Beiträge von swulff

    Hallöchen zusammen,

    kann mir jemand einen Denkanstoß geben. Ich arbeite grade an einem Konzept, wie man eine eigene Lagerhaltung aufbauen kann, was der Geschäftsleitung vorgestellt werden soll, allerdings glaube ich, dass da noch jede Menge Input fehlt und bitte daher um eure Hilfe.

    Hier eine kleine Erläuterung, warum diese Entscheidung gefallen ist, den Bereich wieder ins eigene Unternehmen zu holen:

    Derzeit wird das Lager von einem externen Logistikdienstleister geführt, aber soll sich ändern. Bislang wurde jedes Jahr der Lagerhalter gewechselt, weil es immer wieder Probleme gab, deshalb soll es jetzt selber in die Hand genommen werden. Sendung wurden falsch oder abweichend gepackt, die Aufträge wurden nicht rechtzeitig für den Versand zusammengestellt. Viele Kunden haben sich schon darüber beschwert, aber irgendie wird´s von Jahr zu Jahr immer schlechter statt besser. Naja und optimal gelagert, wurde die Ware auch nicht, sodass man manchmal nur eine winzig kleinen Karton auf einer Palette gesehen hat, für die man Lagergeld bezahlt.

    Das ist mein Vorschlag, an die Sache ranzugehen:

    * Erst einmal analysiere ich den Ist-Zustand
    * Dann würde ich erläutern, was geändert werden muss, damit unsere Kunden uns wieder vertrauen können (das vertrauen kann man nach 4 Jahren nur wieder erhalten, wenn man die sache selber in die hand nimmt)
    * Was braucht man nun dafür
    - Lagerhalle (kauf oder miete)
    - Lagereinrichtung (regale, stapler, brandschutz, rampe)
    - geeignete Lagersoftware (wir benutzen Sage KHK Office Line)
    - Personalqualifikation (Staplerschein, Lagerleiter, einige fest angestellte Lagermitarbeiter, Mitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma)
    * Planung der Umlagerung vom alten Lager
    * Vor der Umsetzung Abverkauf von Auslaufartikeln, etc.


    So mehr fällt mir leider nicht ein. Kann mir jemand noch nen Denkanstoß geben (ich hab doch bestimmt was vergessen, oder?).

    Gruß und vielen Dank schon mal an euch.

    Sabine

    Hallo Sandra,

    eingesendet habe ich die Fallstudie noch nicht, aber fertig ist sie. Ob alle srichtig ist weis ich selber nicht, jedenfalls hoffe ich, dass ich sie gut gelöst habe.
    Schick mir mal deine Mail-Adresse, dass kann ich dir ja schreiben, was ich geantwortet habe oder wir können uns mal austauschen.
    Wie weit bist du denn eigentlich mit deinem Studium?

    Gruß
    Sabine

    Hallo,

    ich wollte mal fragen, ob jemand einen Lösungsansatz zu dieser Aufgabe hat. Komme da nämlich auch nicht so recht weiter, weil das Infomaterial, wie auch bei vielen anderen Fragen, sehr zu wünschen übrig lässt. :o

    Gruß
    Sabine

    Hallo Lilie,

    wie ich sehe bist du hier neu im Forum und deshakb an dieser Stelle erstmal ein kleines Hallo von mir.

    Leider sind nicht alle Benutzer bei der ILS/SGD. Deshalb ist es sinnvoller die Aufgabe hier zu posten, denn sonst kann es manchmal ewug dauern bis du eien Antwort bekommst und was besonders wichtig ist, ein eventueller Lösungsvorschlag, den du ja anscheinend schon hast.

    Setze die Antwort einfach hier rein und du wirst sehen, dass ich und die anderen sich nicht im Regen stehen lassen.

    Gruß und schönen Abend
    Sabine

    Hallo ihr lieben,

    ich habe da mal ne Frage zur betriebsbedingten Kündigung.

    Zur Vorgeschichte:
    Ein Sozialauswahl wurde bereits getroffen und es wurde entschieden, dass Frau Morwinky (beschäftigt im Sekretariat) gekündigt werden soll.
    Sie ist 43 Jahre alt und seit 11 Monaten im Betrieb beschäftigt und hat keine Kinder und ihr werden gute Leistungen und gutes Sozialverhaltes nachgesagt.

    Frau Morwinsky hat angekündigt dagegen Künsigungsschutzklage einzureichen mit der Begründung, der fehlerhaften Sozialauswahl. Sie klagt auf Wiedereinstellung und hatte angegeben, dass sie ohe weiteres die Arbeiten der Frau Ganiweis (Alter: 28 Jahre, Betriebszugehörigkeit: 9 Jahre, Sachbearbeiterin in der Personalabteilung) übernehmen könnte, denn sie hat Frau Ganiweis bereits urlaubs- und krankheitsbedingt bereits das eine oder andere mal vertreten. Und sie hat angegeben, dass sie auch finanzielle Einbußen akzeptieren würde.

    Aufgabenstellung:
    Ich soll nun aufgrund der eränderten Rechtslage eine Alternativlösung aufzeigen und eine rechtlich abgesicherte Entscheidung treffen die auch personalpolitische und finanzielle Aspekte berücksichtigt.

    Mein Lösungsansatz:
    Ich würde jetzt mit den beiden Frauen sprechen und ganz nach dem Grundsatz Änderungskündigung von Beendigungskündigung beider Arbeitsverhältnisse auf Teilzeit ändern und den beiden Job-Sharing anbieten.

    Anderfallls denke ich aber, dass Frau Ganiweis sicher über fachliches Wissen verfügt und sie in Perosnalfragen immer auf dem neusten Stand sein muss. Es würden Schulungen für 2 Arbeitnehmer anfallen. Das treibt die Kosten wieder in die Höhe


    Es wäre sehr nett, wenn sich jemand die Aufgabe mal anschauen könnte.


    Gruß Sabine

    Hallo ihr lieben,

    leider habe ich es mit den Rechtswissenschaften nicht so und wollte euch noch mal um Hilfe zu einer meiner Aufgaben bitten.

    Ausgangssituation:
    Frau Maier, Mitarbeiterin im Einkauf, soll ordentlich aus personenbedingten Gründen (Krankheit) gekündigt werden. Frau Maier leidet seit über 3 Jahren an einem akuten Sehnenscheidenleiden, welches sie zu häufigen und langandauernden Krankmeldungen veranlasste. Eine Besserung des Leidens ist nach Aussage des behandelnden Arztes und des medizinischen Dienstes nicht wahrscheinlich.

    Die Fehlzeiten von Frau Maier führen immer wieder zu empfindlichen Störungen im betrieblichen Ablauf und können nur mit großem Aufwand, durch Überstunden der anderen Mitarbeiter und Einsatz von Aushilfskräften, die wegen des kurzzeitigen und kurzfristigen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt nur schwer zu beschaffen sind, ausgeglichen werden.

    Frau Maier ist verheiratet, 1 Kind, ihr Mann hat vor 3 Monaten ebenfalls seinen Arbeitsplatz (betriebliche Gründe) verloren. Leistungsbeurteilung: Angesehen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden ihr gute Leistungen bescheinigt.

    Aufgabenstellung:

    1. Überprüfen Sie anhand der Mitarbeiterinformation vollständig, ob die personenbedingte Kündigung von Frau Maier den gestezlichen und höchstrichterlichen Vorgaben entpricht und somit sozial gerechtfertigt ist.


    Meine Antwort:
    Ich habe dies anhand der 3 Stufen, die das BAG als Grundlage nimmt geprüft und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich Frau Maier eine Kündigung aussprechen kann.
    Meine Frage dazu wäre noch, wenn ich ihr personenbedingt kündige, warum muss ich da auf eine Sozialauswahl acht geben?


    2. Unabhängig von der rechtlichen Situation wird eine Kündigung wegen Krankheit häufig als soziale Härte empfunden und als "ungerecht" beurteilt. Diskutieren Sie welche betriebswirtschaftlichen negativen Reaktionen von den internen (Mitarbeiter, Betriebsrat) und externen (Kunden, Lieferanten) Bezugsgruppen der Gekündigten ausgehen können.

    Meine Antwort:
    Da gibt´s bislang noch keine, denn ich habe keinen Plan, was die von mir hören wollen. Hier geht´s doch ehr um Meinungen der anderen, oder?
    Ich brächte hier ein paar Denkanstöße von euch.

    Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

    Gruß Sabine :(

    Hallo zusammen,

    ich sitze grade an folgender Aufgabe:

    Svenja Maus (Auszubildende bereits seit 1 1/2 Jahren) soll außerordentlich gekündigt werden, da ihre betrieblichen Leistungen aufgrund fehlender Einsatzbereitschaft und ständiger Unkonzentriertheit als nicht zufriedenstellend bewertet werden. Nach wiederholtem, unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule hat sie vor 2 Monaten eine Abmahnung erhalten. Nach erneutem zweimaligen "Blaumachen" soll ihr außerordentlich gekündigt werden.

    Entscheiden Sie, ob die verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung von Frau Maus unter Berücksichtigung ihres besonderen Arbeitnehmerstatus rechtlich zulässig ist und zeigen Sie auf, wie im Falle eines Widerspruchs durch die Auszubildende weiter zu verfahren ist.

    Hier mein Lösungsansatz:

    Zuerst ist zu beachten, dass ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist. Von daher gelten hier besondere Vorschriften, denn gem. § 111 ArbGG sollen die zuständigen Stellen (Kammern, Innungen, etc.) sogenannte Schlichtungsausschüsse bilden, die für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen zuständig sind. Grundsätzlich darf einem Auszubildenden nach der Probezeit nur aus einem wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG)außerordentlich gekündigt werden.

    Kann mir jemand noch was näheres dazu sagen, denn ich habe im Internet gefunden, dass unentschuldigten Fehlen in Betrieb und Berufsschule nach Abmehnung auch zu den wichtigen Gründen zählen, dennoch bin ich sehr unsicher.

    Ihr würdet mir sehr sehr helfen, wenn ihr mir etwas auf die Sprünge helfen könntet.

    Gruß Sabine :o

    Hallo zusammen,

    anbei meine Lösung. Ich hoffe ihr könnte das so nachvollziehen:

    Variante A (Maschine):

    * Kapazität der Maschine im Jahr:
    160 Std./Monat x 12 Monate x 3.600 Beilagen je Std. = 6.912.000 Beilagen im Jahr

    * Kosten der Maschine im Jahr:
    25.000 € / 7 Jahre = 3.571,43 € Abschreibungsbetrag im Jahr
    3.500 € x 12 Monate = 42.000 € Lohnkosten des Mitarbeiters der die Maschine bedient
    90 € pro Std. x 160 Std. / Monat x 12 Monate = 172.800 € Werteverzehr im Jahr
    12 % Zinsen von 25.000 € = 3.000 € Zinsen pro Jahr
    Gesamtkosten der Maschine im Jahr = 221.371,43 € pro Jahr

    Gesamtkosten der Maschine pro Jahr 221.371,43 €
    Geteilt durch die Anzahl der Beilagen pro Jahr 6.912.000 Beilagen
    ________________________________________________________________
    = Kosten je Beilage 0,03 €
    =========================================================

    Variante B (Aushilfen):

    6.912.000 Beilagen / Jahr : 1000 Kapazität / Aushilfe = 6.912 benötigte Aushilfen/ Jahr
    6.912 Aushilfen x 30 € = 207.360 € Kosten für die Aushilfen / Jahr
    207.360 € Kosten : 6.912.000 Beilagen = 0,03 € je Beilage

    Beide Varianten weisen die gleiche Höhe von Kosten je Beilage auf.

    Gruß und schöne Weihnachten
    Sabine

    Hallo,

    auch ich sitze an dieser Aufgabe und habe dazu folgendes zu sagen:

    Hakan Mert ist lt. Tarifvertrag etwas geschützt vor einer betriebsbedingten Kündigung. Es bedarf vorher der Zustimmung des Betriebsrates. Das gleiche gilt für Frau Spelleshaus, die ebenfalls in die Sozialauswahl einbezogen wurde (ihr habt sie hier leider nicht erwähnt).
    Ich würde den beiden (Frau Spelleshaus und Herrn Mert) eine Altersteilzeit anbieten, was lt. Tarifvertrag gestattet ist. So kann man einer Kündigung umgehen und die beiden können schon früher das Unternehmen verlassen.

    Herrn Müller würde ich aus der Sozialauswahl auschließen, denn für mich ist hier klar § 1 Abs. 3 des KSchG anwendbar, denn Herr Müller ist wegen seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen für die Firma eine Bereicherung, denn er hat alleine im letzten Jahr 2 kostensparende Verbesserungsvorschläge gebracht.

    Frau Morwinsky, die ebenfalls in die Sozialauswahl mit einbezogen wurde (ihr habt sie leider auch nicht erwähnt), wäre für mich eine der ersten, die unter den zu kündigenden Mitarbeitern ist. Sie ist verheiratet und hat keine Kinder. Es ist daher anzunehmen, dass ihr Mann ebenfalls in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

    Naja, dadurch das 5 Kündigungen ausgesprochen werden müssen und nur 6 Mitarbeiter in die Sozialauswahl einbezogen worden sind, ist die Sache sehr schwierig. Ich würde den Herren Sezan und Grosky vorschlagen, dass die Verträge auf Teilzeitverträge geändert werden oder die Möglichkeit zu einem Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung.

    So, nun hoffe ich mal, dass ihr mich verbessert, falls ich falsch liegen sollte.

    Gruß Sabine

    Hallo,

    ich wollte euch auch noch mal um Hilfe bei dieser Aufgabe bitten. Von welchen Stunden muss man ausgehen. Ich würde ja sagen von der tariflichen Arbeitszeit, da ihm das auch bezahlt wird.

    Hat jemand noch ne andere Meinung dazu?

    Gruß
    Sabine

    Hallo,

    auch ich stehe vor dieser Frage und vielleicht kann mal jemand über meinen Lösungsvorschlag drüberschauen.

    Also ich bin der Meinung, dass die COE folgende Markenartikel im Programm hat.

    Eigenmarken - alle Artikel, die den Namen COE beinhalten:

    * Faxgerät COE Fax T 30
    * Tischkopierer COE Z-52
    * COE Mikro.Diktiergerät S 925
    * usw.

    Produkte bekannter Firmen:
    * HP Laser Drucker Jet 5 P
    * D2-Netz Telefon Motorola 7500

    Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.

    Gruß
    Sabine

    Hallöchen,

    habe mal die Berechnung beigefügt:


    Anschaffungskosten per 02.01.2001 28.000,00 €
    AfA: 1. Jahr 5.600,00 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    Buchwert per 01.01.2002 22.400,00 €
    AfA: 2. Jahr 4.480,00 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    Buchwert per 01.01.2003 17.920,00 €
    AfA: 3. Jahr 3.584,00 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    Buchwert per 01.01.2004 14.336,00 €
    AfA: 3. Jahr 2.867,20 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    Buchwert per 01.01.2005 11.468,80 €
    AfA: 4. Jahr 2.293,76 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    Buchwert per 01.01.2006 9.175,04 €
    - anteilige Abschreibung (8/12 von 1.835,00 €) 1.223,33 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    = Buchwert per 25.09.2006 7.951,71 €
    - Nettoverkaufspreis 7.200,00 €
    -----------------------------------------------------------------------------
    = Aufwand aus Vermögensabgang 751,71 €
    ==============================================


    Gruß
    Sabine

    Hallo,

    also die 28.000 € sind schon mal richtig. Zu den Abschreibungen, diese müssen anteilig pro angefangenen Monat berechnet werden (also inkl. April). Und zu der dritten Frage, ja es muss Ust. abgeführt werden.

    Gruß
    Sabine

    Hallo zusammen,

    ich kann mich nur den anderen anschließen. Such dir einen Yachthafen aus über den schreibst. Beachte bitte, dass es Vorschriften für Yachthäfen gibt, die eingehalten werden müssen (ich sag nur Umweltschutz "Die blaue Flagge"), da wird heutzutage sehr großen Wert drauf gelegt
    Du solltest noch auf folgendes eingehen:
    - Sehenswürdigkeiten (Tierpark, die Ostseebäder)
    - Kinderbeteuung/Spielangebote
    - die Bäderbahn Molli (je nachdem ob sie in der Nähe deines Yachthafen langführt
    - Unterkünfte
    - Verpflegung
    - Nähere Infos zu den Yachtausflügen
    - und Schluß Preise nicht vergessen

    So, nun kannst du zeigen, wie kreativ du bist. Ich habe das so gemacht, dass ich alles als Text vorgeschrieben habe und dann die Broschüre gestaltet habe. Kam echt sehr gut an bei dem Dozenten, der die Aufgaben kontrolliert. Und vergiß nicht, den Yachthafen gibt es noch nicht, der soll erst entstehen.

    Gruß
    Sabine