Hallo,
wäre super wenn du in etwa sagen könntest worum es geht!!!!!!!:fragezeichen:
Gruß Peggy
Hallo,
wäre super wenn du in etwa sagen könntest worum es geht!!!!!!!:fragezeichen:
Gruß Peggy
Hallo Leute
gibt es hier niemanden der eine Idee für diese Aufgabe hat?
Oder vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Lösungsvorschlag
Ford. gegenüber Aktionären >>> 4.600.000
an Gezeichnetes Kapital >>> 4.000.000
an Kapitalrücklage (Agio) >>> 600.000
Bank >>> 1.000.000
an Einbringungskonto >>> 1.000.000
Verlustvortrag >>> 150.000
an Bank >>> 150.000
Gründungsbilanz:
Aktiva
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital >>> 3.600.000
Guthaben bei Kreditinstituten >>> 850.000
Passiva
gezeichnetes Kapital >>> 4.000.000
Kapitalrücklage >>> 600.000
Verlustvortrag >>> -150.000
LG
Ich bräuchte bitte eure Hilfe, denn ich bin mir nicht sicher ob ich einen Denkfehler hab.
Aufgabe:
Es wird die Briefwaagen AG gegründet.
Grundkapital (gezeichnetes Kapital) 4 Mio.
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor:
Ausgabe der Aktien zu 115 (Nennwert 100), Einzahlung der gesetzlichen Mindestbeträge auf das Bankkonto der AG, da die Fabrikanlagen erst allmählich erstellt werden. Genehmigtes Kapital 1 Mio., Gründungskosten 150.000.
Nehmen Sie die Gründungsbuchungen vor, und stellen Sie die Gründungsbilanz auf!
Bin für jede Hilfe dankbar.
LG
Hallo Andrea,
wie schauts denn eigentlich mit Lösungsvorschlägen aus???????
Du stellst hier ein paar Worter in den Raum und fertig...
Lg
Hallo...
mein Lösungsvorschlag
Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €. Demzufolge ist die Einlage mit 6.000 € anzusetzen, da (laut § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz1 EStG) die Anschaffung nicht innerhalb der letzten 3 Jahre, sondern vor 3 ½ Jahren waren.
LG
Hallo,
also ich hätte gesagt:
1.a)
es gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 abs 2 Satz 3 HGB)
Wertansatz für das Bauland beträgt 200.000 €
1.b)
Es gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Der Wertansatz für das Bauverbot beträgt 150.000 €
2.)
gilt uneingeschrenktes Wertbeibehaltungswahlrecht (§ 253 Abs. 5 HGB)
Wertansatz von 150.000 € kann beibehalten werden
Aufgrund eines Wahlrechtes kann jedoch eine Zuschreibung bis 200.000 €
(Anschaffungskosten) vorgenommen werden.
Daraufhin werden dann 50.000 € stille Reserven aufgelöst.
Der Unterschied zur Kapitalgesellschaft ist, das diese bei einer Wertsteigerung
eine Zuschreibung in Höhe der stillen Reserven vornehmen müssen.
(§ 280 Abs. 1 HGB- Wertaufholungsgebot)
ich hoffe ich konnte weiterhelfen...
Lg
Hallo zusammen,
bei dem Thema "Litti AG" hätte ich ein paar Fragen...
Wer weiß jetzt ob der Lösungsvorschlag korrekt ist???????
Aktiva:
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Maschinen 100
2. Anlagen im Bau 15
II.Finanzanlagen
1. Beteiligungen 20
2. Wertpapiere 10
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh- Hilfs und Betriebsstoffe 60
2. Fertige Erzeugnisse 80
3. Sonstige Vorräte 10 = 150
II. Forderungen
1. Forderungen aus LuL 50
- Wertberichtigungen a. F. 30 = 20
III. Kassenbestand 10
Passiva
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 165
II. Gewinnrücklage 10
III. Verlustvortrag a. Vorjahr - 10
B. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen 15
2. Verbindlichkeiten aus LuL 120
3. Wecheslverbindlichkeiten 25
alle Zahlen in TEUR
Gruß lipeg1