ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
ich habe in der 13. klasse meine qualifikation für die abi-prüfung nicht erreicht ,da ich in der 11. schon mal sitzen geblieben bin durfte ich nicht mehr weitermachen...
jetz habe ich gehört , das ich aber das fachabitur schulischen teil schon habe,zwecks versetzung von der 12. in die 13. ....
ja aber wie weiter ?? ich muss demnach eine ausbildung machen damit ich den praktischen teil erreiche.
in meinem zeugnis steht folgende aussage:
ich habe durch die versetzung in die jahrgangstufe 12 die vorraussetzunggen für die zuerkennung des schulischen teils der fachhochschulreife nach jahrgangsstufe 11 erfüllt.diese zeugnis gilt in verbindung mit dem nacheis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige berufsausbildung als nachweis der fachhochschulreifemit der berechtigung zum studium an fachhochschulen in den ländern...."
jetzt meine frage :
aus dieser aussage resultiere ich, dass ich gezwungener maßen eine berufsausbildung machen muss!, um meinen praktischen teil der fachhochschulreife zu erreichen???
ich hab in einem anderem thema tipps bekommen, ich könnte auch ein fachgebundenes praktikum machen .. dieses fällt aber außer kraft da ich beim berufsberater war und der mir mitteilte, dass ich auf jedenfall die ausbildung bräuchte und das mit dem praktikum würde nicht gehen da das nicht auf meinem zeugnis steht. ist das jetzt war , oder besteht doch noch eine möglichkeit???
kann mir jemand helfen.. vielleicht auch ein paar links posten, damit ich mich auh noch anderweitig informieren kann.
gruß alex