Beiträge von kdwhatz

    Hi,

    besorge dir die Kontenrahmen der Industrie:
    IKR = Abschlussgliederungsprinzip
    GKR = Prozessgliederungsprinzip

    und vergleich die ´mal

    Nach IKR sind die Kontenklassen 0, 1, 2 Aktivkonten, 3 und 4 Passivkonten, 5 Ertragskonten, 6 und 7 Aufwandskonten, 8 EBK,SBK,GuV

    Der Abschluss erfolgt also locker vom Hocker!

    Beim Prozessgliederungsprinzip findet man in der Klasse 0 langfristiges Vermögen und langfristige Verbindlichkeiten => diese Sachen bracht man zuerst, wenn man einen Laden aufmacht.
    In 1 steht dann das Finanz-Umlaufvermögen, Forderungen, Banken, Verbindlichkeiten.
    2 passt nicht zur Systematik (Neutrale Aufw. + Erträge)
    In 3 stehen die Stoffe, die ich zur Produktion bracuche; in 4 stehen die Kosten, in 7 die Fertigen Erzeugnisse, in 8 die Verkaufserlöse und in 9 die Abschlusskonten.
    Grob ist also hier der Prozess von den Input-Faktoren bis zum Ergebnis dargestellt.
    Gruss kdwhatz

    Hi,

    das, was ihr "andere Rückstellungen" nennt, wird im IKR "sonstige R" genannt; dazu gehören:
    R für Gewährleistunge
    R für andere ungewisse Verbindl.
    R für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
    R für Aufwenduingen

    diese - und mE die Steuerrückstellungen - gehören zum kurzfristigen FK.
    Pensionsrückstellungen vermutlich nicht :D

    Nette Grüße

    Zum Damnum:

    MM nach muss das Damnum als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden, also einfach:

    Bank und akt RAP an Darlehen.

    Danach ist es jeweils am Jahresende anzupassen; den Aufwand kann man wohl auf dem Konto "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" buchen, also:

    Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Aktiver RAP

    Klaus

    Hi,
    ich habe die qm mit den Werteklassen multipliziert und auf diese Weise "Verrechnungseinheiten" erhalten, die ich addiert habe. Summe gab 190.

    Jetzt muss ich ja wissen, wie hoch die primären Gemeinkosten sind, die ich zu verteilen habe. Da mir das nicht bekannt war, habe ich spaßeshalber 22.800EUR angenommen und dann per Dreisatz gerechnet:

    190 Verrechnungseinheiten => 22.800EUR
    ...1 Verrechnungseinheit...=>.....120EUR

    Nette Grüße von Klaus

    Doerte
    Betrifft Kalkulation von Verkaufspreisen mit "Verrechnungspreisen" = durchschnittliche Anschaffungspreise.
    Das hört sich stark nach vergangenheitsorientierter "Normalkosten-Kalkulation" an, bei der man bei steigenden Preisen halt eine Unterdeckung in Kauf nehmen muss - und Pech gehabt hat; aber dafür schwanken die kalkulierten Preise Gott sei Dank nicht.
    Nehmen wir ´mal spaßeshalber an, wir hätten noch 800 Stück Rohstoffe auf Lager, der durchschnittliche Anschaffugspreis sei 5,80 EUR.
    Wir müssten jetzt einen Auftrag kalkulieren, bei dem wir 1200 Stück dieser Rohstoffe brauchen; die Kosten würden aber jetzt 6,40 EUR je Stück betragen.
    Was setzen wir dann für die RSt-Kosten an??
    Ich vermag nicht einzusehen, warum man in der Kostenrechnung mit kalk. Kosten arbeitet, bei Abschreibungen wegen der Refinanzierung von Wiederbeschaffungswerten ausgeht usw., diese Vorgehensweise aber bei Stoffen nicht anwendet. Das Argument, möglichst keine Verkauspreisschwankungen zu haben, liegt nach mM nicht im Trend und dürfte bei Teilkostenrechnungen wohl "gestorben" sein.

    Nette Grüße von Klaus

    kostenstelle..Grundfläche....Werteklasse..gewichtet...Verteilung
    .................................................................. primäre GK
    ----------------------------------------------------------------------------------
    Strom.........80 qua.......... 0,5...........40....*120=......4.800 Eur
    Heizung......150 qua......... 0,5...........75....*120=......9.000 Eur
    Reparatur... 100 qua........ 0,75..........75....*120=......9.000 Eur
    ---------------------------------------------------------------------------------
    ................................................190...Summe GK z.B. 22.800 Eur
    ...................................................1.......................120 Eur

    Du unterstellst in deiner Rechnung, dass die 200% Fertigungsgemeinkosten keine Fixkosten enthalten??!!

    Zitat

    FEK 15,- + FGK (200%-Zuschlag) 30,- + proport. GK 5,- + fixe GK 14,85 = 64,85

    Ist das aus der Aufgabenstellung so zu entnehmen?
    Was ist mit den variablen Gemeinkosten? Entstehen die in anderen Kostenstellen oder in der Fertigung? Man könnte nämlich auch zum Schluss kommen, dass von den 30€ FGK 5€ variabel und dann entsprechend die restlichen 25€ fix sind.

    Ich nehme an, dass es reicht, wenn alle 3 Positionen unter Vorräten ausgewiesen werden.
    Wenn du weiter differenzieren willst, sind die Schrauben eines Handelsbetriebes jedenfalls Waren, die Späne u.U. Abfallstoffe.

    Was heißt hier außerdem "handelsrechtliches Bilanzschema". Bei Perosonengesellschaften und Einzelunternehmen steht dort ja nur, das "ausreichend" zu gliedern ist, bei Kapitalgesellschaften kommt´s auf die Größe an, wie differenziert du das darstellen musst.

    Zitat

    Eine Maßnahme zur Erhöhung wäre ein niedriger Preis, da dadurch wenig Kapital eingesetzt

    Das hört sich nicht gut an. Kapital wird zB in Beständen von fertigen Erzeugnissen gebunden => dort sind aber die aufgewendeten Herstellkostender Fertigung gebunden, nicht die Preise, die man am Markt erzielen will.

    Willst du den Kapitalumschlag verbessern, geht das mE nur im Bereich des Umlaufvermögens:
    Verkleinerung der Stoff-Lager, Beschleunigung der Durchlaufzeiten bis zum fertigen Produkt (Prozessoptinierung), Verkleinerung der Lagerbestände der Fertiglager (etwa durch auftragsorientierte Produktion), Verkürzung des Kundenziels (durch Skonto).
    Das alles natürlich bei gleichen Umsatz.

    Grüße von Klaus

    zu 3.
    In Eingangsrechnungen werden die einzelnen Rechnungspositionen zunächst netto (=ohne Umsatzsteuer) angegeben und summiert. Von dieser Summe (immer noch ohne Umsatzsteuer) wird Rabatt abgezogen => du erhälst den Zielpreis (ohne USt). Dann kommt die USt drauf und du erhälst den Zielpreis incl USt.
    Also:
    Listenpreis (Ohne USt).........................100.000,00
    - Rabatt....25%..................................25.000,00
    --------------------------------------------------------------------
    Ziel-Einkaufspreis (ohne USt)...................75.000,00
    + USt........16%.................................12.000,00
    -------------------------------------------------------------------
    Zieleinkaufspreis brutto (incl. USt).............87.000,00

    Buchungssatz nach der Bestandsmethode:
    Waren..........................75.000,00
    Vorstuer........................12.000,00
    an Verbindl.....................87.000,00
    Sofortrabatte werden - wie Doerte sagt - nicht gebucht!

    Jetzt zahlst Du unter Abzug von 2% Skonto:

    Ziel-EKP............................................87.000,00
    - 2% Skonto........................................1.740,00
    ------------------------------------------------------------------
    Überweisung.....................................85.260,00

    Buchungssatz:
    Verbind................................87.000,00
    an Bank................................85.260,00
    ....Nachlass für Waren................1.500,00
    ....Vorstuer................................240,00

    Bei 4 stimme ich dir un dr.niel zu

    Aufgabe 1. ist ungenau formuliert. Zur Ermittlung der Zahllast schließt du in diesem Fall VSt über USt ab und erhälst erst dann den Saldo auf USt. Der Kreateur der Frage "meint wahrscheinlich", dass die Umsatzsteuerschuld vor dem Abschluss von VSt über USt 16.000,00 beträgt.
    Bei solch präzisen Fragestellunge kommt bei mir immer sehr viel Freude auf ?(
    Und weil das bei 1 so ist, könnte das auch bei 4 so ein - also wäre erst zu klären, was der Fragesteller gemeint hat, gemeint haben könnte, vielleicht meinen würde, eigentlich fragen wollte .........

    Viel Spaß bei der richtigen Interpretation wünscht Klaus

    Der Kauf des Schreibtische ist natürlich ein Handelsgeschäft, es sei denn der Onkel kauft den Schreibtisch von seiner Oma für sein privates Fernsehzimmer.

    Kauft er ihn von einem Händler für sein Arbeitszimmer in der Firma, liegt ein 2-seitiger Handelskauf vor.

    Der vom Aussteller ausgestellte und unterschriebene Wechsel ist eine Tratte, für die nur der Aussteller haftet.
    Erst wenn der Bezogene den Wechsel querschreibt, wird der Wechsel zum Akzept => der Bezogene haftet für den Wechsel.

    Meines Erachtens darf der liebe Onkel auch den Stempel seiner Firma benutzen, wenn der keinen Rand hat - den Stempel meine ich.

    Nehmen wir n, du hast das Jahresergebnis lt. Pos 20 , 275 HGB, dann gehts so weiter:

    Jahresergebnis
    + Steuern vom Einkommen und Ertrag
    - außerordentliches Ergebnis Pos 17
    - Finanzergebnis einschl. Zinsen (Pos gibts nicht nach 275 HGB => also berechnen!
    -------------------------------------------
    Betriebsergebnis (operatives Ergebnis =EBIT)
    + Abschreibung auf Sachanlagen
    ----------------------------------------------------------
    EBITDA

    Sonstige Zinsen u.ä. Erträge,
    Finanzanlagen-Sachen
    Zinsen u.ä. Aufwendungen
    gehören ja alle zum Finanzergebnis und stecken schon im Finanzergebnis drin.

    Du brauchst also nur zu Ebit die Abschreibungen zu addieren um EBITDA zu bekommen

    Ich unterstele, dass der Aufgabensteller erfragen will, ob die genannten Aufwendungen und Erträge

    betrieblich ordentlich
    betrieblich außerordentlich
    betrieblich periodenfremd
    betriebsfremd sind.

    Abschreibung=> betrieblich ordentlich
    WP des Umlaufvermögens =>betriebsfremd
    Nettobetrag Eingang Forderung=> periodenfremd
    WP Anlagevermögen=> betrieblich ordentlich

    Die Sache mit dem bis dato nicht gebuchten Skonto könnte man - allerdings relativ abenteuerlich - als betrieblich außerordentlichen Ertrag bezeichen; ich bin allerdings der Meinung, dass bei schlampigerweise nicht gebuchten Beträgen, der falsche Betrag berichtigt werden müsste, d.h. die 23000 müssten nachträglich im Haben des Kontos Aufwendungen für Stoffe gebucht werden, um den "falschen" weil zu hohen Aufwand richtig zu stellen - andernfalls gibt´s nämlich Fehler bei der Ermittlung von Kennzahlen asu der G+V-Rechnung, wie zb Materialintensität

    Ich bin gerade auf dem Sprung, deswegen zu 7 ganz kurz:

    Du musst den relativen Deckingsbeitrag berechnen - also z.B. den Deckungsbeitrag, den du in einer Produktionsstunde erwirtschaften kannst oder in einer Minute. Dieser bestimmt dann die Rangfolge.

    ...............................................................Rangfolge:
    Für A => 20Eur/5Min = 4 Eur pro Minute..................1
    B =>40 Eur /15 Min = 2,7 Eur je Minute....................3
    C=>30/10.............=3.....................................2
    D=>60/30.............=2.....................................5
    E=>50/20.............=2,5...................................4

    Zu Frage 6
    Wenn das Produkt zur Komplettierung des Sortiments unbedingt notwendig ist.
    Wenn trotz Verlust der Deckungsbeitrag noch positiv ist und kein Alternativprodukt mit höherem Deckungsbeitrag produziert werden kann

    Zu 4 ????
    Das Schwätzchen zwischen Kollegen?
    ´Mal kurz ein Kaffe machen?
    Den abgestürzten PC von den 3 Kollegen des Büros reparieren lassen - was aber dann doch nicht klappt?
    Schlechte Arbeitsablauforganisation durch mangelhafte Prozessoptimierung?
    Doch schnell ´mal eine private email senden oder der Freundin telefonisch mitteilen, dass sie unbedingt Karten zur Fussball-Weltmeisterschaft besorgen soll?

    So, jetzt zur 5. Frage
    Ergebnis ( und meine hoffentlich richtige Begründung) hängt in einer Excel-Datei an:

    Nach kurzem Ansehen der Frage (deswegen ist die Antwort so lala...)

    Wie lenkt man die knappen Mittel in die Verwendungsrchtung, in der sie den größtmöglichen Nutzen stiften. (1. ökonomisches Prinzip)
    Wer bewertet den Nutzen und setzt Prioritäten.
    Wie wird die Knappheit gemessen.

    Die 2. und 3. Frage wird in einer Marktwirtschaft vom "Markt" in einer Zentralverwaltungswirtschaft durch den "Plan" beantwortet.

    Du musst doch beim Umsatzkostenverfahren (und natürlich auch beim Gesamtkostenverfahren) die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten berücksichtigen. In deiner Zusammenstellung sehe ich die nicht.

    Überprüfe auch noch ´mal, ob du die Mehrbestände richtig bewertet hast.

    Umsatzkosten:

    Erlöse...................327.500,00.............................6550 Stück * 50,00Eur
    - Herstellkosten........275.100,00.............................6550 Stück*42,00Eur
    - Verw & Vertr...........32.750,00
    ---------------------------------------------
    BE.........................19.650,00

    Gesamtkosten:
    Erlöse...................327.500,00..............................wie oben
    + Mehrbestand.........52.500,00..............................1250 Stück *42,00Eur
    - alle Kosten............327.600,00.............................7800 Stück*42,00Eur
    - Verw & Vertr...........32.750,00.............................wie oben
    --------------------------------------------
    BE........................19.650,00