Beiträge von chuerta

    Hi JayC,

    ja eben. Kürzung nur wenn...

    Beim Unternehmer werden die Miet- und Pachtzinsen aber nicht hinzugerechnet.

    Weil...
    "Die Hinzurechnung nach §8 Nr. 7 GewStG erfolgt nur, wenn die Miet- und Pachtzinsen beim Vermieter nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden."

    Die Miet- und Pachtzinsen sind aber im Gewerbeertrag erfasst.

    Ausnahme...
    1. Es wird ein Betrieb oder Teilbetrieb vermietet oder verpachtet
    2. der Betrag übersteigt 125.000 Euro

    Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege. Ich bin für jede Verbesserung offen.

    Grüße aus Würzburg

    Christian

    Hi Sonja,

    kannst du die Lösung am Ende mal posten.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Vermietung der LKWs gekürzt wird.

    Da ja der Sprung im §9 Nr. 4 auf den §8 Nr. 7 geht und dort auf die Gewerbesteuerpflicht des Vermieters verwiesen wird.

    Punkt d) und e) der Aufgabe ist ja hier die klassische Fallunterscheidung.

    Wäre nett, danke !

    Gruß

    Christian

    zu c) Für einen Betrag von 20.000 wurde ein Lagerplatz in Mainz angemietet. Es handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes

    Ich glaube, dass Miet- und Pacht für Grundbesitz nicht hinzugerechnet wird.

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    zu e) da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKWs für jeweils 10.000 an einen anderen Unternehmer vermietet

    Da die LKWs an einen Unternehmer (ich gehe von einem Gewerbebetrieb aus) vermietet werden, entfällt die Kürzung.


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    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Grüße

    Christian