Beiträge von piwi_26

    Hallo!
    Ich habe bei folgender Aufgabe Probleme:
    Am 01.08.04 gründete Hans Meier die HW-GmbH (Geschäftszweck ist die Herstellung von dekorativen Wurstverpackungen). Hans Meier hat noch am selben Tag alle Anteile der HW-GmbH übernommen. Das Stammkapital in Höhe von 50.000,00 € ist voll eingezahlt.
    Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg. Das Wirtschaftsjahr entspricht ab dem 01.01.05 dem Kalenderjahr; im Gründungsjahr 04 ergab sich ein Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.04 bis 31.12.04.
    Am 01.04.05 nahm Hans Meier den fleißigen Mitarbeiter Karl Schinken als 20%iger Gesellschafter in die HW-GmbH aus. Schinken musste hierfür 80.000,00 € an Hans Meier zahlen.
    Am 01.10.05 wurde auch der Mitarbeiter Otto Mett in die HW-GmbH aufgenommen. Er übernahm 9% der Anteile und musste 40.000,00 € an Hans Meier zahlen. Da Otto zu dem Zeitpunkt finaniell etwas "klamm" war, zahlte er erst am 10.01.2006.

    Ermitteln Sie die Einkünfte von Hans Meier und begründen Sie Ihre Entscheidungen unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften.

    Lösungsvorschlag:
    Im Jahr 04 (Gründung) hatte Meier keine Einkünfte.
    Im Jahr 05 hatte Meier einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 70.000,00 €
    Im Jahr 06 hatte Meier einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 35.00,00 €

    Oder ist der Veräußerungsgewinn in Höhe von 35.00,00 € dem Jahr 05 zuzurechnen?

    Danke schon mal für eure Hilfe!
    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Der Jahresüberschuss beträgt 140.000,00 €.
    1. Umsatzerlöse 800.000,00 €
    2. Verminderung des Beandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -50.000,00 €
    3. Materialaufwand
    a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 100.000,00 €
    Rohergebnis 650.000,00 €
    4. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter -250.000,00 €
    b) soziale Abgaben -60.000,00 €
    5. Abschreibungen
    a) auf Sachanlagen -80.000,00 €
    6. sonstige betriebliche Aufwendungen -40.000,00 €
    Betriebsergebnis 220.000,00 €
    8. Erträge aus Beteiligungen 15.000,00 €
    7. sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.000,00 €
    8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 230.000,00 €
    9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -90.000,00 €
    10. Jahresüberschuss 140.000,00 €
    Verlustvortrag aus Vorjahr - 10.000,00 €
    Einstellung in die gesetzliche Rücklage - 30.000,00 €
    Bilanzgewinn 100.000,00 €


    Einstellungen in die gesetzliche Rücklage werden abgezogen!

    Gruß Piwi_26

    Hallo!
    Ich habe mal wieder ein Problem:

    Ludwig Landua verkauft Kameras und entwickelt Filme in Mainz.
    Die Fotohandlung Klipp und Klar (Einzelunternehmeen von Karl Klar), die ihren Sitz in Zürich hat, beauftrag Landua damit, ein Gutachten darüber zu erstellen, wie häufig Kameras in seinem Geschäft in Mainz gekauft werden und wie viele Filme im Januar 2003 entwickelt wurden. Die Fotohandlung Klipp und Klar möchte augrund dieser Studie eine neue Werbekonzeption entwickeln.

    Landua erstellt das Gutachten am 03.03.03 und erhält eine Zahlung in Höhe von insgesamt 5.000,00 €. L hatte vergessen, darüber eine Rechnung zu stellen.

    Liegt für L ein steuerbarer Umsatz vor?

    Handelt es sich hierbei um eine sonstige Leistung, die in Mainz ausgeführt wurde und deshalb steuerbar ist?

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Habe mal wieder ein Problem beim Verstehen einer Aufgabe:

    Im Lager des A befinden sich zum 31.12.03 100 Rasenmäher. Bei der Produktion der Rasenmäher entstanden insgesamt folgende Kosten:

    Materialkosten 900.000,-
    Fertigungslöhne 300.000,-
    Materialgemeinkosten 264.000,-
    Fertigungsgemeinkosten 420.000,-

    In der Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 420.000,- sind enthalten:
    - eine Teilwertabschreibung, die eine Produktionsmaschine betrifft 30.000,-
    - Kalkulatorische Kosten der eigenen Arbeitsleistung 28.500,-
    - Zahlung in eine Pensionskasse 25.500,-

    Ich soll die Herstellkosten laut Steuerrecht ausrechnen und da muß ich ja die notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbeziehen.

    Meine Frage: Welchen Wert muß ich da jetzt ansetzen?
    Fertigungsgemeinkosten 420.000,- oder muß ich da noch irgendwas abziehen?

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Ich sitze gerade vor einer Aufgbe meiner Rechnungswesenklausur mit der ich so gar nichts anfangen kann:

    Am 08.10.2003 hatte die X-GmbH eine Computeranlage zum Preis von 80.000,00 € netto bestellt. Die Lieferung sollte im März 2004 erfolgen. Am 11.12.2003 senkte der Lieferer seinen Listenpreis für diese Computeranlage aus 50.000,00 €. Die X-GmbH war nicht bereit, den Preis von 80.000,00 € zu bezahlen, und führte mit dem Lieferer mehrere Verhandlungen; doch man konnte keine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises erreichen.

    Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Nehemn Sie ggf. die erforderlichen Buchungen in 2003 vor.

    Irgendwie weiß ich nicht so richtig was da gemeint ist. In 2003 müssen doch gar keine Buchungen erfolgen oder? Und wenn zum Preis von 80.000,00 € bestellt wurde, dann gilt dieser Preis doch auch - oder? Ich weiß einfach nicht worauf die hinaus wollen!

    Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee!

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Ich habe mal wieder eine Frage:

    Am 01.09.2003 wurde für den Produktionsbereich zwecks Verbesserung der Fertigungssteuerung von einem Softwarehaus in München eine entsprechende Software angeschafft, die auf den Betrieb des A zugeschnitten war. Der Kaufpreis betrug 45.000,00 € zzgl. 16% USt. Die Nutzungsdauer der Software beträgt fünf Jahre.

    Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Ermitteln Sie den erforderlichen Bilanzansatz zum 31.12.2003


    Was würdet Ihr sagen handelt es sich bei der Software um ein materielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens oder um einen immateriellen Vermögensgegenstand?

    Der Bilanzansatz zum 31.12.2003 ist 42.000,00 € oder?

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Bei folgender Aufgabe weiß ich im Moment so gar nicht wie ich anfangen soll:

    Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Betriebssteuererklärungen 2003 der X-KG mit Sitz in Wiesbaden wir voraussichtilich ein Honorar von 6.000,00 € abgerechnet.
    Diese Kosten gliedern sich wie folgt aus:
    für den Jahresabschluss 2.500,00 €
    für die Erklärung zur gesonderten und einheitl. Feststellung der Einkünfte 2.000,00 €
    für die Umsatzsteuererklärung 700,00 €
    für die Gewerbesteuererklärung 800,00 €

    Ermitteln Sie unterAngabe der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften die erforderlichen Bilanzansätze zum 31.12.03

    Also könnte es vielleicht sein, das für den Jahresabschluss, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung eine Rückstellung zu bilden ist und für die Erklärung zur gesonderten Erklärung und einheitl. Feststellung der Einkünfte nicht?

    Also das ist bis jetzt mein einziger Ansatz....

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage helfen:

    am 01.07.2003 wurde ein LKW des A durch einen Biltz zerstört. Der Buchwert des Lkws am 01.01.2003 betrug 25.000,00 €. die AfA im Vorjahr betrug 15.000,00 €. Der A beschloss sofort, den zerstörten Lkw zu verkaufen und erzielte als Erlös aus dem Verkauf des Schrotts am gleichen Tag immerhin noch netto 2.000,00 €.

    Er buchte wie folgt:
    Bank 2.320,00 e an sonstige Erträge aus Anlagevermögen 2.000,00 €
    an Umsatzsteuer 320,00 €

    Die Versicherung erkannte am 01.09.2003 den Blitzschaden an. Am 29.09.2003 überwies sie 32.000,00 € auf das Konto des A.

    Meine Frage:
    Wie habe ich die Versicherungsentschädigung zu behandeln? Und wie ist der Bilanzansatz zum 31.12.03?

    Hallo!

    Ich habe da noch mal eine Frage:

    Die Folgenden Zahlen habe ich bereits errechnet:

    Gesamtbestand der Forderungen, brutto 261.000,00 €
    - Zweifelhafte Forderungen (Einzelwertberichtigung) 20.300,00 €
    - Unbeinbringliche Forderungen 5.800,00 €
    = Einwandfreie Forderungen 234.900,00 €
    - Umsatzsteueranteil 32.400,00 €
    = Einwandfrei Forderungen die der Pauchalbewertung unterliegen, 202.500,00 €
    - Einzelwertberichtigung
    Kunde M (85 % von 17.500,00 €, netto) 14.875,00 €
    - Pauschalwertberichtigung
    (2 % von 202.500,00 €) 4.050,00 €
    = Werberichtigung insgesamt 18.925,00 €

    Am Tag der Bilanzerstellung bestehen noch Forderungen in Höhe von 3.400 € (inkl. USt) offen. Der Bilanzwert des Kontos Pauschalwertberichtigung betrug zum 31.12.02 2.500,00 €.

    Welche Buchungen muß ich vornehmen? Und wie stelle ich die Gewinnauswirkung der Buchungen dar?

    Gruß Piwi_26

    Hallo!

    Der Kunde M meldete am 01.11.03 das Insolvenzverfahren an, das am 17.11.03 gegen ihn eröffnet wurde. A erfuhr davon vor Bilanzabstellung am 02.01.04 und wurde vom Insolvenzverwalter unterrichtet, dass die Quote 15 % betträgt. A hat gegenüber M eine Forderung von 20.300,00 €.

    Meine Frage:
    Was bedeutet das die Quote 15 % beträgt? Beträgt nun der geschätze Ausfall 15% oder 85 %?

    Gruß
    Piwi_26

    Hallo!

    Viellecht könnt Ihr Euch ja die folgende Aufgabe mal ansehen:

    Der Beand an fertigen Erzeugnissen wurde durch U in der vorläufigen Handels-/Steuerbilanz sowie im Warenbestandsverzeichnis mit 16.250,- EUR erfasst. Es handelt sich um 50 selbst hergestellte Gegenstände des Typs XYZ. Den Bestand hat U zum 31.12.2003 körperlich aufgenommen. Die Gegenstände des Typs XYZ wurden mit den kalkulierten und ausgezeichneten Verkaufspreisen in Höhe von 325,- € pro Stück im Warenbestandsverzeichnis erfasst.

    Aus dem Betriebsabrechnungsbogen und den sonstigen Unterlagen zur Kalkuation ergibt sich, dass sich der kalkulierte Verkaufspreis pro Stück wie folgt zusammensetzt:

    Materialeinzelkosten 50,- €
    + Materialgemeinkosten 20 % 10,- €

    Fertigungseinzelkosten 100,- €
    + Fertigungsgemeinkosten 100 % 100,- €

    Herstellkosten I 260,- €
    Verwaltungskosten 10 % 26,- €

    Herstellkosten II 260,- €
    Vertriebskosten, 2,5 % der Herstellkosten I 6,50 €

    Selbstkosten 292,50 €

    12,5 % der Herstellungsksoten I 32,50 €

    Verkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) 325,00 €

    U arbeitete aus betriebsinternen Gründen in den letzten Wochen des Jahres 2003 täglich mehrere Stunden in der Produktionsabteilung mit. Für die Produktion der Feritigerzeugnise wurden deshalb regelmäßig nur 90 % der kalkulierten Fertigungsgemeinkosten tatsächlich aufgewendet. Im Überigen entsprechen deie tatsächlichen Aufwendungen den kalkulierten Kosten.

    Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Gehen Sie dabei unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften darauf ein, mit welchem Wert die Fertigerzeugnisse mindestens lauf Handels- und Steuerbilanz anzusetzten sind. Ermitteln Sie den erforderlichen Bilanzansatz zum 31.12.03.

    Meinen Lösungsvorschlag findet Ihr im Anhang! Bin mir nicht ganz sicher bei den Fertigungsgemeinkosten, ob die jetzt mit 90 % oder mit 100 % angesetzt werden müssen!

    Gruß
    Piwi_26