Hy,
hab da ein kleines Definitionsproblem: Was genau ist ein lediglich rechtlicher Vorteil gem. §107 BGB?
Klar ist mir, dass man sich beim Kauf verpflichtet die Sache anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Also kein lediglich rechtlicher Vorteil.
Wie ist das nun bei der Schenkung?
Könnt ihr mir vielleicht ein Beispiel für einen lediglich rechtlichen Vorteil nennen?
Vielen Dank schon mal
Lore