Beiträge von Arthur

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    Original von tobias80123
    Wieso wiederspricht der Grundsatz der Gleichheit, den der Freiheit?


    Dazu würde mir spontan die Frankfurter Schule einfallen: "Je mehr Freiheit, desto weniger Gleichheit. Je mehr Gleichheit, desto weniger Freiheit" Dort dürftest du auch die Begründungen finden. Es kommt auch hauptsächlich darauf an, wie man Gleichheit definiert. Es gibt beispielsweise keine Dichotomie zwischen juristischer Gleichheit und Freiheit. Ansonsten sagt von Mises dazu: die Menschen sind nun einmal ungleich. Wenn sie frei sind, gibt es eben diese Unterschiede. Aber wenn man sie gleich machen will, muss man sie ungleich behandeln.

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    Als Zusatz: Ist jeder so frei, dass er alles machen kann, sind alle ökonomisch gesehen gleich?


    Das verstehe ich nicht. Wieso ökonomisch gesehen?

    Stimmt, das hört sich interessant an.
    ...Ich würde wohl Schriftsteller, Philosoph und Aktienspekulant werden wollen. Ich wusste vorm Studium auch nicht, ob ich Germanistik oder VWL studieren sollte. Insofern passt es:-D

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    Original von Ariox
    Wenn es in Dubai wirklich noch eine so liberale Wirtschaft gibt O:-),..!


    Nunja, immerhin Staatskapitalismus und 0% Steuern.

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    Denn was bedeutet Gerechtigkeit?


    Gerecht wäre es, wenn jeder das bekommt, was er - natürlich auf dem Markt - verdient. Das Gegenteil von Gerechtigkeit ist übrigens Barmherzigkeit.
    PS: Auf dem freien Markt sind die Einkommensunterschiede dennoch geringer.

    Na dann muss es wohl doch Dubai oder Liechtenstein werden;-)
    Midestlöhne werden wahrscheinlich zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Das ist für mich aber gar nicht der Punkt: fiat iustitia et pereat mundus. Warum lässt man Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht selbst den Lohn aushandeln? Was für ein Recht will der Staat haben, darüber zu entscheiden? Über meinen Lohn entscheide nur ich selbst - und zwar mit dem, der ihn mir gibt. So muss es jedenfalls sein. Und meine Lebenskraft ist zu wertvoll, um sie in Ländern zu verschwenden, in denen ich das nicht darf.

    Edit: achja, Chancen sehe ich in einer Einführung übrigens überhaupt nicht. Die gäbe es höchstens noch nach Keynes, und von dessen Theorien halte ich nichts als ökonomischer Österreicher;)

    Ich halte von Mindestlöhnen nichts, will hier aber gar keine Diskussion anfangen. Nur so viel: ich sehe die Notwendigkeit, irgendwann ins politische Exil zu gehen und die Schweiz wäre wegen des Liberalismus eine nette Alternative. Also: soll das nur eine theoretische Diskussion sein oder wird in der Schweiz tatsächlich auch über solche Maßnahmen geredet?

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    Original von Nellysil
    Das der KV wirksam ist und angefochten werden kann und SE in Höhe von 50euro verlangt werden kann ( Kurzfassung ohne §§)


    Geil, ich hatte Recht:D (passiert mir selten, deswegen freu ich mich^^)

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    ich finde das nur nicht verständlich. Der R erwirbt ja schließlich den Anzug und das Geschäft hat sich im Preis geirrt das ist für mich kein Anfechtungsgrund in bezug auf den Erklärungsirrtum. Der Käufer muss doch auf die Aussagen der Geschäftsbetreiber vertrauen können.


    Naja - es lag eben ein Willensmangel vor. Deswegen konnte der Vertrag angefochten werden. Ob das nun gut ist oder nicht - was interessiert das die Rechtspositvisten von der Uni?;-)

    Ein Vertrag ist schon zu Stande gekommen, allerdings anfechtbar wegen eines Willensmangels. Bei einer Irrtumsanfechtung hat R dann Anspruch auf Schadensersatz. Das wäre meine Lösung.

    EDIT!!! Falsch gelesen, sollte nicht passieren, ich weiß;-) Er hat ihn ja schon erworben. Dann, denke ich, hat R keinen Anspruch auf den Anzug für 120€, aber wegen des Willensmangels des Ladens hat er einen Schadensersatzanspruch auf 230-180=50€.
    Hier der Dünnschiss von gerade nochmal;-)

    Hm.
    Naja. Ich wüsste nicht, warum R einen Anspruch haben sollte. Es handelt sich bei dem Anzug im Schaufenster ja noch nicht einmal um ein Angebot, sondern nur um eine invitatio ad offerendum. Soweit ich weiß, handelt es sich dabei nicht mal um eine Willenserklärung.
    Wohlgemerkt völlig ohne Gewähr, in P-Recht bin ich nicht allzu fit, aber ich würde sagen:
    a) Nein. Bei dem Anzug für 120 Euro handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine invitatio ad offerendum, die nicht einmal Willenserklärung ist. R müsste schon selbst das Angebot für 120 Euro abgeben und es liegt bei dem Geschäftsführer (halt dem Laden da^^), ob er es annimmt.
    b) Ich denke, in Höhe von null. Da keine Willenserklärung vorlag, liegt hier auch kein Willensmangel seitens des Ladens vor und dementsprechend hat R keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    Nochmal: Keine Ahnung obs richtig ist, aber das wäre schon mal eine begründete Lösung, wenn sie auch falsch sein könnte ;)