Hallo Ihr Beiden,
vielen Dank für Eure Hilfe. Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.
LG Mone :]
Hallo Ihr Beiden,
vielen Dank für Eure Hilfe. Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.
LG Mone :]
Hallo,
hier noch weitere Fragen, wo ich mir auch nicht sicher bin und festhänge:
Fall 1:
Bruno Mayer und Frank Raffke wollen zusammen eine Kühlhalle für Gemüse und Südfrüchte errichten. Sie beauftragen den Architekten Bleistift mit der Fertigstellung der Pläne. Bleistift möchte nach deren Ablieferung das vereinbarte Honorar von Mayer verlangen, da er zufällig erfahren hat, dass Raffke derzeit finanziell etwas „schwach auf der Brust ist“. Kann er dies tun?
Lösungsansatz:
Der Architekt Bleistift kann das Honorar von Mayer verlangen, da Raffke und Mayer zusammen die Halle errichten lassen wollen. oder ????
Fall 2:
Susann Best hatte vor einiger Zeit eine kleine Boutique in dem Wohnhaus des Raffke gemietet. Ihre Schwester, Renate Best, war als Verkäuferin bei ihr angestellt worden, was dem Raffke auch bekannt war. Aufgrund eines defekten Gasrohrs kommt es zu einem Brand, bei dem die Boutique zum Teil zerstört wird, aber auch der kostbare Kunstnerzmantel von Renate Best. Dem Raffke war auch bereits bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass die Gasrohre dringend ausgetauscht werden mussten. Um Geld zu sparen, unterließ er dies. Außerdem erleidet Renate Best leichte Verbrennungen und Susann Best einen Nervenschock. Anspruchsgrundlagen?
Lösungsansatz:
Schadensersatz für die zerstörte Boutique und Schmerzensgeld für Renate Best. Lieg ich da richtig?
Würde mich sehr über Antworten freuen.
LG Mone
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen, wo ich hoffentlich mit eurer Hilfe rechnen kann, da ich mir da nicht ganz sicher bin.
Fall 1:
Mayer in München bestellt wieder bei Schmidt in Hamburg teure exotische Früchte, die aber erst „frisch von Schiff“ zwei Wochen nach Bestellung bei Mayer angeliefert werden sollen, da Mayer diese für eine große Hochzeits- feier benötigt. Die Früchte werden jedoch unmittelbar nach der Bestellung angeliefert.
a) Muss Mayer die Früchte annehmen und bezahlen, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er „frische Früchte“ benötigt? Spielt es eine Rolle, dass Mayer entsprechende Kühlräume zur Verfügung hat?
b) Was ist, wenn die Früchte nicht qualitativ „1. Ware“ sind?
Lösungsansatz:
a) Mayer muss die Früchte nicht annehmen, da der Lieferungszeitpunkt laut Bestellung erst viel später erfolgen soll.
b) Mayer kann die Früchte annehmen und sie für weniger verkaufen, aber den Ausgleich für den entgangenen Gewinn muss Schmidt bezahlen, oder aber Mayer nimmt die Früchte gar nicht mehr an und verlangt komplett Schadensersatz.
Fall 2:
Rolf Adams hat an den Studenten Glücklich seinen alten Pkw für 450,-- € verkauft. Kurz vor der Übergabe wird das Auto gestohlen. Glücklich fordert Schadensersatz. Zu Recht? Spielt es eine Rolle, wenn Adams den Schlüssel im Pkw hat stecken lassen, sodass der Diebstahl ein Kinderspiel war? Welche Bedeutung hat es, dass das Kfz gegen Diebstahl versichert war?
Lösungsansatz:
Schadensersatz auf das positive Interesse.
Anfängliche subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn zwar dem Schuldner die Leistung bei Vertragsabschluss nicht möglich ist, ein Dritter aber die Leistung erbringen kann.Der PKW wurde zwar gestohlen, jedoch hat Adams dies gemäß § 287,2 zu vertreten.
Fall 3:
Rolf Adams hat seinem vermeintlichen Freund, Axel Hinterlist, eine teure Schleifmaschine geliehen. Dieser verkauft sie für 350,- € an Peter Unschuld, der glaubt, dass Hinterlist der Eigentümer ist. Rechte des Rolf Adams?
Lösungsansatz:
Adams kann die Schleifmaschine von Hinterlist zurückverlangen, aber da dies nicht mehr geht, kann Adams Schadensersatzansprüche gegen Hinterlist geltend machen. Unschuld hat diese Schleifmaschine rechtmäßig gekauft, im Glauben, das Hinterlist der Eigentümer ist und daher kann man Unschuld nicht belangen.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
LG Mone
Hallo,
erst einmal Euch beiden vielen Dank für die Hilfe. Vielleicht lesen wir uns hier ja mal wieder.
MfG mohei
Hallo zusammen,
hier habe ich noch eine Aufgabe, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Bitte um Eure Meinung dazu.
Aufgabe:
Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3,5 Jahren zu 5.000 € angeschafft hat Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €.
Bitte begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!
Mein Lösungsansatz: Die Einlage würde ich mit 6.000 € bewerten, da sie dann erst im Unternehmen ist, d.h. das sind die Anschaffungskosten.
Angabe der gesetzlichen Bestimmungen: $ 253 Abs. 3 HGB
Kann das hinkommen oder liege ich da ganz falsch?
Grüßle mohei
Hallo alle zusammen,
ich komme hier bei einer Aufgabe nicht weiter. Bitte um Eure Hilfe.
Aufgabe:
Ein Unternehmer hat zu Beginn der lfd. Abrechnungsperiode ein Grundstück erworben.
Die Anschaffungskosten betrugen 200.000 €.
Am Bilanzstichtag beträgt der Tageswert (Teilwert)
a) 250.000 € (Bauland!)
b) 150.000 € (Bauverbot!)
1. Ermitteln und begründen Sie für die beiden Fälle den jeweiligen Wertansatz in der Bilanz!
2. Welche Möglichkeiten bestehen zum bilanziellen Ausweis des Grundstückwertes, wenn das Bauverbot nach 3 Jahren aufgehoben wird?
Mein Lösungsansatz: bei a) würde ich die 250.000 € ansetzen, weil es zum Tageswert ist - habe leider keine Ahnung ob nicht doch die Anschaffungskosten angesetzt werden müssen.
bei b) weis ich leider überhaupt nicht wie ich vorgehen soll.
das selbe ist auch bei 2.
Würde mich wirklich über jede Hilfe freuen, da ich bei dieser Aufgabe festhänge.
Grüßle mohei
Hallo,
ich habe zu dieser Aufgabe (siehe oben) auch mal eine Frage, da es ja noch den Punkt b) gibt.
Und der lautet: Welches Betriebsergebnis hätte ein Vollkostenrechner ermittelt?
Die Bezugsgrößen sind:
- für die Materialgemeinkosten: Materialeinzelkosten
- für die Fertigungsgemeinkosten: Fertigungsminuten
- für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten: Herstellungskosten des Umsatzes
Wie komme ich nun auf die Zuschläge, mit denen ich weiter rechnen muss?
Gesucht werden die Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
Liege ich da richtig, das man irgendwie mit Prozent weiterrechnet und wie bekomme ich die raus?
Ich würde mich über jede Hilfe freuen und wäre für einen Tip sehr dankbar.
Liebe Grüße mohei