Hallo,
Kämpfe auch mit REK02. Habe die Fragen zwar gelöst kann aber nicht garantieren das es stimmt.
Lösung zu Aufgabe 3:
a) Nach Art. 28 ScheckG ist der Scheck bei Sicht der Bank zahlbar, wenn alle Aufgaben zutreffen. Der Scheck wurde binnen 8 Tagen eingereicht (Art. 29 Abs. 1+4 ScheckG Vorlegungsfristen. Die Bank hatte den Scheck eingelöst, da der Widerruf (Art. 32 ScheckG widerruf) erst nach Ablauf der Vorlegungsfrist wirksam ist. Hr. Raffke kann sich zwar beschweren, aber die Bank kann sich auf Art. 32 ScheckG berufen.
b) Nach § 433 BGB (Vertragliche Hauptpflichten) sind beide Parteien (Verkäufer und Käufer) eine Vertragspflicht eingegangen. Der Verkäufer hat die Ware Termin gerecht geliefert. Nun muss Hr. Raffke nach § 363 BGB (Beweislast bei Annahme als Erfüllung) beweisen, dass die gelieferte Ware mangelhaft ist. Da der Vertrag nicht Ordnungsgemäß von statten gegangen ist, kann der Lieferant, die Ware wieder abholen, da er noch ein Anspruch auf sein Eigentum besitzt (§ 905 BGB Herausgabeanspruch).
Ich habe aber ein Problem mit Aufgabe 7 vielleicht kann mir da jemand auf die Sprunge helfen.
Ein Speditionsbetrieb in Zeppelinheim, in der nähe des Flughafens, hat seit einiger Zeit zur besseren Auslastung seiner Lastzüge und vor allem um den Betrieb zu retten, Nachtschicht für die Fahrer angeordnet. Es passiert also recht häufig, dass nachts Lastzüge geräuschvoll ankommen, ent- und beladen werden und auch wieder lautstark abfahren. Der Betrieb grenzt unmittelbar an ein nobles Wohngebiet. Was können die Nachbarn dagegen unternehmen, wenn sie ihre Nachtruhe wieder hergestellt wissen wollen?
Gruß
Fathia