alles wenig bis nichts.
Schwer da rauszulesen ob sie sich auf die verbesserte Unternehmenssituation aufgrund der Einsparung hinauswollen oder was auch immer.
Denke trotzdem dass die Senkung in einer Kostenstelle tendenziell immer eigentlich das was ich sagte bewirkt, was sie ansonsten hören/lesen wollen kann ich mir schlecht vorstellen.
Werden wohl kaum etwas über Controlling wissen wollen, z.B. wie der Kostenstellenleiter das Budget jetzt anpasst und so ein Schnickschnack.
Mal was zur c) (auch wen nes (zu) spät kommt)
Einstweilige Verfügung beantragt man da und kriegt sie auch meistens durch, das ist auch die relevante Antwort hier.
Die §en kann man googlen
Ansonsen immer beachten was pfändbar ist, hier in der Aufgabenstellung wird u.a. von Sachen berichtet die für uns unantastbar sind, diese "Ausklammern".
Ansonsten
was Du zur a) angedeutet hast ist richtig, gibst noch §en an und definierst Begiffe wie Zwangsvollstreckung, Mahnbescheid..., sagst wo sie beantragt werden - fertig.
Hier ist es aber wohl klar dass nicht genug da ist um die Schulden zu tilgen, das was sie selbst noch nicht gezahlt bekamen ist der Knackpunkt, kommt das, bleibt kaum was unbezahlt.
zur b) nur die Andeutung dass man auf Geldmittel wie Konto und Sachmittel bzw. wie es hier heisst bewegliche Sachen pfänden kann. Immerhin steht in der Aufgabenstellung was sie haben. Wenn Du Patente oder Beteiligungen an anderen Unternehmen vollstrecken/pfänden wilst, wird es kaum gehen *grins*
So, das wars.
Hmm, ist es so simpel wie ich denke?
Und zwar dass z.B. der Gewinn tendenziell steigt und zwar um soviel wie die minus10% an Gesamtkosten aller Kosten insg., beteiligt sind?
Wenn man für diese Beschaffung 1000€ ausgibt und nur noch jetzt 900 ausgibt und alles andere unverändert bleibt, wovon ich ausgehe da diese Senkung ja sonst eher nichts berüht (oder?), hast Du 100€ mehr Gewinn vor Steuern. (Wenn man Verluste macht, 100€ weniger...)
Die Unternehmensbestuerung ist nicht unkompex , aber von Freibeträgen etc. weiss ich nichts, daher sage ich mal erstmal: 100 mehr Gewinn, Punkt.
Annahme immer Umsatz und Verkaufspreise, andere Kosten etc. sind statisch, aber das versteht sich von selbst.
Was heisst es sonst alles, ja gut, man hat ggf. ein Vorteil gegenüber
den anderen und kann somit evtl. den Verkaufspreis senken, mehr absetzen und ggf. überproportional mehr Gewinn machen...
Denke ist nicht zuweit hergeholt das so zu behaupten.
Was ist überhaupt das übergeordnete Thema? Wenn man das weiss, kann man evtl. was passenderes sagen, wenn das eher so allg. gehalten wird, würde ich meine Antwort so stehen lassen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Berührungspunkte
Mich würde nur der Begriff interessieren, was sind Berührungspunkte wenn wir über PR reden?
Wie ich das hasse wenn etwas nicht eindeutig ist, womöglich aber nur für mich.
"für diesen Standort?" schreibt er, "dieser Standort" also doch alles eins?
Wie kann es als eine Einheit gelten, wenn es doch ein Gebiet ist welches sich über mehrere Länder erstreckt und garnicht homogäne Bedingungen bietet?
Es macht 100% ein Unterschied ob die Fabrik oder was auch immer in x, y oder z steht, wenigstens in einigen Punkten.
Also doch alle unter einander miteinander vergleichen? Wäre naheliegend, aber anscheinend doch nicht erwünscht.
Naja, lassen wir es mal, sonst rege ich mich nur auf.
Wie kann man drei Länder als einen Standort "sehen"?
...
vergleichen? Wenn ja, mit was?
Ja, das geht wirklich nicht. Bist Du sicher dass Du ein Gebiet mit "Luft" vergleichen sollst? Oder doch nicht etwa jedes der 3 Gebite mit jeweils allen restlichen?
Wie gesagt, normalerweise vergleicht man min. 2 Sachen miteinander und da wären in etwa die genannten Faktoren :
Kundennähe
Kundenparkplätze
Verkehrslage
Infrastruktur, allg.
Energieversorgung
geringe Kosten, allg.
Umweltschutz
Gewerbesteuer
Fachkräfte
repräsentative Räume
Geschäftslage
Materialversorgung
Bedarf am Standort
Zulieferer
Sozialräume
Bodenbeschaffenheit
Erweiterungsmöglichkeiten
Umbau
...
am besten für die in Frage kommenden Faktoren mit einer Note versehen und ggf. einzeln gewichtet und man würde eine "objektive" Zahl bekommen welcher Standort besser ist, wobei das nur so gut ist wie die Richtigkeit der Gewichtung und die Richtigkeit der Daten (Noten)...
Wenn Du es vergleichen sollst ohne ein zweiten Standort zu haben, würde es eher "bewerten" heissen und man würde einfach aufzählen was dort im Bezug auf die genannten (blauen) Punkte wie ist (z.. Gewerbesteuer sehr niedrig im Landesschnitt, viele Zulieferer in der Nähe, Platz für Ausbau ....) und dann zum Gesamtergebnis kommen, dieser würde dann in etwa lauten : nicht geeignet/bedingt geeignet/geeignet/sehr gut geeignet ...weil ...
Man kann da viele grafische Darstellungsformen dazu wählen, z.B. eine Tabelle mit grün/gelb/rot als Bewertung an der Seite. Dann kann man schnell sehen wo welche Punkte kritisch sind und wie das Gesamtbild des Standorts ist...