guten tag,
ich bin einigermaßen beunruhigt und habe mich deshalb entschieden, meine situation hier zu schildern, in der hoffnung auf einen hinweis.
ich habe vier semester an der ruhr-universität bochum studiert und wechselte dann an die technische universität chemnitz. mittlerweile läuft das siebte hochschulsemester, fachsemester sind als 3 bzw. 2 eingetragen auf der immatrikulationsbescheinigung.
die immatrikulationsordnung der tu chemnitz besagt folgendes:
"1) Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Studienbewerber [...]
9. in einem oder mehreren Studiengängen acht Semester (ohne Urlaubssemester)
studiert hat, ohne eine Zwischenprüfung zu bestehen."
ich habe bis dato keine zwischenprüfung abgelegt und werde das auch im nächsten semester noch nicht schaffen.
bezieht sich der zitierte text auf die hochschul- oder auf die fachsemester?
was meint ihr?
mit freundlichen grüßen,
christian