Beiträge von Fender

    Tag allerseits ,

    hoffenlich kann mir jemand helfen, & zwar geht es um folgendes:

    Ich schaffe eine Anlage an, d. Anschaffungskosten kann ich abschreiben, bis dahin kp.

    Laut §255 HGB sind "Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können."

    So, jetzt d. eigentlich Frage:

    wenn ich z.B ein Fundament bauen muss um d. Anlage zu sichern, & ich d. Anlage mit Bolzen befestigen muss, darf ich diese Kosten auch abschreiben? & wie sieht es bzgl. Schulungen für Mitarbeiter, Versicherung etc. aus?

    Ich wurde mich über ein Antwort freuen

    Fender:-)