Beiträge von janine1312

    Hallo,

    ich habe hier einen Fall bei dem ich nicht weiter komme. ;(

    V macht K schriftlich ein Angebot zum Kauf eines Autos gegen Zahlung von 1.00,- €. K schreibt einen Brief zurück, in dem er erklärt, er nehme das Angebot des V an. Am 3.2. um 9:00 Uhr wird der Brief vom Briefträger in den Briefkasten des V geworfen. V kommt erst am Abend um 20:00 Uhr nach Hause, öffnet den Briefkasten und liest dann den Brief des K. Bereits um 15:00 Uhr hatte K bei V im Büro angerufen und diesem mitgeteilt, dass er das Auto nicht mehr wolle. Da V weiß, dass bei ihm immer die Post um 9:00 Uhr eingeworfen wird, besteht er K gegenüber auf Kaufpreiszahlung und Abnahme des Autos.
    Kann V von K Abnahme des Autos und Kaufpreiszahlung verlangen?

    Meine Idee:
    Ist V nicht im Recht gegenüber K, da ja die Annahme nach § 147 Absatz 2 BGB erfolgte. Das heißt, dass V den regelmäßigen Umstand "Post" abgewartet hat.

    Oder kann mir jemand einen anderen Denkanstoß geben? Ich glaube ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. X(

    Vielen, vielen Dank :)
    Janine13123

    Hallo Denny, =)

    Die Behauptung der Aufgabe 5 ist richtig. In einem geschlossenen oder einfachen Kreislauf können nicht mehr als die produzierten Güter konsumiert werden. Investitionsgüter können nicht konsumiert werden. D.h. es kann nicht mehr konsumiert werden als produziert wird, weil eine Volkswirtschaft schnell über ihre Verhältnisse leben würde, wenn diese mehr investiert und konsumiert als sie produziert. Ein höherer Konsum ist nur möglich wenn eine Volkswirtschaft aus dem Vorjahr noch Lagerbestände hätte.
    Aber auch in einem erweiterten Kreislauf, besser einer offenen Volkswirtschaft, gibt es durch die Möglichkeit des Güterimports, das mehr Güter konsumiert als produziert werden können.

    Bißchen umformulieren, und fertig! :)

    LG

    Janine =)

    Hallo Denny,
    habe diese Aufgabe gerade bewertet zurück bekommen. Also Antwort vom Lehrer:

    Diese Aussage ist richtig und gleichzeitig auch wieder nicht. Zwar sind Inlandseinkommen - und Nettosozialprodukt zu Faktorkosten nicht identisch. Wenn mann jedoch das Inlandseinkommen um den Saldo der Erwerbs-, und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt korrigiert, erhält man das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten ( Volkseinkommen).

    Hier meine Antwort, die als richtig angesehen wurde:
    Das Inlandseinkommen ist die Summe der Entgelte, die im Inland an die Produktionsfaktoren gezahlt wurden. Wenn man von diesem Einkommen die Faktoreinkommen abzieht die Ausländer in einer Periode aus dem Inland empfingen und die Faktoreinkommen addiert die Inländer aus dem Ausland erhielten, erhält man das Nettosozialprodukt zu Faktorkoten. Es besteht zwischen Inlandseinkommen und Nettosozialprodukt zwar ein Zusammenhang aber keine Übereinstimmung.

    LG
    Janine