Beiträge von palmus

    Hallo,

    eigentlich ganz einfach, aber irgentwie stehe ich auf dem Schlauch und .......- man oh man, Basiswissen der Kostenrechnung!

    Kann mir jemand noch ein paar Beispiele nennen und meine Angaben checken?

    Welche Stoff- und Personalkosten sind
    a) eindeutig fix,

    Personal: Verwaltungsgehaltskosten
    Stoffkosten:

    b) eindeutig proportional

    Personal: Akkordlöhne
    Stoffkosten:- Rohstoffe, Fertigteile
    c) teilweise fix und proportional bzw. variabel?

    Personal:Sozialversicherungskosten
    Stoffkosten: Energiekosten?


    Besten Dank.

    Gruss
    Palmus

    Eine habe ich noch, von der ich denke, dass sie eventl. für ein paar Diskussionen sorgen könnte:

    Folgende Aussage steht im Raum:
    „Nach der AO 1977 benötigt man zu Berichtigung bzw. Änderung eines Steuerbescheides, der wirksam bekannt gegeben worden ist, nicht angefochten wurde und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, eine Ermächtigungsvorschrift.

    Aufgabe:
    Erläutern Sie diese Aussage, nennen Sie die wesentlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften und zeigen Sie die zeitlichen Grenzen für eine Korrektur von Steuerbescheiden auf.

    Ich bin mal gespannt, wie Ihr die Sache seht.

    Gruss und Dank
    Palmus

    Hallo,

    folgende Fragen beschäftigen mich:

    1. Herr M. will wissen, ob er seine Steuerschuld für 1999 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch eingelegt habe.


    2. Frau M. betreibt in Rüsselsheim (Finanzamt Gross-Gerau) eine Boutique wohnt in einer Wohnung in Mainz. Sie beschäftigt drei angestellte Verkäuferinnen, deren Lohnabrechnung sie selbst in der Wohnung erstellt.

    Wo muss welche Steueranmeldung bzw. Steuererklärungen abgeben?


    Dank an alle.

    Gruss
    Palmus

    Hallo liebe "Steuerprofis" und "Steuerfüchse",

    bei der folgenden Aufgabe benötige ich Hilfe:

    Frau A. will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 1998 (!) noch nachträglich (der Steuerbescheid 1998 datiert vom 22.10.2000) folgende Ausgaben geltend machen kann:

    a.Aufwendungen für eine Lebensversicherung in Höhe von EUR 5.000 (die Vorsorgehöchstbeiträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)

    b.Eine größere Reparaturrechnung über EUR 8.244 betreffend ihr vermietetes Zweifamilienhaus

    c.Außerdem möchte sie noch einen Spekulationsgewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von EUR 2.800 versteuern. Sie habe aus Versehen diesen Betrag nicht sofort erklärt.

    Herzlichen Dank im voraus.

    Palmus

    Hallo,

    hinsichtliche der Europäischen Zentralbank findet man so viel geschrieben. Aber je mehr ich gelesen habe, desto verwirrter bin ich.

    Folgende Aufgabenstellung habe ich zu bewältigen:

    Die Europäische Zentralbank beschließt eine Erhöhung der Leitzinsen und setzt den Zinssatz für Wertpapierpensionsgeschäfte um 0,5% nach oben.

    In welcher Situation wird die Zentralbank diese Maßnahme ergreifen und welche Wirkung erwartet sie? (Wirkungszusammenhang zwischen Ziel und Maßnahme ausführlich)

    --> minderung der Preisanstiege, senkung der Inflation durch Reduzierung der Geldmenge..........

    Geben Sie an, welchem Ziel eine Erhöhung bzw. eine Senkung der Leitzinsen durch die EZB jeweils dient. Begründen Sie, warum eine Erhöhung des Leitzinses sicherer zum Erfolg führt als eine Senkung.

    --> Zielverfolgung "Preisstabilität"......

    Erklären Sie, wie sich eine Erhöhung der Mindestreservesätze auf die Rentabilität der Geschäftsbanken auswirken kann.


    Vielleicht kann mir jemand mit einfachen Worten Klarheit schaffen. Die sonstigen Texte aus dem Netz bringen mich nur noch mehr durcheinander!

    Dank an alle.
    Palmus

    Hallo,

    ich habe folgenden Aufgabe gelöst bin mir aber überhaupt nicht sicher. Es wäre super, wenn sich jemand mal meine Lösungsansätze anschaut und mich ggf. eines besseren belehrt.

    Aufgabe:
    A liefert am 16. Juni 2002 Holz im Wert von € 5.000 zzgl. € 800 USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01. Juli 2002 wird am 3. Juli von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.

    --> A hat Ust von € 800 im Veranlagungszeitraum (VAZ) Juni abzuführen.
    B kann Vst von € 800 im Veranlagungszeitraum Juni anmelden

    B fertigt eine Küche und liefert am 30. August 2002 die Küche für € 10.000 zzgl. Ust an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung 5. September wegen finanzieller Probleme erst am 15. November.

    --> B hat Ust von 1.160 im VAZ August abzuführen (könnte es wegen eines Werkvertrags auch erst in September wg. § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG sein???)
    C kann VSt von 1.160 im VAZ November anmelden (oder muss es doch September sein, weil er es, siehe nächsten Abschnitt schon im September weiterverkauft???

    C verkauft die Küche am 18. September 2002 an den Einzelhändler D für € 12.000 zzgl. Ust. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20. September per Lastschrifteinzug gezahlt.

    --> C hat USt von € 1.920 in VAZ September abzuführen
    D kann Vst von € 1.920 in VAZ September anmelden

    D veräußert mit Kaufvertrag vom 5. Januar 2003 die Küche an den Endverbraucher E. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich € 8.000 brutto. Die Lieferung und Montage der Küche erfolgt am 01. Februar. Die Rechnung vom 31.01.2003 wird am 01.02.2003 bezahlt.

    --> D hat USt von € 1.103,45 in VAZ Februar abzuführen (oder doch Januar wg. Rechnung?? oder doch erst März wg. Werkvertrag in Verbindung mit § 13b Abs. 1 Nr. 1????)
    Endverbraucher kann (ja leider) keine VSt anmelden!

    Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab.

    Geben Sie bitte an, für welchen VAZ die einzelnen Unternehmer welche Ust bzw. Vorsteuer anzumelden und abzuführen haben.

    --> Beim der Anmeldung von Vorsteuerabzug habe ich mit Absicht "kann" geschrieben, da man den VSt-Abzug doch vornehmen und abführen kann, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, sprich ordnungsgem. Rechnung vorliegen hat. Die Zahlung ist dabei doch nicht unbedingt maßgeblich, oder??


    An Alle vorab einen herzlichen Dank!

    Gruss
    Palmus

    Hallo an alle!

    Folgende Aufgabe habe ich versucht zu lösen. Bitte schaut Euch doch mal meine Ansätze an und belehrt mich ein wenig.

    a)
    A. ist alleiniger Gesellschafter der X- GmbH.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn in Höhe von 100000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt,
    dass das Geschäftsführergehalt von A unangemessen hoch ist.
    Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 Euro waren 75000 Euro
    angemessen.

    --> würde ich als verdeckte Gewinnausschüttung werten und daher wieder hinzurechnen

    Des Weiteren wird festgestellt, dass A ein Gebäude an die GmbH
    vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50000 Euro, ortsüblich wären
    30000 Euro Miete.

    -->dito - würde ich als verdeckte Gewinnausschüttung werten und daher wieder hinzurechnen

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2002 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40000 Euro.

    --> bleibt diese in der Berechnung unberücksichtigt?

    Die GmbH hat für das KJ. 2002 15000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Wie hoch ist die für das KJ. 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    Steuerbilanzgewinn 100000
    + verdeckte Gewinnausschüttung 45000
    - Freibetrag von 3835
    = 141.165
    * 25%
    = 35.291,25

    b)
    Im KJ. 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    A in Höhe von 70000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt durch die Ausschüttung
    zusätzlich bei dem ledigen A an?
    --> Kapitalertragssteuer???
    Unterstellen Sie dabei, dass A außer dieser Gewinnausschüttung keine
    Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.
    ---> ???? (Bahnhof!)


    Dank im Voraus an alle Leser!

    Gruss
    palmus

    Nein, DZM sagt mir gar nichts. Stehen ziemlich am Anfang. Außerdem gehe ich davon aus, dass wir nur Grundlagen lernen, da es sich um den Lehrgang zum Bilanzbuchhalter handelt.

    Ich denke, dass nur ein einfaches Netzwerk gemeint ist und wie man dies vor angriffen schützen kann.

    Der Tipp mit den Druckern ist gut - manchmal denke ich doch einfach zu kompliziert.

    Gruss und Dank
    Palmus

    Hallo an Alle!

    Ja, ich leider schon wieder. Trotz Script und trotz Suche im Internet für Erklärungen und Hilfen komme ich nicht weiter.

    Mein Problem besteht aus 3 Teilen:

    Ein eingerichtetes Netz muss gesichert werden. Welche Sicherungsmaßnahmen würden Sie einrichten? (mindestens 2 mit Beschreibung).
    --> Eine Firewall (?)

    Für die Datensicherung benötigen Sie ein Konzept. A)Wie würden Sie diese von der Hardware aus konzeptionieren und welche Prinzipien würden Sie anwenden? B) Welche Pflichten des Bundesdatenschutzgesetztes müssen Sie beachten?
    -->B ist eigentlich klar, aber A überhaupt nicht! Klar kann ich Daten täglich in einem nächtlichen Backup speichern, aber Konzept?

    An dem Netzwerk sollen Drucker eingerichtet werden. Welche gibt es und für welche Anwendung würden Sie die jeweilige zum Einsatz bringen?
    -->Na ja, bei uns gibt es High Speed Drucker für sehr große Druckaufträge, aber das kann doch nicht alles sein?


    Dank an alle im Voraus!

    Gruss
    Palmus

    Hallo an Alle!

    Ich habe gerade ein Lernheft durchgearbeitet, aber die Aufgabe kann ich trotzdem nicht daraus ableiten (beschwert habe ich mich schon). Deshalb hoffe ich, dass mir jemand helfen kann. Folgende Aufgabe:

    Ein kaufmännischer Betrieb mit 12 Arbeitsplätzen hat sich zur Errichtung eines PC-Netzwerkes entschieden. Es wird eine Client-Serverlösung angestrebt. Es soll überwiegend Standardsoftware eingesetzt werden.

    Wie würden Sie den Ablauf dieses Projekt planen?

    Nennen Sie Vorteile der Netzwerklösung? Welche sachbezogenen Vorteile gibt es?

    Auf dem Server wird eine Tabellenkalkulation und eine Textverarbeitung installiert. Aus welchem Grund?


    Für IT-Profis ist das sicherlich mehr als easy, aber als nicht IT-ler bin ich ziemlich ratlos!

    Gruss und Dank

    Palmus

    Hallo,

    ich sitze hier über einer Aufgabe, die mir eingentlich so simpel erscheint, aber mich doch verzweifeln lässt.

    Folgender Fall:

    Herr Mayer bestellt Ware bei einem Versandhaus. Kurz darauf erhält er eine an ihn gerichtete Rechnung über € 180 (Ware hat er noch nicht). Ohne Nachdenken überweist er den Betrag, da er vermutet, dass er Vorkasse leisten muss. Kurze Zeit später erhält er eine 2. Rechnung - die richtige! - welche niedriger ist. Ebenso erhält er die korrekte Ware. Er erkennt aber, dass beim Versandhaus eine Verwechlung der Daten gegeben haben muss. Selbstverständlich fordert er nun den überzahlten Betrag vom Versandhaus zurück. Das Versandhaus stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass er erst einmal das Verschulden vom Versandhaus beweisen müsste! Stimmt das?

    Meines Erachtens nicht - der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Warenleistung vom Versandhaus und eine bestimmte Zahlleistung von Herrn Mayer. Sowohl Lieferung als auch Zahlung sind erfüllt = Pflichterfüllung.

    Wenn das Versandhaus das Geld behalten würde, wäre das für mich eine ungerechtferigte Bereicherung gem. BGB.

    Wie sieht aber die Beweispflicht aus? Hierzu habe ich leider nichts gefunden. Wer hat den Fall schon mal gehabt oder vielleicht leider selbst durchgemacht? Bitte um Hilfe.

    Dank an alle, die das Lesen (auch wenn Sie vielleicht nicht weiterhelfen können).

    Gruss
    Palmus

    EBEN IST ES MIR WIE SCHUPPEN VON DEN AUGEN GEFALLEN-----§113 BGB

    DANKE!!!!!


    Liebe Leute ich brauche Hilfe!!

    Sachverhalt:

    Ein beschränkt geschäftsfähiger Junge will einen Job an einem entfernten Ort antreten, sich dort eine Wohnung suchen und das Möbilar durch Ratenkäufe finanzieren.

    Für den Arbeitsvertrag erhält er die notwendige Zustimmung seiner Eltern, wodurch dieser Vertrag wirksam wird.

    Wie sieht es nun aber mit dem Mietvertrag und Kaufverträgen aus?

    Hängt der Mietvertrag denn nicht unmittelbar mit der Zustimmung zum Arbeitsvertrag zusammen (Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage?) oder sind die Verträge alle separat zu betrachten?

    Komme leider nicht mehr voran.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Palmus

    Hallo,

    bei folgenden Fällen soll man überprüfen, ob ein Vertrag Zustande gekommen ist, wenn ja welcher und welches die relevanten Paragraphen sind.

    Was meint Ihr?

    1. "Herr Nachbar, leihen Sie mir doch bitte ein Päckchen Mehl bis morgen!" Der Nachbar macht dies.

    M. E. handelt es sich hier lediglich im eine Gefälligkeit, aber nicht um einen Vertrag. ODER?

    2. "Ich vermiete Ihnen meinen Nutz- und Gemüsegarten für 5 Jahre." Der andere unterschreibt.

    M. E. handelt es sich hier um einen Pachtvertrag - ist es relevant, dass nichts über den Betrag etc gesagt wird?

    3. Ich kaufe Ihr Pferd für Euro 5000, wenn Sie mir das Sattelzeug dazu geben!" - "Das Pferd gebe ich nur ohne Sattelzeug zu diesem Preis her!"

    M.E. ist noch kein Vertrag Zustande gekommen, da es noch keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen gibt. Es handelt sich doch lediglich um ein neues Angebot, oder?

    4. "Ich habe mir dieses Auto für Euro 50 für heute geliehen." - Der Andere ist einverstanden. ?(

    Mich stört etwas "dieses Auto" - wenn dort "Dein Auto" stehen würde, hätte ich Mietvertrag gesagt. 2 Willenserklärungen sind ja da! ;)

    5. A zu B: "Ich habe hier Holz, bauen Sie mir bitte in die Ecke gegen Bezahlung einen Wandschrank." B tut dies!

    Bin ich wieder geteilter Meinung - einerseits einigen Sie die Beiden, andererseits fehlen mir Details wie Preis etc. Ansonsten würde ich den Werkvertrag tippen.

    Jetzt bin ich mal auf Euere Meinung gespannt.

    Gruss und Dank
    Palmus :D

    HABE EBEN GESEHEN, DASS DIE FRAGEN SCHON MAL GESTELLT WURDEN - ALSO ANTWORTEN SIND EIGENTLICH ÜBERFLÜSSIG --- TROTZDEM DANKE