Beiträge von Lore

    Hy,

    hab da ein kleines Definitionsproblem: Was genau ist ein lediglich rechtlicher Vorteil gem. §107 BGB?

    Klar ist mir, dass man sich beim Kauf verpflichtet die Sache anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Also kein lediglich rechtlicher Vorteil.

    Wie ist das nun bei der Schenkung?
    Könnt ihr mir vielleicht ein Beispiel für einen lediglich rechtlichen Vorteil nennen?

    Vielen Dank schon mal
    Lore

    Hy,

    beim Gütermarkt haben die Konsumenten ein bestimmtes Einkommen (Y). Dies setzt sich aus den möglichen Konsumausgaben (C = 8000 GE) und dem was die Konsumenten sparen (S = 2000 GE) zusammen. Damit haben sie Y = 10000 GE im Haben.
    Für Unternehmen setzt sich das Einkommen (Y) aus den Einnahmen (C = 8000 GE) und ihren Investitionen (I = 2000 GE) zusammen.

    Im Gütermarktgleichgewicht werden beide Y gleich gesetzt:

    C+S = C+I
    Güternachfrage = Güterangebot

    damit wird das Gleichgewicht zwischen dem geplanten Sparen und den geplanten Investitionen beschrieben.

    Allerdings kann ich nicht deuten, was das ksst bedeuten soll.