Beiträge von Markus2

    hallo, ich hab mir den vertrag jetzt gar nicht weiter durchgelesen. ich rate generell ab.

    das prob ist, dass du gegenüber dem vermieter als vertragspartner immer haftest. auch ein solcher vertrag erspart dir keinen ärger. und der kann ziemlich schwerwiegend sein, zumal gerade abschlussfeiern extrem ausufern können.

    gesetzlich haftest du für alle schäden, die du selbst jemanden anderen zufügst. dazu hast du in der regel auch eine privat-haftpflichtversicherung. wobei gemietete sachen da auch ein kapitel für sich sind. und vorsatz übrigens auch. für alles was du vertraglich über die gesetzliche haftpflicht hinaus übernimmst stehts du selbst gerade.

    grundsätzlich könntest du auch ohne vertrag einen anderen haftbar machen. schon auf grund der normalen gesetzlichen haftpflicht. allerdings mußt du den dann erstmal finden und dann stellt sich noch die frage, ob er finanziell überhaupt in der lage ist dafür aufzuommen.

    ich würde sagen - finger weg.

    ich denke, dass ihr da schlechte karten haben werdet. schadenersatz (auch aufwendungsersatz) werdet ihr vom nachbarn nur bekommen, wenn ihm ein gewisses verschulden oder zumindest ein mitverschulden nachzuweisen ist.

    da es sich bei dem sturm aber um höhere gewalt handeln dürfte, wofür der nachbar ja nichts kann, wird er wohl auch nicht zu irgendeiner zahlung zu zwingen sein.

    gegen solche kosten kann sich jeder selbst versichern. so leid es mir tut - wer das nicht ist, hat wohl pech. fragt mal bei eurer gebäude-sturmversicherung nach, ob diese aufräumungskosten mitversichert sind. bei manchen versicherungen ist das von vornherein dabei, bei manchen nur gegen beitragszuschlag, bei manchen gar nicht...

    ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses post nur eine meinung wiederspiegelgt. es erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit oder richtigkeit....

    edit: sorry wegen groß-/kleinschreibung - ist mir richtig peinlich... :)
    mußte halt schnell gehen...

    mir ist da aber noch was eingefallen: findet sich niemand, der brennholz braucht? der für kostenloses holz eventuell bereit ist, sich das aus eurem garten abzuholen?

    Ich würde sagen, dass der Kaufvertrag zwischen A und G gültig ist. G kann von A Zahlung und Abnahme verlangen.

    siehe § 170 BGB: "Wird die Volmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird."
    § 173 ist in dem beschriebenen Fall nicht von Bedeutung.

    Hallo ihr,

    ich habe zwar auf dem Gebiet der Steuern (noch) keine Ahnung - liegt noch vor mir. Allerdings hat mich die Fragestellung hier irgendwie magisch angezogen. Ich habe auch nichts konkretes im www gefunden - wobei ich zugegeben auch nicht lange gesucht habe.

    Ich habe mir erstmal angeschaut wozu Steuern denn überhaupt da sind. Wikipedia sagt:

    1. Steuern mit Fiskalzweck:
    Erster und hauptsächlicher Zweck der Steuererhebung ist (fast) immer die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts herangezogen werden.

    2. Steuern mit Lenkungszweck:
    Lenkungsteuern sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen beeinflussen.

    3. Steuern mit Umverteilungszweck:
    Steuern können dazu genutzt werden, eine politisch erwünschte Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen.

    Die Zielsetzungen dürften in der BRD und der DDR nicht anders gewesen sein. Steuern werden aber betriebswirtschaftlich i.d.R auf erbrachte Leistungen von privaten Unternehmen erhoben. Davon gab es in der ehemaligen DDR nicht allzuviele. Die meisten Betriebe wurden vom Staat zentral gelenkt und arbeiteten noch dem Maximalprinzip. Unternehmerische Gewinne die zu besteuern gewesen wären sind da nicht angefallen. Der Staat verteilt Kapital auf die Betriebe und diese sollten damit den Plan erfüllen bzw. so weit wie möglich überfüllen.

    Von daher wird ein nicht allzugroßer Teil der Staatseinnahmen auf Steuern zurückzuführen sein. Die hauptsächlichen Staatseinnahmen resulierten wohl auf dem Verkauf der produzierten Güter ins Ausland.

    Ob die These richtig oder falsch ist, kann man m. E. nach nicht eindeutig sagen. Es kommt darauf an, worauf man sie bezieht. Hinsichtlich des Fiskalzweckes war die Bedeutung sicherlich nicht so groß wie in einer Marktwirtschaft, da sie nur eine relativ geringe Einnahmequelle darstellen.

    Hinsichtlich des Lenkungs- und Umverteilungszweckes ist die Bedeutung aber sicherlich mindestens genausohoch gewesen.

    So - das war ein Versuch von mir das ohne weiteres Wissen denklogisch anzugehen. Sag mir dann bitte mal wie die Lösung war. Das Interessiert mich sehr.

    Gruß
    Markus

    ich denke, dass die werte lt. bilanz aufgrund von bewertungswahlrechten nicht unbedingt den wert des eigenkapital zu einem bestimmten stichtag wiederspiegeln. außerdem ist der bewertungsstichtag der bilanz ja nicht unbedingt der stichtag, zu dem du den eigenkapitalvergleich vornimmst. deshalb sollte man - um das eigenkapital besser vergleichen zu können - dieses zum tageswert beim vergleich bewerten - anstelle des wertes, der lt bilanz ausgwiesen ist.

    Erreichte Punkte: 22 von 37

    "Nun ja. Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig. Oder anders ausgedrückt: Es langt noch nicht für ein Leben in Bayern, aber es ist noch Hoffnung. Also bitte: Gleich noch mal versuchen!"

    naja, ich bin ja nur zugezogen..... :D

    Zitat

    Original von x-ray
    Hallo,

    im Prinzip halte ich diesen Aufruf (oder Appell an den Nationalstolz eines jeden Bürgers?) für angemessen, angesichts der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lage in Deutschland und insbesondere der aktuellen Wahlergebnisse, die doch ein bisschen den weit verbreiteten Frust wiederspiegeln, der hier zu Lande herrscht.

    Dass sich einige Leute mal lieber aufraffen sollten anstatt immer nur zu Jammern und Kritik zu üben ohne selbst etwas zur Verbesserung der Situation beizutragen, ist - denke ich - ein berechtigter Einwand, der gerade in den Spots deutlich zum Ausdruck kommt.

    Allerdings muss man meiner Meinung nach an dieser Stelle auch einräumen, dass zur Lösung der Probleme doch vor allem die Politik gefragt ist - der vom Volk gewählte Vertreter, dessen Aufgabe es schließlich ist sich um den Staat und die Menschen zu kümmern und der letztlich in vielen Bereichen (Reformen, Handelspolitik etc.) der einzige ist, der dort etwas bewirken kann (natürlich im größeren Rahmen - nicht gemeint ist hier das Engagement jedes Einzelnen in seinem Umfeld).

    Speziell zum TV-Spot: Ein bisschen langatmig für meinen Geschmack :P.

    Disagio (von ital. disagio, Abgeld, Abzug, Abschlag; auch Damnum von lat. damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben.

    Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann. Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden.

    Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.

    Beispiel:
    Bei Vereinbarung eines Darlehens in Höhe von 200.000 Euro mit einem Disagio von 5 % werden nur 190.000 ausbezahlt. Es müssen aber 200.000 zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag von 200.000 Euro berechnet.

    Bei solchen Begriffserklärung hilft Dir https://www.study-board.de/www.wikipedia.de immer weiter.

    Gruß
    Markus

    hallo ihr,

    ich werde dieses Jahr mit dem Studium Betriebswirt VWA beginnen. Habe mich schon ein wenig in die Materie eingelesen. Würde das jedoch gerne noch ein wenig vertiefen. Könnt ihr mir Literatur empfehlen bzw. auch links im Netz.

    Gruß
    Markus

    na bei der Begrüßung fühlt man sich doch gleich wie zu Hause hier.

    naja, eben weil es schon einen markus hier gibt ist mir nichts besseres eingefallen.
    wirst mich doch nicht wegen irgendwelcher Namensrechter verklagen.

    hi, kenn mich mit diesem Thema zwar nicht aus, aber vielleicht helfen Dir diese links weiter.

    https://www.study-board.de/www.manalex.de…aftparitaet.php
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufkraftstandards
    https://www.study-board.de/www.weltalmana…tail.php?id=205

    Zinsparität: Anlagen im In- und Ausland sind dann gleichwertig, wenn der inländische Zins dem ausländischen Zins zuzüglich der erwarteten Veränderung des Wechselkurses entspricht.

    Gib die Begriffe doch einfach mal in die Suchmaqschine ein, da kommt ne
    ganze Menge Material.

    Gruß
    Markus

    hallo,

    da ich neu hier bin, möchte ich mich einfach mal kurz vorstellen.

    Ich heiße Markus und werde dieses Jahr das nebenberufliche Studium
    Betriebswirt VWA in Coburg beginnen. Ich hoffe, dass ihr mir bei eventuellen Fragen zur Seite stehen könnt und natürlich auch, dass ich euch weiterhelfen kann.

    Und noch ein ganz großes Kompliment an die Community, was Ihr hier macht ist echt Spitze.

    Gruß
    Markus