Beiträge von lipeg1

    Hallo Leute

    gibt es hier niemanden der eine Idee für diese Aufgabe hat?
    Oder vielleicht kann mir ja jemand helfen.

    Lösungsvorschlag
    Ford. gegenüber Aktionären >>> 4.600.000
    an Gezeichnetes Kapital >>> 4.000.000
    an Kapitalrücklage (Agio) >>> 600.000

    Bank >>> 1.000.000
    an Einbringungskonto >>> 1.000.000

    Verlustvortrag >>> 150.000
    an Bank >>> 150.000

    Gründungsbilanz:
    Aktiva

    Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital >>> 3.600.000
    Guthaben bei Kreditinstituten >>> 850.000

    Passiva

    gezeichnetes Kapital >>> 4.000.000
    Kapitalrücklage >>> 600.000
    Verlustvortrag >>> -150.000

    LG

    Ich bräuchte bitte eure Hilfe, denn ich bin mir nicht sicher ob ich einen Denkfehler hab.
    Aufgabe:
    Es wird die Briefwaagen AG gegründet.
    Grundkapital (gezeichnetes Kapital) 4 Mio.
    Der Gesellschaftsvertrag sieht vor:
    Ausgabe der Aktien zu 115 (Nennwert 100), Einzahlung der gesetzlichen Mindestbeträge auf das Bankkonto der AG, da die Fabrikanlagen erst allmählich erstellt werden. Genehmigtes Kapital 1 Mio., Gründungskosten 150.000.

    Nehmen Sie die Gründungsbuchungen vor, und stellen Sie die Gründungsbilanz auf!

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    LG

    Hallo...

    mein Lösungsvorschlag

    Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €. Demzufolge ist die Einlage mit 6.000 € anzusetzen, da (laut § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz1 EStG) die Anschaffung nicht innerhalb der letzten 3 Jahre, sondern vor 3 ½ Jahren waren.

    LG

    Hallo,

    also ich hätte gesagt:
    1.a)
    es gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 abs 2 Satz 3 HGB)
    Wertansatz für das Bauland beträgt 200.000 €

    1.b)
    Es gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB).
    Der Wertansatz für das Bauverbot beträgt 150.000 €

    2.)
    gilt uneingeschrenktes Wertbeibehaltungswahlrecht (§ 253 Abs. 5 HGB)
    Wertansatz von 150.000 € kann beibehalten werden

    Aufgrund eines Wahlrechtes kann jedoch eine Zuschreibung bis 200.000 €
    (Anschaffungskosten) vorgenommen werden.
    Daraufhin werden dann 50.000 € stille Reserven aufgelöst.

    Der Unterschied zur Kapitalgesellschaft ist, das diese bei einer Wertsteigerung
    eine Zuschreibung in Höhe der stillen Reserven vornehmen müssen.
    (§ 280 Abs. 1 HGB- Wertaufholungsgebot)

    ich hoffe ich konnte weiterhelfen...
    Lg

    Hallo zusammen,

    bei dem Thema "Litti AG" hätte ich ein paar Fragen...
    Wer weiß jetzt ob der Lösungsvorschlag korrekt ist???????
    Aktiva:

    A. Anlagevermögen
    I. Sachanlagen
    1. Maschinen 100
    2. Anlagen im Bau 15

    II.Finanzanlagen
    1. Beteiligungen 20
    2. Wertpapiere 10

    B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte
    1. Roh- Hilfs und Betriebsstoffe 60
    2. Fertige Erzeugnisse 80
    3. Sonstige Vorräte 10 = 150

    II. Forderungen
    1. Forderungen aus LuL 50
    - Wertberichtigungen a. F. 30 = 20

    III. Kassenbestand 10

    Passiva
    A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital 165
    II. Gewinnrücklage 10
    III. Verlustvortrag a. Vorjahr - 10

    B. Verbindlichkeiten
    1. Erhaltene Anzahlungen 15
    2. Verbindlichkeiten aus LuL 120
    3. Wecheslverbindlichkeiten 25

    alle Zahlen in TEUR


    Gruß lipeg1