Beiträge von dr.niel

    Welche Knalltüte hat sich denn die Frage ausgedacht, Investitionsrechnung ist immer Rentabilitätsbeurteilung und somit zwangläufig monetär. (Wahrscheinlich war es die SGD...)
    a) Beispiele für monetäre Verfahren: Kapitalwert und interner Zinsfuß.
    b) Hier könnte man die Quantität und die Qualität der mit dem Investitionsobjekt erzeugbaren Produkte anfügen.
    c) Hier beispielsweise auf die Sicherheit gegen Hackerangriffe, wenn es sich bei dem Investitionsobjekt um eine PC-Anlage handelt, abzuheben, ist zwar möglich, scheint mir aber im Rahmen der Investitonsbeurteilung fragwürdig. Wenn derartige Antworten gemeint sind, wären die Wahrscheinlichkeiten für Systemausfälle oder Störungen bei Maschinen weitere Beispiele...

    Der Fokus bei Investitionsentscheidungen liegt allerdings immer auf dem damit generierten Mehrgewinn.

    Auch wenn ich dir jetzt wahrscheinlich total vor den Kopf stoßen werde, wie naiv bist du eigentlich?

    Die Zeiten, in denen Arbeitslose lediglich auf der faulen Haut gelegen haben, sind doch endgültig vorbei. Du sprichst dann an, dass sie sich auch weiterbilden können. Schon mal gedacht, dass nicht jeder Mensch mit dem gleichen Intellekt gesegnet ist und gerade die unqualifizierteren keine guten Karten auf dem Arbeitsmarkt haben.

    Du bist zur Zeit auch nicht arbeitslos, sondern befindest dich in einer Überbrückungsphase. Das ist nicht nur rechtlich ein Unterschied, denn eventuell hättest du die nun freie Zeit auch mit arbeiten überbrücken können und hättest nun nicht das Problem der fehlenden Kohle. Deine Einstellung zur Arbeit im Allgemeinen kommentiere ich hier lieber mal nicht!

    300€ KM +NK zeigen mir allerdings auch schon deine Ansprüche. Schon mal an ein Zimmer in einem Wohnheim (falls es das an der FH gibt) oder eine WG gedacht? Dann bist du mit 250 inkl. NK dabei.

    Neben dem Kindergeld sind deine Eltern weiterhin verpflichtet dich bei deiner Erstausbildung zu unterstützen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, gibt es Bafög. Da ich die Bafög-Kriterien generell eh zu locker finde (das ist aber meine subjektive Meinung), wird es sicherlich seine Gründe haben, dass du keines bekommst.

    Im letzten nun folgenden Punkt will ich dir wirklich nicht zu nahe treten, aber wenn deine Eltern keine eigene Autos und kein Wohneigentum haben, wofür fällt dann eine Kreditbelastung an. Mir ist schon klar, dass man auch nen Flat-TV auf Pump kaufen kann, aber das wird es ja wohl nicht sein...
    Wenn deine Eltern Firmenwagen fahren, sogar beide, wird ihr Einkommen zu 99% deutlich über dem Durchschnitt liegen. Einen Firmenwagen bekommt nämlich nicht der, der in der Fabrik die Halle fegt... Wenn sie allerdings für einen dieser Logisikkonzerne Pakete ausfahren, will ich nichts gesagt haben.

    Zur deiner Ansicht nach vorliegenden Ungerechtigkeit. Während Studenten bei weniger als 5000€ Sparvermögen selbst Bafög gekommen, wenn sie einen dicken BMW fahren, so müssen Arbeitslose wenn sie Hartz4-Empfänger sind ihr Auto (außer es ist wenig wert) verkaufen...

    Auch wenn es jetzt für dich vielleicht ein wenig derb war, werd erwachsen und nimm Abstand von der Vorstellung der Sozialstand wäre ein Selbstbedienungsladen...

    schönen Tag noch

    Ich würde es so machen: (weniger Eigenlob, dafür in der Gegenwart schreiben, du bist ja noch in der Kanzlei). Als Anregung:

    Im Rahmen meiner Ausbildung bei den Rechtsanwälten ... in ..., die ich im Januar 2007 mit der Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abschließen werde, bearbeite ich unter anderem selbstständig Fälle des gerichtlichen Mahnverfahrens, des Zwangsvollstreckungsrechts und bin zudem mit Tätigkeiten des Kostenrechts RVG vertraut .

    Bei der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeiten lege ich den Fokus auf sachliche Korrektheit und die Termin gerechte Bearbeitung der mir zugetragenen Aufgaben.
    Da ich mich auch in meiner Freizeit intensiv mit dem Computer beschäftige, bin ich mit dem professionellen Umgang mit den üblichen Textverarbeitungsprogrammen vertraut und verfüge über weitere Anwendungskenntnisse. Inbesondere beherrsche ich den Umgang mit dem Forderungsaufstellungsprogramm (NAME ?).

    Der letzte Abschnitt geht gar nicht! Was ist viel Umgang? Einerseits betonst du dann "äußerst teamfähig" und "arbeite gerne selbstständig"...

    Obwohl mir Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung übertragen werden, stelle ich meine Teamfähigkeit durch den Umgang mit Mandanten und der gemeinsamen Abwicklung einzelner Tätigkeiten mit Kollegen unter Beweis. Die eigenständige Arbeitsorganisation ist für mich ebenso selbstverständlich wie effizientes Arbeiten unter Druck.

    Was ist das LKM?

    Der Ginikoeffizient ist immer nur ein Maß für die relative Verteilungsgleichheit. (Je größer, desto ungleicher verteilt.) Wenn du dir anhand des Ginikoeffizienten Aussagen wie "15% der Bevölkerung besitzen 99% des Vermögens" oder ähnliches erhoffst, so ist dies nicht möglich. Derartige Aussagen erhälst du nur durch die Lorenzkurve.

    Der Ginikoeffizient von 0,4 bzw. 0,5248 (du schreibst zweimal was anderes) lässt lediglich die Interpretation zu, dass das Einkommen relativ ungleich verteilt ist. z.B weist die Einkommensverteilung in Deutschland den Ginikoeffizienten von 0,274 auf, in den USA beträgt er gar 0,408. Nach den Einschätzungen der Vereinten Nationen kommt es bei einem Gini-Koeffizienten oberhalb von 0,40 zu sozialen Unruhen.

    Beachte, das jedem dem gleichen Ginikoeffizienten mindestens zwei verschiedene Lorenzkurven zu Grunde liegen können. (Spiegelung der ursprünglichen Lorenzkurve an der Senkrechten zur Winkelhalbierenden, die durch die Punkte (0,1) und (1,0) verläuft). Daher ist sind detailierte Aussagen alleine anhand des Ginikoeffizienten nicht möglich.

    Vielleicht hilft dir dieses Tool weiter: http://www.fernuni-hagen.de/neuestatistik/…Lorenzkurve.htm

    Der Gini-Koeffizient ist ein Maß für die Abweichung der vorliegenden Verteilung von der Gleichverteilung. Er ist allerdings immer mit der ihm zur Grunde liegenden Lorenzkurve zu betrachten, da er sonst nicht zu interpretieren ist.

    hey sarah,
    das ist ganz easy. Mal dir ein Koordinatensystem und auf die vertikale Achse machst du p, auf die horizontale q (ist aber eigentlich egal).
    Da die Angebotsfunktion p=q ist, also die Steigung 1 lautet, zeichnest du die Angebotskurve als Gerade mit der Steigung 1 aus dem Ursprung heraus. Die Nachfragekurve zeichnest du in dem du auf den Punkt bei 6 auf der p-Achse mit dem bei 12 auf der q Achse verbindest.

    Gleichgewichtsmenge und -preis kannst du nun ablesen, es ist der Schnittpunkt der Geraden. Der Gleichgewichtsumsatz ist GGPreis * GGMenge.

    Gruß
    dr.niel

    Hier mal das Ergebnis:

    Gewinn (gegenwärtiges Programm)=
    -120.000 + 4*32.000 + 6*22.000 + 8*26.000 = selber rechnen

    Gewinn (opt. Programm unter Beachtung der Ristriktionen)=
    -120.000 + 4*18.000 + 6*14.000 + 8*48.000 = selber rechnen

    Gewinn (opt. Programm ohne Beachtung der Restriktionen)=
    - 120.000 + 8*80000 = selber rechen

    Die Fixkosten sind in diesem Fall zur Bestimmung des gewinnmaximalen Produktionsprogramms irrelevant. Die fallen in jedem Fall an und die verschiedenen Produkte benötigen (anscheinend) die selbe Produktionszeit (sonst wäre die Kap.grenze nicht 80.000 Stück).
    Wenn du die Fixkosten dennoch umlegen willst, bleiben dir viele Möglichkeiten. Du kannst sie pauschal durch die drei Erzeugnisse teilen, kannst die jeweiligen Menge berücksichtigen oder teilst die Fixkosten gemäß der Tragfähigkeit (=Deckungsbeitrag) der einzelnen Produkte auf.

    Vorteile:
    - theoretisch bekommt man das Produkt immer zum günstigsten Preis
    Nachteile:
    - man muss die Preise der Konkurrenz unter die Lupe nehmen um wirklich bessere Angebote zu finden
    - eventuell verfrühter Kauf durch Glauben "ich kann mich nicht schlecht stellen"

    Am besten wendest du die Kapitalwertmethode an.

    C = -6.000.000 + 5.000.000/1,1 + 5.000.000/1,1² + 5.000.000/1,1³ + ... 5.000.000 /1,1 ( hoch8 )

    Ist der Kapitalwert C positiv, so ist die Investition lohnenswert. (Ausrechnen kannst du den Wert sicher selbst.)
    Beachte, dass die 5.000.000 durch die Einnahme mit Invest. (10Mio) - Einnahme ohne Invest. (5Mio) entstehen.

    MfG
    dr.niel

    Beispiele sind:
    -steuerliche Begünstigung von schadstoffarmen Autos -> Partikelfilterherstellung
    -Bezuschussung privater Solaranlagen -> Solarzellenindustrie
    -Vergabe von UMTS Lizenzen -> Mobilfunkindustrie
    -Legalisierung der Stammzellenforschung -> Biotechnik
    -Absetzbarkeit von Handwerkerrechnung im Privathaushalt -> Handwerk
    usw.

    Die Grenze für geringwerige Wirtschaftsgüter beträgt bekanntlich 410€. Zudem muss das Wirtschaftsgut beweglich sein.

    Der Motor in b) ist somit kein geringwertiges Wirtschaftsgut, da er wird ja in die Textilmaschine eingebaut und ist somit nicht mehr beweglich und selbstständig nutzbar.

    Ein Skonto ist direkt dem Wirtschaftsgut zuzuordnen. Somit ziehst du den (Netto-)Skonto von den Anschaffungskosten ab und schreibst die dann verminderten Anschaffungskosten zeitanteilig ab.
    Wichtig ist immer die direkte Zuordnung des Nachlasses zu einem Wirtschaftsgut. Beispielweise minderst du die Anschaffungskosten nicht, wenn du am Ende einer Periode aufgrund zahlreicher Geschäfte einen Bonus deines Geschäftspartners erhälst.

    Hallo Melanie,
    die Indexbeschreibung habe ich nie wirklich gelernt. (Ist ja nicht GoB-konform und nur für interne Zwecke verwertbar.) Daher kann ich dir diesbezüglich nicht wirklich weiter helfen. Aber ich versuchs trotzdem.

    Meiner Ansicht nach ist an der Aufgabenstellung problematisch, dass für das zweite Jahr kein Index angegeben ist. Heißt das bei Eurem Dozenten dann, dass er automatisch gleich dem Vorjahresniveau ist? Ansonsten ist die erhöhte Abschreibung der zweiten Periode nicht einzuordnen. Sie kann dann einerseits aus einer Veränderung des Indexes (also in der Regel einem Anstieg des Wiederbeschaffungspreises) beruhen oder aber auf einer Wertminderung der Maschine (z.b. Schadesfall).

    Geht man davon aus, dass der Index in der zweiten Periode 1 ist, so sind in der zweiten Periode 3538 planmäßig und 1924 außerplanmäßig abgeschrieben worden. Die Wertminderung beträgt folglich 1924€.

    Nun kommt der Punkt an dem ich hängen bleibe.
    Du versucht in deiner Rechnung am Ende des dritten Jahres eine Abschreibungssumme von 60% des Wiederbeschaffungspreises zu erhalten und wählst daher eine afa 03 von 2463,12 €.
    Dies ist meiner Ansicht nach falsch. Ich würde die verbleibende Abschreibungssumme von 10105,20 € (weil 19105,20 - 9000 = 10105,20) auf die verbleibenden 3 Perioden linear aufteilen und jedes verbleibende Jahr 3368,40 abschreiben, weil du sonst die vorangegangene Wertminderung außen vor lässt, bzw. direkt mit der Folgeperiode verrechnest und nicht bei den weiteren Perioden berücksichtigst.

    Meine Tabelle sieht dann so aus:
    Jahr......Index.......WBP...........afa-betrag...afa-summe.......RW
    1..........1..........17690...............3538..........3538........14152
    2..........1..........17690..........3538+1924.......9000.........8690
    3..........1,08......19105,20..........3368,40.....12368,40.....6736,80
    4..........1,08......19105,20..........3368,40.....15736,80.....3368,40
    5..........1,08......19105,20..........3368,40.....19105,20..........0


    Ein Beispiel warum mein Vorgehen (evtl.) plausibel ist. Nimm einmal an, der Index ändert sich über den ganzen Abschreibungszeitraum nicht. Nimm zudem noch an, dass du im zweiten Jahr eine Wertminderung hast, die 2000 € höher ist. Deine Tabelle sähe dann so aus:

    Jahr......Index.......WBP.......%.....afa-betrag...afa-summe.....RW
    1..........1..........17690.......20........3538..........3538......14152
    2..........1..........17690.......40...3538+3924......11000.......6690
    3..........1..........17690.......60........-386.........10614........7076
    4..........1..........17690.......80........3538.........14152.......3538
    5..........1..........17690......100.......3538..........17690...........0

    Du müsstest also sogar eine zuschreibung in der 3 Periode machen, obwohl nichts weiter geschehen ist als eine Wertminderung in der zweiten Periode.

    Du darfst nicht versuchen den prozentualen Restwert des WBP zu erreichen, sondern musst stets die verbleibenen Restabschreibungssumme auf die verbleibenden Nutzungsperioden aufteilen. Also hier 6690 / 3 =
    Das sieht dann so aus:

    Jahr......Index.......WBP..........afa-betrag...afa-summe.......RW
    1..........1..........17690...............3538..........3538........14152
    2..........1..........17690..........3538+3924......11000.........6690
    3..........1..........17690...............2230.........12230.........4460
    4..........1..........17690...............2230.........14460.........2230
    5..........1..........17690...............2230.........17690.............0

    Sieht besser aus, oder?


    Muss aber nicht richtig sein, denn ich habe von index-abschreibung keine wirkliche Kenntnis.

    Mfg

    ist außerdem ein scheiß Fragebogen. Wenn man angibt man hat keine virtuellen Kontakte, darf man trotzdem weiterhin über 50 Fragen dazu beantworten.
    Ist genauso intelligent wie wenn ich Leute ohne Führerschein zum Fahrverhalten neuer Autos befrage....