hondadieter,
mit deiner Berechnung komme ich nach meinen Kentnissen nicht klar. Ich würde es nicht so machen sondern:
zuerst eine Wertberichtigung auf Forderungen, bei den 50.000. Diese werden auf zweifelhafte Forderungen gebucht. 30% davon sind schätzungsmäßig 15.000, das brutto. Wir müsen aber vom netto ausgehen, da die UST endgültig erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.
15.000 : 116 * 100 = 12.931,03
Das ist aber nicht die Frage. Sind aber keine Einzelwertberichtigung, denn wir haben 2 Forderungen (dies nur zu deiner Information).
Uneinbringliche Forderungen haben wir auch, 20.000. Diese werden auch auf das Konto zweifelhafte Forderungen transferiert.
Also haben wir dann auf dem Konto Forderungen nur noch 14.930.000.
Jetzt zum Konto zweifelhafte Forderungen, da haben wir im Soll 70.000.
Davon sind 20.000 abzuschreiben, weil sie uneinbringlich sind.
20.000 : 116 * 100 = 17.241,38 (Netto)
20.000 : 116 * 16 = 2.758,62 (UST) an zweifelhafte Forderungen 20.000
Geht eine Forderung in voller Höhe verloren, so wird sie uneinbringlich. Weil der Verlust genau bekannt ist, wird der Nettobetrag der Forderung direkt abgeschrieben. Die UST ist zu berichtigen.
Vom Konto zweifelhafte Forderungen im Haben wird dies abgebucht, sowie auf dem Konto Vorsteuer.
Im Konto zweifelhafte Ford. verbleiben
70.000
-12.931,03
-20.000
Das mit dem von den restlichen Forderungen nochmals 1% Pauschalwertbertberichtigungen ist dann einfach.
Abschreibungen auf Forderungen 149.300 an Pauschalwertberichtigungen auf Ford.
Gruß
Mark Twain