Beiträge von gorgonaut
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nicht mal mein prof konnte mir das so einfach erklären. ich glaube, jetzt habe ich es verstanden, danke
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Worin liegt der Unterschied zwischen erworbenem Ursprung und kumuliertem Ursprung?Danke vorab
gorgonaut
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kann man sich eine idee so einfach patentieren lassen? reicht es, wenn man eine idee formuliert?
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Hallo zusammen,
ich möchte mittelfristig den weg in die selbstständigkeit wagen und habe dazu eine frage:
wie kann ich verhindern, dass ein dritter meine idee aufgreift, diese kopiert oder sogar als seine verkauft? kann ich eine idee dahingehend rechtlich absichern? zb in form eines patents?
danke für die antworten,
gorgonaut
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keine angst, ist kein realer fall
was ich mich frage: was wiegt schwerwiegender, dass der fahrradfahrer unerlaubterweise auf dem bürgersteig fuhr oder dass der autofahrer in die entgegengesetzte richtung stand, los fuhr und den radfahrer erwischte
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Hallo zusammen,
mich interessiert follgendes:
angenommen, ein fahrradfahrer fährt auf dem bürgersteig mit schritttempo an einer ausfahrt (eines unternehmens) vorbei. an dieser ausfahrt steht ein auto (ein mitarbeiter dieser firma) in entgegengesetzter fahrtrichtung. in dem moment, als der fahrraffahrer an dem auto vorbeifahren will, fährt das auto los und erwischt den fahrradfahrer.
wie wäre hier die rechtslage?
wie genau muss ich solche fälle prüfen?
danke im voraus
gorgo
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das ist ja das problem, von einem rücktritt noch vor beginn des praktikums steht eben nichts...
und während des praktikums darf man "aus wichtigem grund" kündigen.
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hallo zusammen,
folgendes szenario: meine erste bewerbung hat direkt eingeschlagen und ich hab die stelle für das praxissemester zum wintersemester 2006 bekommen, was ist nun, wenn ich mich gern weiter bewerben und eine stelle bekommen sollte, die ich lieber antreten würde, komm ich dann noch aus einem solchen vertrag raus?
gruß
gorgo
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ist bei uns genau die gleiche problematik, mein praxissemester kommt nach dem 4. semester, also zum kommenden wintersemester. ich gehöre auch zum letzten studiengang diplom und kann deine probleme nur zu gut verstehen. bei uns haben sie auch noch keine lösung, was passiert, falls jemand krank wird oder zb nicht alle klausuren schafft um ins praxissemester zu kommen. so leute können dann ebenfalls einige vorlesungen erst gar nicht besuchen und das kann es meiner meinung nach nicht sein. dann sollen sich die leute, die dafür verantwortlich sind, VORHER gedanken machen, wie man das ganze organisatorisch lösen kann.
an deiner stelle würde ich die klausuren nach deinem praxissemester schreiben, du brauchst eigentlich keine vorlesung wenn du ein einigermaßen ordentliches script hast.
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also, das gespräch war sehr positiv, falls es jemand interessiert ; )
werde in den kommenden wochen bescheid bekommen, also daumen drücken...
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ok diese antwort hatte ich befürchtet...
naja mal sehen was das morgen gibt
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wenn ich deinen fred grad mal missbrauchen darf:
personaler erwarten ja immer, dass man irgendwelche fragen stellt. was wäre das zb, ohne unternehmensspezifische fragen zu stellen?
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was genau ist der grund dafür? hab grade keine zeit für eine rechereche
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aber zu einem anzug ratet ihr schon? bei mir gehts nächste woche nämlich auch los
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also irgendwie verstehe ich deine aufgabenstellung nicht so ganz. vielleicht scannst du es doch nochmal...
gruß
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habe mir jetzt den dörsam + aufgabenbuch bestellt, bin mal gespannt ob es wirklich so gut ist. danke für die tips
lg
gorgo
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welches der bücher ist denn eher zu empfehlen? sind in dem dörsam auch übungsaufgaben mit lösungen? sind beim ersten buch lösungen dabei?
hat jemand erfahrungen mit den büchern?
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was ist denn wenn das geld, obwohl a schon vor zahlung zurücktreten wollte, trotzdem abgebucht wurde? dann sollte das gesetzliche rücktrittsrecht doch uneingeschränkt gelten oder?
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Hallo zusammen,
Folgender Fall:
A kauft von B tickets für eine veranstaltung über das internet. Nach 3 Tagen erfährt A, dass B in dieser branche als nicht gerade seriös gilt und möchte vom vertrag zurücktreten.
Kann er sich auf sein 14 tägiges rücktrittsrecht berufen, auch wenn er die karten schon erhalten und gezahlt hat?grüße
gorgo