Ich studiere VWL, habe aber die Moeglichkeit nach BWL zu wechseln.
Beiträge von tomahawk
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So, da ich nächstes Semester wohl schon mit ein paar Hauptstudiums-Veranstaltun gen beginne, möchte ich gerne wissen, welches man von den o.g. Faechern nehmenn sollte.
Ich denke, da ich gerne Mathe mag, dass VWL interessanter für mich waere.
Allerdings sind die Faecher dort meistens hoechst theoretisch und ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit ernsthaft was anfangen kann, i.S. bei einer Firma eine Arbeit uebernehmen.
Des Weiteren ist die Schnittmenge zw. BWL und VWL hier in Bielefeld ziemlich groß. Als relevanten Unterschied sehe ich am ehesten an, dass man bei BWl Informatik und bei VWL Statistik/Ökonometrie machen muss. Des Weiteren lassen sich bei VWL die klassischen BWL Schwerpunkte (Marketung, Unternehmensführung etc.) waehlen. Das alles relativiert die Entscheidung natuerlich ziemlich stark.
Wenn jemand auch bei dieser Entscheidung stand dann waere ich gluecklich, wenn er etwas sinnvolles hier schreiben koennte
Ansonsten noch ein paar Tipps welche Schwerpunkte, vor allem in VWL zu empfehlen sind, fuer mich hoert sich das alles ziemlich aehnlich an.
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eine Teilwertabschreibung ist eine außerplanmäßige Abschreibung
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Ja, aber NUR im EStG (zB Paragraph 6,1,1).
Im HGB steht nichts von Teilwert."
Ist die Wertminderung dauerhaft oder nicht. Da es hier aber laut der Angabe mMn eher von einer nicht dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, darf man auch nicht abschreiben. Ansonsten musst du abschreiben
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Da nichts steht, gehe ich einfach mal davon aus, dass sie dauernd ist. Sprich: Das Gut kostet auch in den naehcsten Jahren 45.000 Euro. Ansonsten stelle ich mir die Frage, ob die Wertminderung des neuen Gutes Einfluss auf mein gebrauchtest hat."
Wiedebeschaffungskosten bilden in der Bilanzierung keine Grundlage
"Irgendwie passen die beiden Aussagen von dir nicht ganz zueinander. Der Neupreis sinkt ja. Somit auch die Wiederbeschaffungskosten. Wenn also die Wiederbeschaffungskosten unten den Buchwert sinken, muss ich sowieso abschreiben.
Nur kann ich den aktuellen, geringeren Wiederbeschaffungspreis kuenstlich Abschreiben, und dann den theoretischen Buchwert mit meinen aktuellen vergleichen um dann evtl. eine apAfA durchzufuehren. -
Ich glaube du bringst da den steuerrechtlichen Begriff Teilwert mit Abschreibungen durcheinander.
Nunja, wenn nichts anderes dabei steht, ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass die Wertminderung dauernd ist.
Das was ich mich nur frage ist, ob man eine apAfA durchfuehrt, wenn die Wiederbeschaffungskosten sinken und keine Informationen ueber den Wert des gebrauchten Gutes vorliegen.
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Folgendes Problem:
Fuer ein Gut (Kaufpreis: 50.000 Euro, 5 Jahre Nutzungsdauer) sinkt der Preis nach einen Jahr auf 45.000 Euro.
Buchwert nach einen Jahr: 40.000 Euro.
Durch die Senkung des Neupreises haette das Gut einen Buchwert von 36.000 Euro. Muss ich da eine außerplanmäßige AfA durchfuehren?In den anderen Aufgaben war stets geschrieben, dass der Zeitwert unter den Buchwert liegt, weswegen dort eine apAfa durchgefuehrt wurde. Macht man das hier auch? Meiner Meinung nach ist der Zeitwert unabhaengig von den originaeren Kosten.
Bin fuer Hilfe dankbar.