Hallo!
Habe die Hausaufgabe zu REK02B zurück. Hier die Lösungen:
1.
Da „Kleingedruckte“ auf der Rückseite gehört nicht automatisch zum Vertrag. Handelt es sich um Verträge mit Nichtkaufleuten erhalten die AGB´s nur Geltung, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind und die Vertragsparteien sich - nach einer Prüfung vor Vertragsabschluss – darauf geeinigt haben.
2.
Bei der jährlichen Emissionsmessung kann der Schornsteinfeger feststellen ob eine Wartung oder Reparatur notwendig ist. Der Schornsteinfeger erfüllt seinen Werkvertrag in dem der die Messung durchführ. Beauftragt der Schornsteinfeger ein Unternehmen, das die Wartung durchführt hat das Auswirkungen auf Dritte.
3.
Das Verbraucherkreditgesetz ist seit dem 01.01.2002 in das BGB (§§ 491-507) integriert.
Das Verbraucherkreditgesetz hat das damalige Anzahlungsgesetz abgelöst, das nur beim Kauf von beweglichen Sachen und deren Bezahlung auf Raten galt.
Beim Kauf eines Lexikons zum Beispiel das in mehreren Teilen geliefert wird, wird jeweils das Lexikon bar bezahlt das gerade geliefert wird.
4.
Im Gebrauchtwagenhandel ist ein Wagen generalüberholt, wenn sämtliche beweglichen Teile ausgebaut und, soweit erforderlich entweder. hergerichtet oder erneuert und feststehende Teile auf ihre Unversehrtheit untersucht sind.
5.
Bei der Verpfändung wird das Recht an dem Kontoguthaben übertragen es im „Bedarfsfall“ zu pfänden. Es ist eine Sicherung des Gläubigers.
Die Pfändung ist der aktive Vorgang das Guthaben im „Bedarfsfall“ „abzuziehen“.
6.
Dem Kreditnehmer wird ein Darlehen in Form von Geld oder anderen vertretbaren Sachen überlassen mit der Verpflichtung zu späteren Rückerstattung von Sachen in gleicher Art, Güte und Menge. Das als Darlehen empfangene (in der Regel Geld) geht in das Eigentum des Kreditnehmers über. Der Kreditnehmer zahlt dann in der Regel das Geld in Teilzahlungen mit Zinsen zurück. Der Vorteil für den Kreditnehmer ist das der sofort über eine größere Menge (z. B. für einen Hausbau) verfügen kann die er dann in regelmäßigen Raten zurückzahlen kann.
7.
Tod, strafrechtlich geandere Verfehlungen
8.
Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist (z. B. im Gaststättengewerbe die Überwachung anhand der Vorschriften des Gaststättengesetzes).
Für das nachhaltige Bezahlen von Steuern ist das Finanzamt zuständig.
9.
Der Betroffene muss mindestes eine im Wesentlichen zutreffende Vorstellung davon haben, worin er einwilligt. Die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen muss zu überblicken sein. Er muss wissen, aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung er welche Personen von einer eventuellen Schweigepflicht entbindet und über Art und Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet sein.
Nach § 4a BDSG ist die Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
10.
Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstkontrolle sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Das Gesetz muss erstens im überwiegenden Allgemeininteresse erforderlich sein und zweitens die Voraussetzungen für die Einschränkungen des Grundrechts und deren Umfang für den Bürger erkennbar regeln, also dem Gebot der Normalklarheit entsprechen und drittes den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.
11.
Meines Erachtens nicht - der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Warenleistung vom Versandhaus und eine bestimmte Zahlleistung von Herrn Mayer. Sowohl Lieferung als auch Zahlung sind erfüllt = Pflichterfüllung.
Wenn das Versandhaus das Geld behalten würde, wäre das für mich eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. BGB.
Undann hätte ich noch eine Frage an Dich silvierico: Du bist doch schon bei KRE05, hast Du STW05 (Einkommensteuer I) und STW06B(Einkommensteuer II) schon bearbeitet? Da hänge ich nämlich vollkommen!