Beiträge von kdwhatz

    Kosten der Über- bzw. Unterbeschäftigung.

    Solche Fragen liebe ich. Da ist zunächst ´mal zu klären: "Was könnte der Fragesteller wohl meinen"?

    Kosten der Unterbeschäftigung: Die Kapazität ist nicht voll ausgelastet, die Fixkosen entweder nicht vollständig oder nur zum Teil abbaubar (Leerkosten) oder die Anpassung der Kapazität wird nicht vorgenommen, oder nicht optimal vorgenommen => es besteht Kostenremanenz.
    => Die fixen Stückkosten steigen.

    Kosten der Überbeschäftigung: Es wird an der Kapazitätsgrenze - jenseits vom optimalen Wirkungsgrad der Anlage - produziert. Es erfolgt eine intenistätsmäßige Anpassung, soweit das bei linear limitationalen Produktionsfaktoren überhaupt möglich ist.
    Folge => die variablen Stückkosten steigen, weil Überstundenlöhne zu zahlen sind, weil die Leistungsabschreibung der Anlage größer werden muss (wegen Überlastung, unterlassener Instandhaltung...), weill jenseits des optimalen Wirkungsgrades der Energieverbrauch steigt, weil Qualitätskontrolle schlechter wird, weil Fehler durch Zeitdruck entstehen (Ausschuss), weil evtl. ältere (Reserve-) Maschinen mit in Betrieb genommen werden, die höhere Stückkosten verursachen und unpräziser arbeiten, was Nacharbeit verlangt..

    Und so eben - falls es der Fragesteller so gemeint hat :D

    Gegenwärtig lautet die einkommenssteuerrechtliche Regel für die degressive AfA:
    Der AfA-Satz ist 2 * so hoch wie der lineare, maximal 20%

    Daraus folgt, dass diese Afa erst dann interessant wird, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer >4 Jahre ist.

    Für den Wechsel zur linearen gilt:

    Bei einer Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren, werden die letzten 5 Jahre linear abgeschrieben; ist ja logisch, denn wenn du einen Restwert auf 5 Jahre verteilst, schreibst du 1/5 = 20% ab. Das ist aber gerade der max. degressive Satz.

    Plankosten <--> Sollkosten

    Angenommen, du hast für einen Zeitraum eine Planmenge von 1000 Stück geplant und dafür Plankosten in Höhe von 10.000 ermittelt. Dann kannst du diesen Punkt
    x= 1000 ..... K=10.000 in ein Koordinatensystem einzeichnen. Nur dieser eine Punkt repräsentiert die Plankosten.
    Jetzt ermittelst du den sog. Plankostenverrechnungssatz pro Stück:
    10.000 Euro / 1.000 Stück = 10 Euro je Stück.
    Nehmen wir jetz an, du produzierst 800 Stück, dann müsstest du 8.000 Plankosten verrechnen. Bei der Produktion von 200 Stück -> 2.000 Plankosten. Bei der Produktion von 0 -> 0 Plankosten

    Wenn du diese Punkte im Diagramm verbindest, bekommst du eine linie, die die "verrechneten Plankosten repräsentiert. Da sie durch den 0-Punkt geht unterstellt diese Linie, alle Plankosten seien variabel => was sie natürlich nicht sind.
    Konsequenz: Wenn du die Planbeschäftigung von 10.000 nicht erreichst, verrechnest du immer zu wenig Fixkosten (Die müssten pro Stück ja steigen, wenn du weniger als 10.000 herstellst und damit müssten die Stückkosten über 10Euro je Stück liegen. Der Plankostenverrechnungssatz proportionalisiert also fälschlicherweise die Fixkosten.

    Nehmen wir jetzt an, eine genauere Analyse ergibt, dass von den 10.000 Euro Plankosten 3.000 Euro fix und die restlichen 7.000 Euro variabel wären.
    Dann kannst du aus diesen beiden Infos eine Kostenfunktion aufstellen:

    K = 3000 + 7x

    Diese Kostenfunktion repräsentiert die Sollkosten.

    Wenn du sie in das Diagramm einzeichnest, siehst du, dass due bei allen Produktionsmengen unter 10.000 Stück zu wenig Plankosten verrechnest und erkennst, wie hoch die Kosten unter Berücksichtigung von fixen und variablen Kosten tatsächlich sein müssten (sollten)

    Siehst du dir bei einer bestimmten Menge die Differenz der beiden Kostenhöhen an, erkennst du wieviel Plankosten du zu wenig berechnet hast - einfach deswegen, weil die Beschäftigung nicht die geplanten 10.000 Stück erreicht hat. Diese Differenz nennt sich "Beschäftigungsabweichung" und resutiert daraus, dass zu wenig Fixkosten verrechnet wurden, wenn die Ist-Produktionsmenge unter der Plan-Produktionsmenge bleibt.

    Zu den Soll-Gemeinkosten: wenn du unterstellst, dass alle Gemeinkosten fix sind (was so absolut ja nicht stimmt), dann wären im Beispiel die Soll-Gemeinkosten immer 3.000 Euro.

    Unterschied zwischen Norm- und Normal-Gemeinkosten kenne und sehe ich auch nicht.
    Gruß von mir

    Ihr könnt zwar wie Fathia vorgeschlagen hat buchen:

    Bank....2320,00
    an
    Fuhrpark.............1500,00
    USt.....................320,00
    Erträge................500,00

    aber nur, wenn ihr "von Hand" in den Konten bucht oder ein wirklich ganz altertümliches Amateur-Buchungsprogramm benutzt.

    Nach Industriekontenrahmen (IKR) und SKR 03 von Datev ist diese Buchung effektiv falsch.

    Verkaufserlöse (welche auch immer) müssen auf ein Erlös-Konto gebucht werden, weil nur das (mit entsprechendem Steuerschlüssel) gewährleistet, dass die USt vom Prgramm richtig ermittelt wird - mit allen Konsequenzen für Zahllast-Ermittlung usw.
    Außerdem wird hier eine Ausgangsrechnung als Beleg der Buchung verwendet, auf der der Restwert des Autos bestimmt nicht vermerkt ist; wie soll der Buchende also feststellen, ob ein Ertrag oder Aufwand beim Verkauf entsteht. Er bucht halt nur seinen Beleg
    Bank.................2320,00
    an
    Sonstige Erlöse.......2000,00
    USt.......................320,00

    Danach muss irgendwer einen internen Beleg, also eine Buchungsanweisung, erstellen, die dafür sorgt, dass der Restwert des Fahrzeugs aus dem Konto Fuhrpark verschwindet. Die einfachste Buchung, die daraus resultiert, ist von mir weiter oben schon genannt worden.

    Übrigens: Nett wäre es, wenn aus solchen Fragestellunge auch hervor gehen würde, nach welchem Konten-Rahmen ihr buchen sollt.

    Liebe Grüße von mir, Klaus

    Die Lösung von epileptik scheint mir nicht richtig zu sein.

    Alle Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten müssen aktiviert werden (weil sie die Basis für die AfA bilden) und auf dem Anlagen-Konto landen. Das gilt sowohl für die Kosten des Fundamets als auch die Frachtkosten für die Anlieferung.

    USt gehören nicht zu den Anschaffungskosten. Daher
    Nettorechnungspreis..........20.000,00
    - 5% Nachlass................ 1.000,00
    ----------------------------------------------------
    ...................................19.000,00
    - 2% Skonto........................380,00
    ---------------------------------------------------
    ....................................18.620,00
    + Anschaffungsnebenkosten
    Fundament........................ 600,00
    Fracht............................. 250,00
    -------------------------------------------------------
    Anschaffungskosten............ 19.470,00

    Diese 19.470 müssen letztlich auf dem Anlagekonto landen.

    Das alles, falls ich mich nicht verrechnet habe.

    Ich hänge dir hier eine Excel-Datei mit Rechnungen und Buchungssätzen rein:

    Das, was hier steht könnt ihr überspringen - ich habe die Frage nicht richtig gelesen
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Steigende Verkaufszahlen kann man dadurch erreichen, dass man die Preise senkt.
    Das ginge natürlich zu Lasten des Gewinns - möglicherweise müssten darüber hinaus auch noch die Kosten (Lohnkosten) gesenkt werden.

    Möglich ist auch, dass bei ausgelasteter Kapazität eine Erweiterungs-Investition notwenig ist, um die Produktionsmengen für den "erweiterten Verkauf" erweitern zu können. Eine solche I würde natürlich die fixen Kosten insgesamt erhöhen; wenn diese Erweiterung nicht von Anfang an voll genutzt werden kann, würden Leerkosten in Kauf zu nehmen sein, die die fixen Stückkosten nach oben treiben und - zunächst jedenfalls - die Gewinne gegenüber einer voll ausgelasteten noch nicht erweiterten Kapazität schmälern.

    Ausserdem hat die Menge der verkauften Güter ja nichts damit zu tun, zu welchem Preis man verkauft - es sei denn, es bestünde ein Monopol. Wenn der Preis nicht kostendeckend ist und der Deckungsbeitrag je Stück nicht positiv, gibt´s halt Verluste.

    Das, was hier steht könnt ihr überspringen - ich habe die Frage nicht richtig gelesen
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Ohne wirklich zu rechnen:
    Wenn die Provision als % vom Umsatz bezahlt wird, ist es für die Verkäufer attraktiv, den Verkauf des Gerätes mit dem hächsten Preis zu forcieren, allso C. Das könnte evtl zu Lasten des Verkaufs von -z.B.- A gehen. Das würde den Verkäufer nicht sonderlich beeindrucken, weil bei A die erzielbare Provision (vom Preis berechnet) niedriger ist.

    Aus Sicht des Betriebes ist aber A das atraktivere Produkt, weil dort der Deckungsbeitrag häher ist. Im Interesse des Betriebes müsste als dieses Produkt durch die Verkäufer stärker gefördert werden, als Z.B C.

    Will der Betrieb das erreichen, muss er die Provision an den Deckungsbeitrag binden. Nur in diesem Fall stimmen seine (Gewinn-)Interessen mit den Verdienstinteressen der Verkäufer überein.

    Der 2. BS ist falsch - ein gebrauchtes Auto ist nur für einen Gebrauchtwarenhändler eine Ware.
    Sieh einmal bei "Grundlagen der Buchführung" , Frage von eleny nach, da ist das Problem schon diskutiert worden.

    1. Du setzt A = N
    daraus kannst du p berechnen
    p setzt du dann in A oder N ein und bekommst x ´raus

    2. the winner get it all; the winner is.........D
    eine Verteilung der Restsumme is nur notwendig wenn D, E, F den gleichen Zins geboten hätten

    Bei den Rückstellungen teile ich die vorgetragene Meinung - beim Büromaterial nur halb, bei einer Beschaffung von Rohstoffen nicht mehr.

    Man kann unterscheiden:
    Ausgabe, Auszahlung, Aufwand
    Ausgabe: Du verfügst über deine Mittel, beispielsweise, indem du Rohstoffe bestellst; durch die Bestellung liegt eine Ausgabe aber noch keine Zahlung vor. (Du hast das Geld quasi schon "ausgegeben", obwohl du noch gar nichts bezahlt hast.)

    Auch wenn die Stoffe angeliefert werden, liegt nur eine Ausgabe, aber noch keine Auszahlung vor;

    diese (Auszahlung) ensteht in dem Moment, indem du über pagatorische Mittel verfügts, also eine Zahlung vornimmst. Das kann bei entsprechenden Zahlungsbedingungen (Zielkauf) u. U. erst nach einer Frist von 20 bis 30 Tagen passieren.

    Der Aufwand ensteht in dem Moment, in dem du die Stoffe im Produktionsprozess einsetzt und verbrauchst.(In diesem Fall wäre der Aufwand sogar= Kosten, weil betrieblicher ordentlicherAufwand vorliegt).

    Verbrauchst du die Stoffe sofort nach Anlieferung aber noch vor Überweisung der Rechnung, hast du sofort den Aufwand, die Auszahlung aber erst nach Ablauf der o.g. 20 bis 30 Tage. Das wäre also ein Beispiel für Aufwand vor Auszahlung. (Meines Erachtens aber nicht für Aufwand vor Ausgabe. Das ist aber letztlich eine Frage der Definition. In einigen Büchern wird unterschieden zwischen
    Ausgaben im engeren Sinne = Auszahlungen
    + Forderungsabgänge
    - Schuldenzugänge
    -----------------------------------
    = Ausgaben im weiteren Sinne

    Ist nicht eindeutig zu klären.
    Steigende Arbeits-Prod erlaubt es, gleichen Output mit weniger Arbeitsaufwand zu erreichen => das könnte die Beschäftigungssituation verschlechtern.

    Andererseits würde der Output kostengünstiger hergestellt werden können, was zu Preissenkungen führen könnte, wenn die entsprechenden Unternehmen durch Konkurrenz gezwungen würden, diese Steigerung der Produktivität an die Kunden weiterzugeben. => Das würde die Nachfrage evtl. steigern und die Beschäftigungssituation verbessern.

    Produktivitätsvorteile gegenüber dem Ausland würden in die gleiche Richtung wirken, wenn die ausländische Nachfrage nach inländischen Produkten steigen würde => der Beschäftigungseffekt wäre dann positiv.

    Beachtlich ist auch, dass die Gewrkschaften verlangen könnte, dass Produktivitäts-Fortschritte durch Lohnsteigerungen an die Beschäftigten weitergegeben werden sollen. In diesem Fall wären Preissenkungen und die damit erzielbaren positiven Effekte auf Nachfrage und Beschäftigung nicht zu realisieren - andererseits würde das Einkommen der Arbeiter in den Betrieben, die bei der Produktivität zugelegt haben steigen => die könnte dann mehr nachfragen - was natürlich wieder positive Beschäftigungseffekte haben könnte.

    Ich habe die xls-Datei runter geladen. Preis-Absatz-Funktion und Erlösfunktion sind richtig; die Gewinnfunktion aber wohl nicht, denn die 30000 fixen Kosten müssen abgezogen werden - !da steht aber +

    Jedenfalls ist der x-Wert der Kostenfunktion höher, als der der Erlösfunktion => daher können dort nur Verluste ´rauskommen. Setzt für den Wer doch ´mal z.B. 50 ein, dann kommt auch was vernünftiges ´raus. Da muss bei der Aufgabenstellung wohl etwas falsch gelaufen sein.

    Ein Unternehmen bietet seine Produkte erst dann auf dem Markt an, wenn der Preis seine Kosten deckt.

    Du zeichnest also für die beiden Unternehmen die Kostenfunktionen in´s gleiche Koordinatensystem. Auf der Ordinate trägst du die Kosten, auf der Abszisse die Mengen ab. (Sertze für das 2. Unternehmen statt y einfach auch x ein.)
    Dann addierst du beide Kurven grafisch und erhälst das Marktangebot.

    (Du kannst sie natürlich auch "richtig" addieren, wenn du bei der 2. Kostenkurve y durch x ersetzt hast.

    Ganz so einfach ist das gar nicht. Es kommt darauf an, nach welchem Kontenrahmen du buchst und ob du "zu Fuß" oder mit Programm buchst; schließlich noch darauf ob die sog. Umsatzsteuerverprobung (tolles Wort-Monstrum) korrekt sein soll.

    Prinzipiell würde man den Vorfall in 2 Buchungen zerlegen. In der ersten der beiden würde man nur den Verkaufserlös buchen und das Konto Fuhrpark völlig unberührt lassen. In der 2. wäre dann dafür zu sorgen, dass das gebrauchte Auto vom Konto Fuhrpark verschwindet. Bei dieser 2. spielt dann die Sache mit der Umsatzverprobung eine entscheidente Rolle. Soll die nämlich korrekt sein, wird das von Markus genannte Konto Erträge aus Anlagenabgängen gar nicht angesprochen, sondern der Ertrag oder Aufwand, der beim Verkauf entstanden ist, wird erst im G+V-Konto sichtbar <= diese Methode heißt Bruttomethode, die von Markus wohl gemeinte Nettomethode.

    Also: Du buchst zunächst einfach einen Verkauf, benutzt dazu aber nicht das "normale" Erlöskonto, sondern das Konto "Erlöse aus Anlagenabgängen" (5410 laut IKR). :)
    Dabei wird auch - wie bei jedem Verkauf - die USt gebucht.

    Danach erst läßt Du den Restwert des Autos in einer 2. Buchung aus dem Konto Fuhrpark verschwinden. Benutzt du dazu nicht die von Markus genannte (etwas kompliziertere ) Methode, sondern die Nettomethode, dann heißt dieser Buchungssatz einfach:

    Anlagenabgänge an Fuhrpark 1500€ - und das Auto ist weg ;)

    Erst im G+V-Konto würdest Du dann feststellen, dass du einen Ertrag beim Verkauf gemacht hast, weil dort nämlich im Soll die Anlagenabgänge und im Haben die Erlöse aus Anlagenabgängen stehen.