Beiträge von kdwhatz

    Einzahlungen - Einnahmen
    Auszahlungen - Ausgaben
    sind Begriffe der Geldrechnung, die eine Veränderung des Geldvermögens (Kasse, Bank, Postbank) gleich oder demnächst bewirken.
    => gleich bewirken: Geld fließt ab oder zu=> Zahlung
    => demnächst bewirken: Einnahmen, Ausgaben.
    => zb: Du hast Waren auf Ziel verkauft, der Kunde hat noch nicht gezahlt=> also noch keine Einzahlung, aber schon eine Einnahme
    => vice versa: Du hast Rohstoffe gekauft, sie aber noch nicht bezahlt=> noch keine Auszahlung, aber schon eine Ausgabe

    => Wenn Du zu den Einzahlungen die Forderungszugänge dazu zählst und die Schuldenabgänge ebenfalls, dann bekommst Du die Einnahmen im weiteren Sinn
    => Auszahlungen plus Schuldenzugänge+ Forderungsabgänge = Ausgaben

    Ertrag <=> Aufwand
    Begriffe aus der Ergebnisrechnung ; Ertrag>Aufwand=> Unternehmensgewinn
    Erträge und Aufwendungen können betriebsfremd, periodenfremd, außerordentlich oder ordentlich sein. Im letzten Fall sind sie Kosten

    Leistungen<=>Kosten
    Begriffe aus der Kosten- und Leistungsrechnung.
    Kosten = betriebszweckbezogene Aufwendungen => Verbrauch von Rohstoffen (nicht Kauf sondern Verbrauch: Bar-Kauf ist lediglich Ausgabe und Auszahlung), Einsatz von Maschinen, der in diesem Moment zu Abschreibungen führt.
    Leistungen=Betriebszweckbezogene Erträge, eigentlich nur 3 Arten:
    1. Umsatzerlöse
    2. Bestandserhöhungen
    3. Aktivierte Eigenleistungen

    Zu den Aufgaben:
    Das Bankdarlehen scheint mir ausschließlich Einzahlung zu sein.
    Der Verkauf der gebrauchten Maschine bar ist Einnahme, Einzahlung, (außerordentlicher) Ertrag, aber keine Leistung

    Aufgabe 2 a)
    Stunden bei voll ausgelsateter Kapazität: 1800 (1620 waren 90%)
    Stunden bei Doppelschicht daher:..........3600

    Gesamtkosten bei 3600 Stunden nach Kostenfunktion:
    Kosten..... =..... K fix....+..... kvar ... *....Stunden
    ..............=.....291600.....+...198....*....3600
    Kosten = 1004400

    Vollkostensatz je Stunde: Kosten / Stunden
    ...............................1004400 / 3600...=...279 Eur je Std


    Leerkosten = nicht genutzte Fixkosten einer Anlage.
    Zur Berechnung wird so getan, als wären die Fixkosten alle variabel. In diesem Fall würden 1800 Stunden 291600 Eur Kosten verursachen , d. h.
    ..............1 Stunde......162 Eur

    Jetzt haben wir aber nur 1620 Stunden produziert. Diese Stundenzahl * 162 Eur ergibt 262440 Euro. Die Differenz zu 291600 Euro sind also Leerkosten = 29160Eur

    Es geht auch einfacher, indem Du sagst, bei 90%iger Beschäftigung brauche ich nur 90% der Maschine, die restlichen 10% sind "unnötig" aber nicht vermeidbar => also Leerkosten. Dann rechnest Du einfach 10% der Kfix von 291600 aus und hast das Ergebnis.


    Aufgabe 3
    ...40 Stück verursachen...........400 EUR
    ...70 Stück...........................550 Eur
    ------------------------------------------------
    ...30 Stück...........................150Eur

    Wenn ich also die Beschäftigung um 30 ändere, ändern sich die Kosten um 150
    Die 150 müssen also die variablen Kosten für 30 Stück sein.
    Variable Kosten je Stück daher: 150/30 = 5Eur.

    Zur Ermittlung der Fixkosten stellst du jetzt folgendes zusammen:
    Für 40 Stück gilt:
    Gesamtkosten sind....................................400Eur
    Variable Kosten sind 40*5............................200EUR
    --------------------------------------------------------------------
    Fixe Kosten daher.....................................200Eur

    Leider ist diese Lösung f.
    In der Aufgabe ist nämlich nicht von Handlungskosten, sondern von Handelsspanne die Rede.
    Da kann man natürlich mit so netten Formeln an die Lösung der Aufgaben ´ran gehen (falls man die auswendig lernen will)

    So gehts:
    Definition: Handelsspanne ist die Differenz zwischen Einstands- und Verkaufspreis, bezogen auf den Verkaufspreis = 100%

    daraus folgt:

    Einstandspreis...........................62,5%
    Differenz =Handelsspanne............37,5%
    -------------------------------------------------------
    Verkaufspreis ...........................100%

    Wir haben also eine gewöhnliche Dreisatzaufgabe:
    62,5% ....... sind ...2,18 Eur
    100%.........sind ...3,87

    Unterscheiden wir ´mal spaßeshalber zwischen Einzelwertberichtigung zu dubiosen Forderungen und Pauschalwertberichtigungen zu (einwandfreien) Forderungen.

    Du hast eine Einzelwertberichtigung im alten Jahr gebucht durch:
    Abschreibungen auf Dubiose an Einzel-WB (Nettobetrag des vermutetetn Ausfalls)

    Im Neuen Jahr erfolgt die Zahlung für diese Forderung - und sie ist höher als erwartet.

    Dann lautet die Buchung:

    Bank (gezahlter Betrag)
    USt (Berichtigung für den ausgefallenen Teil)
    Einzelwertberichtigung (alles was für diese Forderung drin steht)
    an Dubiose Forderungen (Die betroffene Ford ist komplett auszubuchen)
    Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertber. - weil die WB
    ja zu hoch war ( Kto 5450 lt. IKR)


    Pauschal-WB:
    ... werden ja nur am Jahresende an die neue Situation angepasst. Während des laufenden Jahres wurden Forderungsausfälle zu Lasten dieses Kontos ausgeglichen, am Jahresende muss der Betrag das Kontos eigentlich wieder aufgestockt werden. 6953 an 3680 nach IKR
    Wenn der am Jahresende im Konto Pauschal-WB noch vorhandene Betrag tatsächlich noch so groß sein sollte, dass man die WB nach unten korrigieren kann (da müsste die Kundenbonität sich sagenhaft verbessert oder unser Umsatz richtig eingebrochen sein, oder wir verkaufen nur noch bar) dann lautet die Buchung nach IKR: 3680 an 5450

    Der vom Vorstand aufgestellte, von den Abschlussprüfern und dem Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss wird durch seine Feststellung durch Vorstand & Aufsichtsrat verbindlich.

    Damit ist die Hauptcersammlung an die Höhe des Bilanzgewinns gebunden und kann nur noch in diesem Rahmen beschließen, wie viel davon ausgeschüttet wird => Rest geht in die Gewinnrücklagen und verbessert (hoffentlich) die Ertragskraft des Unternehmens.

    zu 8.
    M.E. geht´s nur um den Unterschied zwischen (steuerpflichtigen) unternehmenszweckbezogene Beratungskosten und private Beratungskosten => sowohl die Beratung für USt-Angelegenheiten als auch die für GSt-Angelegenheiten sind betrieblich bedingt und sollten (beide!) auf Beratungskosten gebucht werden.