Hallo ihr zwei!
Danke für Eure Mithilfe. Ich habe heute irgendwo gelesen, dass Stellenbeschreibungen arbeitsrechtlich als Hilfsmittel der Personalplanung gelten.
Und bei der Personalplanung hat der BR laut §92 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Aber so ganz glücklich bin ich damit noch nicht...
Denn an einer anderen Stelle steht geschrieben: Die Einbeziehung des BR is arbeitsrechtlich nicht erforderlich, sollte dennoch in den Prozeß miteinbezogen werden, da z.B. ein aus den Stellenbeschreibungen resultierendes Beurteilungssystem mitbestimmungspflichtig ist. Führt die Einführung der Stellenbeschreibung zur Veränderung von Arbeitsplätzen und/oder Arbeitsabläufen, muß der Betriebsrat einbezogen werden $$90 und 91 BetrVG. Führt die Einführung zur Veränderung des Entlohnungssystems besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR. 
Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung?
Gruß
Ronny