Beiträge von Simba

    Hallo,

    ist es rechtlich möglich, sein Praktikum zur Annerkennung für Wirtschaftsinformatik (FH Gelsenkirchen ; NRW) in seinem eigenem Unternehmen zu machen, was vollständig beim Finanzamt gemeldet ist und auch seit mehreren Jahren bereits erfolgreich Gewinne eingespielt hat. ( falls man evtl. denken würde, es wäre zum Schein gegründet)

    Prinzipell wird ja Eigeninitiative gefordert etc. und alle Arbeiten die ich sonst machen könnte (d.h. in einem anderen Betrieb), würden bei mir ebenso anfallen. Ich frage deshalb vorher mal hier, ob es dagegen schon eine Klausel gibt und ich gar nicht erst nachfragen brauche im Dekanat?

    Nachtrag:

    Das konnte ich über das Ableisten eines Praktikums in der DPO finden:

    § 3 Studienvoraussetzungen
    (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife
    oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.

    (2) Zudem wird der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) als weitere
    Voraussetzung zur Einschreibung gefordert. Im Falle des Abschlusses einer
    Fachoberschule für Wirtschaft mit dem Schwerpunkt „Wirtschaftsinformatik“ gilt
    das Praktikum als erbracht.

    (3) Die praktische Tätigkeit im Sinne des Absatzes 2, Satz 1 beträgt insgesamt 12
    Wochen. Das Praktikum gliedert sich in ein kaufmännisches und ein EDV orientiertes
    Fachpraktikum von jeweils 6 Wochen. Mindestens 6 Wochen dieses
    Praktikums sind vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung
    nachzuweisen. Die restlichen 6 Wochen sind spätestens zum Beginn des
    vierten Studiensemesters nachzuweisen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet
    der/die Prüfungsausschussvorsitzende.

    (4) Zu beachten ist ferner § 9 dieser Ordnung (Einstufungsprüfung).

    (5) Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf Antrag der/des Studierenden
    auf das Praktikum angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber trifft
    die/der Prüfungsausschussvorsitzende.