Beiträge von picasso

    Zitat

    Original von Johnny
    Hallo!

    Ich war 5 Monate in einem Betrieb und habe hier meine Bachelor-Arbeit geschrieben? Ist es üblich/sinnvoll sich vom Unternehmen ein Zeugnis bzw. zumindest einen Tätigkeitsnachweis ausstellen zu lassen?

    Will noch weiter auf Master studieren, brauche es also nicht direkt um mich irgendwo zu bewerben.


    Generell gibt es ohne einen Anstellungsvertrag kein Zeugnis, da die Bindung über ein Dienstverhältnis fehlt, das die Verpflichtung zum Erstellen eines Zeugnis beinhaltet.

    Firmen, mit denen zumindest ich über meine Frima in Kontakt stehe, wissen um das spätere Bewerbungsverfahren das sich an das Studium anschließt (die wenigsten machen sich unmittelbar nach dem Studium selbstständig). Aus Gründen des gebotenen "Anstandes" erteilt man zumindest ein "kleines Praktikumszeugnis"

    Inhalt:

    Selbstdarstellung der Frima
    Wie lange war der Praktikant im Unternehmen
    Welche Abteilungen hat er durchlaufen
    Welches Wissen und Qualifikationen wurden ihm in dieser Zeit angeboten

    Wenn das Praktikum länger als 6 Monate von Dauer war, kann man bereits ein qualifiziertes Zeugnis erwarten. Darin spiegeln sich dann:

    die Arbeitsausführung
    die persönliche Eignung
    die Sozialfähigkeit
    eigene Kernkompetenzen

    und die Verabschiedungsfloskeln

    Wenn man sich unsicher ist, hilft oftmals ein persönliches Gespräch mit der Personalabteilung oder aber jener Führungskraft, mit welcher man im Praktikum den engsten Kontakt hatte. Diese Kraft verfügt im Unternehmen über die sogenannten "kurze Wege" und kann bei Grenzsituationen (krieg ich jetzt eine Bescheinigung, ein Praktikumsnachweis oder sogar ein qualifiziertes Praktikumszeugnis) oftmals vermittelnt tätig werden, mit dem Ergebnis, dass i. d. R. sogar ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird.

    Gruß

    Alfons

    Wenn Du die Möglichkeit hast, Dich mit dem Aussteller des Zeugnisses in Verbindung zu setzen, würde ich ihn fragen, ob Du ihn als Referenz im Bewerbungsschreiben angeben kannst.

    Das Zeugnis selbst brauchst Du nicht in Deiner bewerbungsmappe einbinden, da es in Deiner Personalakte ist (inkl. eventuellen Rand- und Gesprächsnotizen der damiligen Vorgesetzten oder Führungskräfte).

    Wenn Du den Unterzeichner als Referenz angeben darfst, ist das die 3/4 Miete. Denn dann ist er bereit, mehr gegenüber der Personalabteilung zu berichten, als eh im Zeugnis steht.

    Und es zeigt positive Eigenmotivation die im Kern sichtbar macht, dass Du die Stelle "willst" und nicht nur den Dingen ihren Lauf lässt, sondern aktiv die Geschicke im Bewerbungsverfahren selbst koordinierst (gerade für Führungspositionen eine wichtige Kompetenzeigenschaft).

    LG

    Alfons

    Vielen Dank Markus.

    Auch wenn ich mit den ganzen Formeln nichts anzufangen weis, habe ich mir im Internet eine Formelsammlung herunter geladen, mit entsprechenden Erklärungen der Handhabung und Auflösung. Ich werde mich hier noch tiefer hinein arbeiten. Hier liegt der wesentliche Unterschied zwischen einem Studium und einer Lehrgangsteilnahme bei sgd oder ils. Unsere Lehrhefte sind in der Darstellung und Übersichtlichkeit sehr gut. Aber uns fehlt die Tiefe und dazu das "erklärende" Wort.

    Ich für meinen Teil habe im Studiengang von sgd mehr Informationen über Vorlesungsskripte und Diskussionspapiere verschiedener UNI`s erfahren und gelernt, als über das Lehrheft selbst.

    Das angebotene Wissen hier im board, über solch ausführliche Lösungswege, ist unheimlich bereichernd für die Lösungsfindung.....und beinhaltet einen hohen Lerneffekt.

    Das feetback zeigt (zumindest in meinem eMail-Postfach), dass es richtig und notwendig ist, dass wenn Aufgaben eingestellt werden, die gesamte Aufgabe unter Benennung des Lehrheftes ausführlich dargestellt wird. Das erspart nicht nur den jetzigen Besuchern und Teilnehmern ein zeitaufwendiges Suchen in vielen, vielen ungeordneten Teilbeiträgen, sondern wird vor allem künftigen Interessenten das "Finden" leichter machen.

    Wenn es möglich ist,werde ich bis morgen eine weitere komplette Aufgabe einstellen und hoffe auf ebenso reges Interesse.......mehr noch auf so tolle Unterstützung.

    Liebe Grüße

    Alfons

    Danke vorab für Deine Mühen

    Die eMail kam an und die Antwort müsstest Du bereits haben.

    Wenn Du zu diesen Aufgaben noch tiefere Antworten hast, dann wäre ich Dir sehr dankbar.

    In der zwischenzeit haben mich bereits 4 Teilnehmen vom studyboard über eMail gefragt, ob ich die Lösungen bereits zu diesem Lehrheft hätte......"Nein"......und wenn, dann stelle cih sie für "alle" sichtbar hier rein.

    Ich hoffe, dass zu dieser Aufgabe noch Beiträge eingestellt werden, so dass die Lösungen für alle hier einsehbar sind. Dazu habe ich auch bewusst die ausführliche Betreffzeile gewählt, um auch späteren Teilnehmern und Gästen die Möglichkeit zu bieten, zumindest zu diesem Lehrheft umfassende Informationen zu finden.

    Allen Helfern (Tüftlern und Rechnern) die diese Aufgabe unterstützen meinen herzlichen Dank

    LG
    Alfons

    ( Ich weis jetzt nicht ob ich die Frage komplett hier auflisten soll oder in Statistik.....oder ? )....wenn sie falsch platziert ist, gehe ich davon aus, dass sie verschoben wird.
    ....................................................................................................

    :fragezeichen: Zahlen sind nicht so mein Fall. Kann mir jemand bei den Aufgabenstellungen helfen?

    Frage 1:

    Aus der Lohnstatistik wurde Ihnen folgende Verteilung der Monatslöhne übergeben:


    Monatslohngruppen in EURO...........Zahl der Lohnempfänger

    ......400 - 500...................................1500................
    ......500 - 700...................................1100................
    ......700 - 1000..................................1300...............
    .....1000 - 1200..................................800.................
    .....1200 - 1300..................................250.................


    a) Stellen Sie diese Verteilung in einem Histogramm dar, wobei unterschiedliche Klassenarbeiten wegen der unterschiedlich großen Monatslohngruppen zu berücksichtigen sind.

    b) Ermitteln Sie die relativen Häufigkeiten und zeichnen Sie aus den kummulierten Werten eine Summenkurve

    c) Sie erhalten zusätzlich die Lohnsummen der einzelnen Lohngruppen.

    Monatslohngruppen.......................Lohnsumme in EURO

    ......400 - 500....................................630.000.........
    ......500 - 700....................................700.000.........
    ......700 - 1000.................................1.200.000........
    .....1000 - 1200...................................840.000........
    .....1200 - 1300...................................330.000........

    Ermitteln Sie die Konzemntrationskurve

    ..............................................................

    Frage 2:

    Ein Unternehmen hat Aktien der Firmen Maschinenwerke AG und Schiffsbau AG. Eine von beiden Aktiiengruppen will die Unternehmensleitung verkaufen, und zwar diejenige, die weniger stabil ist. An 360 Tagen de4s Jahres 1987 wurden bei beiden Aktiengruppen folgende Kurse registriert.


    Maschinenwerke AG............Schiffsbau AG..............
    Kurs......Tage...................Kurs.......Tage............
    365.......30......................920........30..............
    435.......30......................995........30..............
    445.......30.....................1000........30..............
    500.......30.....................1095........30..............
    510.......30.....................1115........30..............
    520.......30.....................1130........30..............
    525.......30.....................1150........30..............
    530.......30.....................1220........60..............
    535.......60.....................1325........30..............
    550.......60.....................1345........30..............
    ...................................1405.........30.............

    Berechnen Sie a) arithmetisches Mittel
    b) mittlere Abweichung betogen auf x
    c) die Standartabweichung

    Stellen Sie die erhaltene Werte in einer tabelle gegenüber

    Welche Aktien würden Sie verkaufen? Warum?

    ................................................................................

    Frage 3:

    Einer Werksküche liegen über die vergangenen zwei Jahre folgende Angaben über den Einkauf einiger ausgewählter wichtiger Nahrungsmittel vor:


    Nahrungsmittel.............1.Jahr.............................2.Jahr....................
    ...............................Menge in......Einkaufs-.........Menge in.......Einakufs-
    ...............................1000 kg.......preis €/kg.........1000 kg.........preis €/kg.

    A..............................10.............10..................7................8............
    B...............................5...............4..................2................3............
    C...............................6...............5..................5................6............


    Berechnen Sie den Preisindex für den Wareneinkauf nach "Laspeyres".


    ................................................................................

    Frage 4:

    Eine Kühlschrankfabrik hatte in den jahren 1988 bis 1996 die folgenden Umsätze:


    1998........153/Mio......
    1989........159
    1990........174
    1991........183
    1992........189
    1993........198
    1994........204
    1995........219
    1996........234

    Berechnen Sie den Trend durch Bildung gleitender Dreierdurchschnitte


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    Vorab vielen, vielen Dank

    Liebe Grüße

    Alfons


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    Wenn jemand zu anderen sgd-Hefte Fragen hat, ich habe bis auf

    BST01
    VWL01F
    REK09B ( habe hier im study bereits einige Lösungen eingestellt, aber auch noch zwei Fragen offen)
    BLW01
    GMA16
    FIN01F

    alle Hefte komplett.

    .................................................................................

    Ich suche jedoch noch dringend zu den Fallstudien PWI01F (Produktionswirtschaft Hilfe........viele hier im Board haben glaube ich sowohl mit dem Fach, als auch mit dem Dozenten im speziellen so ihre Probleme)

    Ich möchte nicht nur Fragen und so an Lösungen herangeführt werden, ich möchte auch gerne meinen Lösungsvorschlag zur Diskussion stellen.

    Es isch halt net mei Fach / oder wie da schwob sägt.......vorm Erfolg muss da grinda schwitza ( Vor dem Erfolg muss das Gehirn schwitzen :D)

    Hier mein Lösungsvorschlag zur Frage 1 (umfassende Überlegung)


    Ein wesentlicher Unterschied zwischen Aktiengesellschaft und personalistischem Unternehmen besteht in den Möglichkeiten, den Einfluss auf das Unternehmen zu sichern. Als personalistisches Unternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu wählen, scheint sich demnach zu widersprechen. Eine Aktiengesellschaft ist dann Familienunternehmen, wenn ihre Aktionäre untereinander i. S. v. § 15 I, II AO verwandt oder verschwägert sind. Dies hat zur Folge, dass sich eine Familien-Aktiengesellschaft, die sich für das anlagesuchende Publikum öffnet und an die Börse geht, kein Familienunternehmen mehr ist und stets der Mitbestimmung unterliegt.


    Überlegungen zur Auswahl des Aufsichtsrates:


    Einflussnahme durch Beherrschungsvertrag, § 291 AktG

    Unter bestimmten Voraussetzungen gibt das Aktiengesetz durch das Instrument des Beherrschungsvertrags (§ 291 AktG) dem Mehrheitsgesellschafter – vorausgesetzt, dass es sich bei ihm um ein anderes Unternehmen und nicht beispielsweise um eine Privatperson handelt – ein Weisungsrecht hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft, § 308 I AktG. Es können sogar Weisungen erteilt werden, die für die Gesellschaft nachteilig sind. Der Vorstand ist verpflichtet, die Weisungen zu befolgen, § 308 II AktG. Ist für das betreffende Geschäft die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich und wird diese nicht erteilt, dann kann das herrschende Unternehmen die Weisung wiederholen und damit die Zustimmungsverweigerung durch den Aufsichtsrat außer Kraft zu setzen.

    Zum Abschluss des Beherrschungsvertrages bedarf es eines Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, § 293 I 2 AktG; zugleich muss die einfache Stimmenmehrheit gemäß § 133 I AktG gegeben sein. Den Abschluss eines Beherrschungsvertrages kann die Eigentümerfamilie/- gruppe demnach nur so lange erreichen, wie sie über die gesetzliche Mehrheit verfügt. Deshalb sollten sie den Vertrag frühzeitig, möglicherweise schon vor der Emission abschließen. Ansonsten ist § 307 AktG zu beachten. Will die Familie/Gruppe die Rechtsfolge des § 307 AktG als Folge der Emission vermeiden, muss sie daher dafür Sorge tragen, dass bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest ein Aktionär vorhanden ist, der als außenstehend
    zu bezeichnen ist.

    Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist zu beachten, dass grundsätzlich die in der Aufgabenstellung dargestellte Aktiengesellschaft der Mitbestimmung unterliegt.


    Einflussnahme durch Entsendungsrecht, § 101 AktG

    Die Satzung kann nach § 101 II AktG ein Recht begründen, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Damit verdrängt das Entsendungsrecht die Bestellkompetenz der Hauptversammlung. Mit seiner Hilfe soll sichergestellt werden, dass besonders stark an dem Unternehmen interessierte Aktionäre unabhängig von jeweiligen Mehrheiten in der Hauptversammlung eine Person ihres Vertrauens in den Aufsichtsrat delegieren können. Auch wenn ein entsandtes Aufsichtsratmitglied ebenso wie die gewählten Aufsichtsratmitglieder an Weisungen nicht gebunden ist, führt dies naturgemäß zu einer besonders engen Bindung des Entsandten an die Belange der ihn entsendeten Aktionäre. Außerdem unterliegt das Entsendungsrecht als Sonderrecht nicht den Bestimmungen über Satzungsänderungen. Es kann nur mit Zustimmung des Berechtigten entzogen werden. Mittels eines rechtzeitig eingeräumten Entsendungsrechts kann die Familie/ Gruppe ihren Einfluss auf die Aufsichtsratbesetzung damit selbst dann noch sicherstellen, wenn sie in der Hauptversammlung nicht einmal mehr über eine Satzungsänderung verhindernde Minderheit verfügt. Damit wird der satzungsschaffenden Familie/Gruppe schon von Gesetz wegen ein beachtliches Gestaltungspotential eröffnet. Sie kann das Sonderrecht einem Mitglied der Familie/Gruppe vorbehalten, es aber auch mehreren oder gar allen Mitgliedern zubilligen.

    Besonders bedeutsam ist aus Anteilseignersicht, inwieweit das Entsendungsrecht übertragbar ist. Dabei verfolgt die Familie/Gruppe in der Regel ein doppeltes Interesse. Zum einen wird sie, wenn sie eine lang andauernde, generationsübergreifende Einflussnahme anstrebt, Wert darauf legen, dass das Entsendungsrecht auf Rechtsnachfolger aus dem Kreise der Familie/Gruppe übertragen werden kann. Zum anderen wird sie den ungewollten Übergang auf nicht zur Familie/Gruppe gehörende Personen verhindern wollen. Erforderlich ist stets, dass der oder die Begünstigten entweder namentlich

    a) oder durch genaue Bezeichnung ihrer Aktien
    b) identifizierbar sind, § 101 I AktG.

    .....Das persönliche Entsendungsrecht ist mit der Person verbunden und kann nicht übertragen werden. Ein höchstpersönliches Sonderrecht ist weder vererblich noch übertragbar.

    .....Das Inhaber-Entsendungsrecht steht dem jeweiligen Inhaber der in der Satzung bestimmten Aktien zu. Entsendungsberechtigt ist also der jeweilige Inhaber der Aktien. Dieser Weg kann jedoch nur bestritten werden, wenn die Aktien als vinkulierte Namensaktien (§ 68 II AktG) ausgestaltet sind. Dann ist die Übertragung im Wege der Erbfolge möglich.

    Die Entsendungsrechte können insgesamt höchstens für ein Drittel der Anteilseigner im Aufsichtsrat vorgesehen werden, § 101 II S. 3 AktG. Diese Begrenzung hat zur Folge, dass in einem aus drei Personen bestehenden, drittelparitätischen mitbestimmten Aufsichtsrat keine, bei sechs Personen eine und bei neun Personen zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt werden können. Das Entsendungsrecht ist daher zwar ein wichtiges Minderheitsrecht, das bei vorausschauender Planung in der Satzung der personalistischen AG verankert werden soll. Zur Absicherung einer Mehrheit im Aufsichtsrat reicht es indes nicht aus.


    Weitere Möglichkeiten, die Besetzung des Aufsichtsrat mit gruppen-/familienfreundlichen Mitgliedern sicherzustellen, besteht darin,

    Stimmrechtslose Vorzugsaktie, §§ 12 I 2, 139 ff. AktG. Die stimmrechtslose Vorzugsaktie ist nach meinem Dafürhalten das am besten geeignete Instrument, um eine dauerhafte Beherrschung der AG durch die Anteilseignerfamilie/-gruppe sicherzustellen. Nach geltendem Recht genügt eine kapitalmäßige Beteiligung von 50 % um bei der Beschlussfassung 100 % des stimmberechtigten Kapitals zu repräsentieren. Bei einer Kapitalbeteiligung von 37,5 % kann die Familie/Gruppe die Gesellschaft noch im Sinne einer qualifizierten Mehrheit beherrschen. Selbst eine Kapitalbeteiligung von 25 % genügt, um die einfache Mehrheit bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung sicherzustellen.

    Das gesetzlich vorgesehene einfache Mehrheitserfordernis für die Wahl in den Aufsichtsrat der jeweiligen Stimmrechtsmacht der Familie/Gruppe anzupassen. § 133 AktG lässt hier erheblichen Gestaltungsspielraum. Danach werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse vorsehen. Für Wahlen kann die Satzung andere Bestimmungen treffen.

    Eignungsvoraussetzungen für Aufsichtsratmitglieder, §§ 100, 105 AktG. Die Befugnis der Hauptversammlung, dass ihr als Bestellungsorgan zustehende Auswahlermessen durch die Statuierung persönlicher Qualifikationsmerkmale für Aufsichtsratmitglieder einzuschränken, ist im Grundsatz unbeschritten. § 100 IV AktG schränkt dieses Recht nur für die von Arbeitnehmerseite zu bestimmenden Aufsichtsratmitglieder ein.

    Eine zusätzliche Möglichkeit, trotz Verlustes der Mehrheit einen Anteil der den Anteilseignern zustehenden Aufsichtsratsitze zu besetzen, kann durch die satzungsmäßige Statuierung der Verhältniswahl geschaffen werden. Dabei werden aufgrund eines einzigen Wahlgangs mehrere Personen nach dem Verhältnis der auf sie entfallenen Stimmen gewählt. Wird der Wahlmodus so gestaltet, dass mit jeder Stimme jeweils nur für einen Kandidaten gestimmt werden darf, kann eine Minderheit bei entsprechend koordiniertem Abstimmungsverhalten eine ihrem relativem Gewicht entsprechende Anzahl von Sitzen besetzen.

    Über den Umfang der Überwachungskompetenz, § 111 AktG ermöglicht es, die Vornahme bestimmter Geschäftsführungsmaßnahmen durch den Vorstand an die Zustimmung des Aufsichtsrats zu binden. Damit wird der Aufsichtsrat an der Geschäftsführung beteiligt, da eine vom Vorstand beabsichtigte Maßnahme vorbehaltlich unterbleiben muss, wenn der Aufsichtsrat die Zustimmung nicht erteilt. Diese Bestimmung kann sowohl durch die Satzung als auch durch den Aufsichtsrat selbst – beispielsweise in einer von ihm erlassenen Geschäftsordnung oder durch schlichten Aufsichtsratbeschluss – erfolgen. Für personalistische Aktiengesellschaften erweist sich die Anordnung der Zustimmungspflicht in der Satzung als Vorteil, da Vorstand und Aufsichtsrat hieran gebunden sind. So kann die Eigentümerfamilie/-gruppe sicher sein, dass der von ihr gewünschte Überwachungsstandard auf Dauer unabhängig von den jeweiligen Machtverhältnissen im Aufsichtsrat verbindlich bleibt. Die Statuierung einer Zustimmungspflicht muss allerdings grundsätzlich auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben, die für die Gesellschaft als außergewöhnlich angesehen werden müssen (Investitionsentscheidungen, Kreditaufnahmen, Immobiliengeschäfte).

    In einer börsennotierten Aktiengesellschaft kann der Einfluss einer Gruppe/Familie nur dann nachhaltig gesichert werden, wenn sie in der Hauptversammlung über die notwendige Stimmmehrheit verfügt. Wenn:

    Stimmrechtsbegrenzung, § 134 I 1 AktG. Stimmrechtsbegrenzung ist nicht mit einer Aktie verbunden, sondern mit der Person des Aktionärs. Das Höchststimmrecht hat zur Folge, dass der Aktionär die seiner Kapitalbeteiligung entsprechenden Stimmrechte nicht in voller Höhe zur Geltung bringen kann. Das Höchststimmrecht hat damit eine herrschaftsbegrenzende Funktion.

    Vinkulierte Namensaktien, § 68 AktG. Eine auf Wahrung ihres Einflusses bedachte Gruppe/Familie muss deshalb Wert darauf legen, dass die Satzung die Übertragung der Namensaktie an die Zustimmung der Gesellschaft bindet. In einem solchen Fall spricht man von vinkulierten Namensaktien. Da die Vinkulierung nur durch die Satzung begründet werden kann, sollte die Bestimmung in der ursprünglichen Satzung vorgesehen werden. Für eine nachträgliche Satzungsänderung bedarf es der Zustimmung aller betroffenen Aktionäre, § 180 II AktG.

    Die Vorteile vinkulierter Namensaktien sind (Hüffer 1997: § 68 Rz 10):

    a. Schutz vor Überfremdung der Aktiengesellschaft
    b. Aufrechterhaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse
    c. fortdauernde Identität der Gesellschafter; Verhinderung des Eindringens
    unerwünschter Aktionäre in den Aufsichtsrat, wenn sich das Recht zur Entsendung
    mit bestimmten Aktien verbindet, die deshalb ebenfalls vinkuliert
    sein müssen, § 101 II 2 AktG.


    Zur Frage 2:


    Wenn ich hier etwas Unterstützung bekommen würde, wäre ich sehr dankbar!!!!!!

    :siegerpokal: Ich möchte Euch beiden sehr danken..........dass dieses Fach sehr vielen sgd-Teilnehmern Probleme bereitet, zeigt die Tatsache, dass vor nicht ganz zwei Stunden mich insgesamt zwei Mails erreichten.

    Auszug:Hi Alfons,

    mir fehlt leider das Bestellrhytmusverfahren und Bestellpunktverfahren hast Du es fertiggestellt?

    Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mir die Lösung mitteilen könntest. Meine Lösung im study board ist falsch.

    Nr. 2 und 3 habe auch ich nicht.

    ...............................................

    Sofern es gestattes ist, würde ich gerne zur Milderung der allgemeinen Verwirrung die gesamte Fragen ins Board stellen........ich glaube fast, dass damit sehr vielen geholfen ist.


    ...............................................

    Nochmals vielen Dank

    Liebe Grüße

    Alfons

    Dieses Fach wird nicht mein Liebling!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Darf ich Euch eine Frage zur allge,meinen Disukssion anbieten. Den Lösungsweg habe ich mir zwar schwer erarbeitet, aber mir fehlt "allein" der Glaube daran.

    ...................................................

    Frage 3:

    Eine Chemie-AG hatte aus Gründen der Geschäftserweiterung und der besseren wirtschaftlichen Kontrollmöglichkeiten (Divisonalisierung) eine GmbH gegründet (100%-Tochter). Da es sich um eine Versuchsfirma im Aufbaustadium handelte, zunächst einmal auf 5 Jahre begrenzt, blieb die Kapitalausstattung auf das gesetzlich notwendige beschränkt. Infolge von Emissionsüberschreitungen (Schadensfall am Kühlsystem) strengt ein Nachbar, die Juin-KG, Klage gegen die GmbH an und obsiegt.

    Da die GmbH unterkapitalisiert ist, versucht die Juin-KG mit gerichtlicher Hilfe auf die hinter der GmbH stehende Muttergesellschaft, die Chemie-AG, durchzugreifen. Gelingt ihr das?

    ........................................

    m.E. geht aus der Fragestellung nicht hervor, ob ein Beherrschungsvertrag vorliegt Ich gehe nun davon aus, dass es sich um „verbundene Unternehmen“ handelt, die keinen Unternehmensvertrag abgeschlossen haben. Geregelt ist die in § 18 AktG....Der Konzern

    Hier liegt eine einheitliche Leitung vor, wobei die beiden Unternehmen rechtlich selbstständig bleiben. Ich tendiere zu der Aussage, dass die AG nicht haftet.


    Begründung:


    Eine in mancherlei Hinsicht andere Rechtslage ist dann gegeben, wenn ein Beherrschungsvertrag mit Weisungsrecht nicht abgeschlossen wird, sondern ein oder mehrere Unternehmen (nur) faktisch unter der Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefasst werden. In diesem Fall existiert ein faktischer Konzern, auf den die §§ 311 bis 318 AktG Anwendung finden. Der Gesetzgeber überschreibt diese Regelung mit „Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrages“ und nimmt auf diese Weise durch die Ausformung des Faktizitätsprinzips eine Differenzierung der Konzerngestaltung zwischen faktischem und Vertragskonzern vor. Die nachteilige Einflussnahme eines herrschenden Unternehmens auf eine abhängige Gesellschaft ist nach § 311 AktG im Rahmen eines faktischen Konzerns aber nur zulässig, wenn der Nachteil durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen wird. Ist das im Geschäftsjahr nicht erfolgt, muss bis zum Ende des Geschäftsjahres bestimmt werden, wann und wie der Nachteil ausgeglichen werden soll. Es handelt sich hier um einen sog. zeitlich gestreckten Nachteilsausgleich (§ 311 Abs. 2 AktG). Allerdings ist im faktischen Konzern eine Haftung des herrschenden Unternehmens nicht leicht zu begründen; es ist nämlich ein Schaden durch bestimmte Weisungen des herrschenden Unternehmens (anhand von einzelnen Rechtsgeschäften und Maßnahmen, die vom herrschenden Unternehmen veranlasst wurden) nachzuweisen. Dieser Nachweis ist mit größten Schwierigkeiten verbunden. Die Rechtslage differenziert sich aber schließlich noch insofern, als es sich um einen einfachen oder einen qualifiziert faktischen Konzern handeln kann. Im ersten Fall wird (nur) eine begrenzte überschaubare einheitliche Leitungsmacht, im zweiten Fall hingegen eine stark verdichtete Leitungsmacht ausgeübt, bei der das Eigeninteresse der beherrschten Gesellschaft weit gehend oder sogar ganz unberücksichtigt bleibt, sie quasi in der Art einer Betriebsabteilung geführt wird. Auch im qualifiziert faktischen Konzern soll jedenfalls die herrschende Gesellschaft unbeschränkt für einen Verlust der abhängigen Gesellschaft haften. Bei ihm treten aber noch größere Schwierigkeiten in Erscheinung als beim einfachen faktischen Konzern, die jedoch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen bereits weit gehend ausgeräumt worden sind.

    Es ist immer schwer über ein fertiges Skript seine Meinung zu äußern

    "aufzupolieren ist aber umgangssprache!"

    das stimmt. Hier sollte eine andere Ausdrucksweise gewählt werden.


    "Mit diesem Schreiben möchte ich mich um diese Stelle bewerben."

    Das ist eine Formulierung aus einem "vorformulierten" Blocksatz, den bereits jede Verkäuferin in ihrer Bewerbung verwendet....den kennt jeder Personalleiter!

    "durch.......durch.......durch......durch........durch"

    So aneinander gereiht sieht das -durch- richtig durchgeknallt aus. In dem Schreiben kommt dies 5x vor. Dies sollte abgeändert werden.

    "über Ihre Einladung würde ich mich freuen"

    so richtig was für alte Leute, die gerne zu einem Tanzabend eingeladen werden wollen. Mensch, Du bist 24 Jahre alt. Mir fehlt in Deinem Schreiben der Elan eines "jungen, erfolgreichen" Abgängers von der UNI, der das Lernen dicke hat und heiß auf das Leben ist. Bring etwas von Australien mit. Dort geht man offener auf ein Bewerbungsverfahren zu.

    Verzeih mir die Direktheit.....hast Du schon einmal einen Steuerbescheid bekommen, der ist frischer aufpoliert. Den Hinweis auf den Deutschlehrer lass in Zukunft. Lehrer kennen sich in der DIN 5401 sehr gut aus: " 3L eerzeilen da, zwei Leerzeilen nach Betreff, 1 Leerzeile nach der Anrede u.s.w. und so fort. Abert der Inhalt muss "Dein" Wesen spiegeln. Deine Jugend.....und muss zum Projektleiter passen.

    Nur so als Beispiel:

    Ich möchte mich gerne in Ihrem Unternehmen als Junior Projektleiter einbringen. Zu meinem fundierten Fachwissen paart sich der Wille zum Erfolg. Ich bin mir sicher, dass ich meine im Studium erwobene Kenntnise und Qualifikationen in der von Ihnen aufgezeigten Stellenbeschreibung voll implementieren kann. Die Herausforderung, als Junior Projektleiter einen wesentlichen Anteil am Unternehmenserfolg zu haben ,reizt mich sehr.

    etc......etc....etc.....

    Anpreisen, den Ball nicht zu tief, aber auch nicht zu hoch halten und eine der Stelle entsprechenden Dynamik entwickeln; diese auch zu Papier bringen. Wenn Du Dich in 40 Jahren als Senior-Leiter im Altersheim bewerben willst, dann kannst Du auf diese pure Amtssprache zurück greifen.

    Gut........gümstig.......kompakt


    finde ich ist der Becker-Wirtschaftsberater "Lexikon des Personalmanagements"

    Beck-Wirtschaftsberater-Deutscher Taschenbuch Verlag- ISBN 3-423-05872-2
    Die 2. Auflage ist in einigen Buchhandlungen schon ab 10,--€ zu haben

    LG
    Alfons

    Durch dieses Thema muss ich mich richtig durchbeissen und suche dringend Unterstützung:

    Ich stelle hier zwei Fragen einer Klausur zur dispposition und hoffe, dass mir jemand seine Unterstützung anbietet.

    Frage 1:
    Neun Mitglieder einer Industriellen-Familie haben die "Hess. Bachwaren AG" mit einem Grundkapital von 18 Mio. Euro gegründet. Das Familienoberhaupt, Herr Bertrand, hat Aktien im Wert von 12 Mio. Euro übernommen und dafür sein bisheriges Unternehmen in die AG eingebracht. Die AG beschäftigt nach dem ersten Geschäftsjahr 792 Mitarbeiter, die nicht Familienmitglieder sind, und überlegt, wie der Aufsichtsrat (zu Gunsten der Familie) zu besetzen sei.

    Stellen Sie dazu umfassende Überlegungen an!

    .......................

    Frage 2:
    Zwischen der X-AG (2.754 Mitarbeiter), Sitz in Frankfurt, und der B-Ltd, Sitz in London, wurde ein Beherrschungsvertrag mit B-Ltd. als beherrschender Gesellschaft geschlossen. In der Satzung der X-AG ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat der X-AG bei Geschäften mit einem Umfang von mehr als 1 Mio. Euro zustimmen muss. Der Vorstand der B-Ltd. weist den Vorstand der X-AG an, ein Geschäft in Höhe von 2,64 Mio. Euro mit einer Firma in Riad, Saudi Arabien, zu tätigen. Der Vorstand der X-AG verweigert seine Zustimmung aus Bedenken wegen der Auftragsabwicklung.

    Kommt bei dieser Lage das Geschäft dennoch zustande?

    Wird in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen gegebenen Möglichkeiten die Mitbestimmung umgangen?

    .............................

    :dankedankedanke:

    LG
    Alfons

    Nur zur allgemeinen Begrifflichkeit:

    Die Frage ist unvollständig gestellt worden:

    zur ersten Fragestellung:

    Wie hoch sind die quartalsmäßigen Legerkosten für beide Verfahren ( Bestellpunktverfahren / Bestellrythmusverfahren ), wenn der Preis des Rohstoffes 5.000,-- €/ME beträgt und mit einem auf das Jahr bezogenen Lagerkostensatz von 20% gerechnet wird.

    Im I. Quartal (Woche 1 bis 12) gibt es einen Lagerbestand von:

    BP-Verfahren .......289 ME
    BR-Verfahren .......369 ME

    Für das II. Quartal ist lediglich eine bekannte Größe benannt

    BP-Verfahren ........21 ME
    BR-Verfahren ........ 7 ME


    gleiches Verhältnis bei der zweiten Fragestellung:

    Wie hoch sind die quartalsmäßigen Bestellkosten bei beiden Verfahren, wenn jede Bestellung durchschnittliche Kosten von 55,-- € verursacht?

    Im I. Quartal liegen für das

    BP-Verfahren ..........4 Bestellungen vor
    BR-Verfahren ..........6 Bestellungen vor

    Für das II. Quartal liegen für beide Verfahren je -eine- Bestellung vor.


    ................................................................................................

    Generell zu den Fragestellungen:

    Es sollte doch, wenn es sich um eine sgd oder ils-Aufgabe handelt zumindest das Heft/seine Nummer oder eine genaue Begrifflichkeit zur Frage benannt werden.

    Wenn man nun erwartet, dass ein anderer Teilnehmer in diesem Board sich die Mühe machen soll die Aufgabe zu lösen, sollte man sich selbst der Mühe unterwerfen, zumindest die Aufgabenstellung komplett und vollständig darzustellen, denn so nützt es werder dem Lernzweck, noch dem zu suchendem Ergebniss.

    =)LG

    Alfons

    Die kann von mir nur ein wirklicher Diskussionsansatz sein, da diese doch recht allgemeingültig gestellte Frage Tür und Tor öffnet (ähnliche Fragestellung wie bei sgd/Darmstadt).

    Kriterium : Rohstoffe

    Problemdarstellung: Energiereserven
    Die in der Erde lagernden Vorräte an fossilen Brennstoffen und Uran, aus denen heute ca. 90% des Weltprimärenergiebedarfs (Energie) gedeckt wird, bezeichnet man als Energiereserven.

    Bei gleichbleibendem Energiebedarf reicht die Welt-Energie für Erdöl und Erdgas nur noch einige Jahrzehnte. Auch die Kernenergie (Kernkraftwerk) stellt ohne Schnellen Brüter nur eine kurze Übergangstechnologie dar. Lediglich Kohle ist noch für Jahrhunderte verfügbar, doch ist ihre Nutzung mit hohen Risiken belastet (Schwefeldioxid, Stickoxide, Staub und vor allem Kohlendioxid (Treibhauseffekt)).

    Deutschland verfügt über nur sehr geringe Vorräte an Erdöl und Erdgas, wohingegen die Kohlevorräte mit 7.200 EJ, wovon 1.000 als sicher gewinnbar gelten, relativ groß sind.

    Um den Energiehunger der Menschheit langfristig zu decken, bleiben neben der Kernfusion, bei der nicht abzusehen ist, ob sie jemals technisch und wirtschaftlich realisierbar sein wird, nur rationelle Energienutzung, Energiesparmaßnahmen und v.a. regenerative Energiequellen. Da schon heute eine Reihe regenerativer Systeme zur Verfügung stehen, stellt sich die Frage, warum man nicht diese forciert einsetzt, anstatt zunächst die letzten E. unter hohen Umweltbelastungen zu verbrauchen.

    Kriterium: Energieverbrauch
    Als Energieverbrauch wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, Arbeit zu leisten. Verschiedene Formen von Energieverbrauch sind: Wärme, chemische, mechanische und elektrische E., die sich ineinander umwandeln lassen. Einsatz und Umwandlung von Energie - ungenau als Energieverbrauch bezeichnet - sind Voraussetzung für den Ablauf sämtlicher Lebensfunktionen. Die Energie der Nahrung wird in Wachstum, Körperwärme und Bewegung umgesetzt. Energie wird gebraucht für die Befriedigung wichtiger Bedürfnisse: Raumwärmebedarf (Heizung), Warmwasserbereitung, Transport (Verkehr). Schließlich ist die gesamte industrielle Produktion nur durch den Einsatz von Energie möglich. Energie ist heute zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren und zu einer der wichtigsten Quellen von Umweltbelastungen geworden.

    Weltenergieverbrauch: Bis ins 18. Jahrhundert war Holz weltweit der wichtigste Energieträger. Durch die Nutzung von Kohle wurde die Industrialisierung ermöglicht, gleichzeitig stieg in den Industrieländern der Energieverbrauch an. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Bevölkerungszunahme der Energieverbrauch sowohl stark erhöht als auch in seiner Struktur gewandelt.

    Erdöl und später Erdgas gewannen gegenüber der Kohle stark an Bedeutung. Von den regenerativen Energiequellen spielen bislang nur Biomasse (Holz) und Wasserkraft eine Rolle. Der Weltenergieverbrauch betrug 1989 356 ExaJoule (EJ), die sich wie folgt aufteilten: Kohle 28%, Erdöl 38%, Erdgas 20%, Kernenergie (Kernkraftwerk) 6%, Wasserkraft 2% und Biomasse 7%. Erfasst man neben den sog. kommerziellen Energieträgern auch (noch) kostenfreie Energieträger wie Brennholz, so liefern Biomasse und Wasserkraft 28% der verbrauchten Energie.

    In der Dritten Welt deckt die Biomasse sogar 35% des gesamten Energieverbrauchs. Die Menschen in den verschiedenen Teilen der Welt sind sehr unterschiedlich mit Energie versorgt. Den vielen Menschen, die unter Energiemangel leiden, steht eine kleine Zahl von Menschen gegenüber, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen: 25% der Weltbevölkerung verbraucht 75% der Weltprimär-Energie. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch eines Nordamerikaners liegt um das 5fache über dem Weltdurchschnitt und sogar um das 22fache über dem Verbrauch eines Afrikaners. Prognosen nach wird der Weltenergiebedarf zukünftig infolge weiteren Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums gerade in der Dritten Welt stark anwachsen, was, solange der Großteil der Energie aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und Holz gewonnen wird, zu immensen Umweltrisiken führen wird (Treibhauseffekt).

    Deshalb, und wegen der zur Neige gehenden Energiereserven, ist ein Umschwenken auf regenerativ Energiequellen Gebot der Stunde. BRD: Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Primärenergieverbrauch der BRD stark angewachsen, von 4.100 PJ im Jahr 1950 auf 11.092 PJ im Jahr 1973. Während die Kohle 1950 noch ca. 90% der Primär-Energie lieferte, waren es 1973 nur noch 31%. Gleichzeitig konnte das in großen Mengen billig zur Verfügung stehende Erdöl seinen Anteil von ca. 5% (1950) auf 55% (1973) ausdehnen.

    Seit der Ölpreiskrise 1973 stagniert der Primärenergieverbrauch trotz weiteren Wirtschaftswachstums. Ursachen sind der sparsamere und rationellere Einsatz von Energie (rationelle Energienutzung) und eine Umstrukturierung der Industrie von einer Energie- und rohstoffintensiven (z.B. Stahlerzeugung) hin zu einer mehr technologie- und dienstleistungsorientierten Industrie.

    Bei der Beschreibung des Energieverbrauchs treten folgende Größen auf: Das Energieaufkommen ist die Gesamt-Energie. aller im Land geförderten und importierten Energieträger. Daraus erhält man nach Abzug von Export und Bunkerung den

    ·Primärenergieverbrauch, d.h. die tatsächlich im Land verbrauchte Energie. Hiervon wird ein großer Teil in Sekundär-Energie, z.B. Benzin, Heizöl, Strom oder Brikett umgewandelt.

    Bei der Umwandlung treten hohe Verluste, vor allem in Kraftwerken als Abwärme, auf. Die gesamte dem Endverbraucher zur Verfügung stehende Energie heißt
    ·End-Energie; sie enthält neben der Sekundär-Energie noch die ohne weitere Umwandlung nutzbare Primär-Energie (z.B. Steinkohle oder Importstrom). 60% der End-Energie werden zur Wärmegewinnung eingesetzt (Heizung, Warmwasserbereitung).
    ·Nutz-Energie entspricht dem Energie-Bedarf des Endverbrauchers z.B. an Wärme, Licht oder Kraft. Auch bei der Umwandlung von End- in Nutz-Energie beim Verbraucher treten weitere Verluste auf, z.B. bei der Heizung oder beim Auto, so dass von der eingesetzten Primär-Energie insgesamt vom Verbraucher nur ca. 30% genutzt werden (Wirkungsgrad).
    Der Bereich Energie-Gewinnung und -Nutzung ist für einen Großteil der Umweltbelastungen verantwortlich (Externe Kosten).

    Förderung: Braunkohle, Steinkohle, Uran; Nutzung und Umwandlung: Kraftwerk (Kohlekraftwerk, Kernkraftwerk), Verkehr, Heizung, Treibhauseffekt, Saurer Regen, Waldsterben.


    Lösungsansatz: Energiemanagement
    Energiemanagement hat die effiziente Energieversorgung einer Organisation, eines Unternehmens oder einer technischen Einrichtung zum Ziel.

    Erreicht wird dies durch den Prozess der Planung, Organisation, Leitung und Überwachung von Maßnahmen. Häufig werden auch Regelstrategien o.ä. als E. bezeichnet. Meist wird für das E. eine Stelle innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens geschaffen, die folgende Aufgabe hat:

    kostengünstige Beschaffung von Energie,
    Erstellen und Analysieren von Energiestatistiken,
    Erfassen, Beurteilen und Vermeiden von Energieverlusten,
    Erarbeiten von strategischen Energiekonzepten,
    Förderung des Energiebewusstseins im Betrieb.

    Viele größere Betriebe verfügen über einen qualifizierten Stab von Ingenieuren, der sich ausschließlich mit Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs beschäftigt. Ein großes unausgeschöpftes Einsparpotential besteht noch v.a. bei kleineren Städten und Gemeinden, in kleineren Betrieben sowie in den neuen Bundesländern.


    Lösungsansatz: Energiekonzept
    Energieversorgung wird in der Regel von Städten und Gemeinden aufgestellt, da sie im Rahmen der Daseinsfürsorge für ihre Bewohner auch die Versorgung mit Energie zu gewährleisten haben.

    Während in den 70er Jahren bei der Energieversorgung noch v.a. der Versorgungsaspekt im Vordergrund stand und die Energieversorgung deshalb auch "Energieversorgungskonzepte" genannt wurden, steht nun der Aspekt der Energieeinsparung, der rationellen Energienutzung sowie der Nutzung regenerativer Energiequellen im Vordergrund.

    Unmittelbarer Anlass für die Erarbeitung eines Energiekonzept ist oft die Untersuchung von Energieeinsparpotentialen in den Gebäuden der öffentlichen Nutzbarkeit. Daran sollte sich eine Untersuchung der Einsparpotentiale in Haushalt, Gewerbe und Industrie anschließen. Besonders wichtig ist die Untersuchung der Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der regenerativen Energiequellen. In einem Energiekonzept werden dann Maßnahmen vorgeschlagen, wie die ermittelten Potentiale zu nutzen sind und welche Investitionen über einen bestimmten Zeithorizont (z.B. 20 Jahre) vorzunehmen sind.

    Lösungsansatz:
    Abfallverwertung
    Abfallverwertung umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, im Abfall enthaltene Wertstoffe bzw. Energiepotentiale zu verwerten(Recycling, getrennte Sammlung, Sortierung von Müll, Verpackungsverordnung). Im Sprachgebrauch, besonders in der Werbung, wird Abfallverwertung oft mit Abfallvermeidung gleichgesetzt, was jedoch falsch ist. Denn Ziel der Abfallvermeidung ist es, Abfall gar nicht erst entstehen zu lassen, wodurch eine Abfallverwertung überflüssig wird.


    Lösungsansatz:
    Getrennte Sammlung
    Durch die getrennte Sammlung können die im Abfall enthaltenen Wertstoffe sortenrein erfasst und einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nahezu flächendeckend werden in der alten BRD Papier und Glas getrennt gesammelt, in kleinerem Umfang auch Kunststoffe, Metalle, Textilien und Biomüll. Zur Erfassung der Wertstoffe werden in der Praxis verschiedene Sammelsysteme angewendet, wobei man zwischen Holsystemen (grüne Tonne, Biotonne, Mehrkammermüllsystem) und Bringsystemen (Container, Recyclinghöfe) unterscheidet. Durch die getrennte Sammlung ist theoretisch eine Reduzierung der Hausmüllmenge um 15 bis 75 % des gesamten Müllaufkommens zu erzielen. Mit der Sammlung erfasste Wertstoffe können im allgemeinen gut verwertet werden.


    Lösungsansatz: Verringerung
    Eine Verringerung von Energieverbrauch und Umweltbelastung lässt sich z.B. durch folgende Maßnahmen erzielen: Reduzierung des Raumwärmbedarfs (Wärmedämmung, Niedrigenergiehaus, Fenster), umweltfreundliche Heizungssysteme (Fernwärme, Brennwertkessel), Reduzierung von Stromanwendungen im Bereich Heizung und Warmwasserbereitung (Strom, Elektrospeicherheizung),


    Lösungsansatz: Individualverkehr
    Zurückdrängen des Individualverkehrs zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel (Verkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Schienenverkehr),


    Lösungsansatz: Erzeugung
    Verringerung der Verluste bei der Stromerzeugung (Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Blockheizkraftwerk, Kombikraftwerk), Nutzung industrieller Abwärme und verstärkter Einsatz regenerativer Energiequellen.

    Diese Frage habe ich "zerstückelt" in mehreren Beiträgen gefunden, aber nie komplett gelöst:

    Ich stelle sie hier einmal komplett rein, da ich das Gefühl habe, dass sehr viele Teilnehmer mit der Frage unheimlich probleme haben.

    Ein Fachhandel verkauft jährlich 72.000 ME einer Ware. Der Einsatndspreis beträgt 15,-- € je ME. Es fallen Kosten pro Bestellung in Höhe von 2.500,-- € an. Die Lagerkosten betragen 3,-- € pro ME im Jahr. Der Betrieb hält einen eisernen Bestand von 4.000 ME ständig auf Lager. Dieser eisener bestand ist bereits vorhanden. Die Einkaufsabteilung hat folgende Möglichkeiten bei der Bestellmengenwahl:


    Bestell-........Bestell-........Durchschn........Bestell-........Lager-.........Gesamt-
    menge/ME....häufigkeit.....Lagebst...........kosten.........kosten.........kosten

    .....x..........2....................x..................x..............x..................x......
    .....x..........4....................x..................x..............x..................x......
    .....x..........8....................x..................x..............x..................x......
    .....x.........16....................x.................x..............x..................x......


    a) Vervollständigen Sie die oben abgebildete Tabelle

    b) Ermitteln Sie die optimale Bestellmenge (Tabelle)

    c) Ermitteln Sie die optimale Bestellmenge bei freier Bestellmengenwahl (Formel)

    d) Welche inner- bzw. außerbetrieblichen Einflussgrößen bestimmen neben den rein rechnerischen Faktoren die Höhe der optimalen Bestellmenge?


    ...................................................

    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich c) nicht hatte........dafür allein gibt es fast eine Note Abzug

    ...................................................

    Entweder ich bin jetz völlig durch den Wind, oder ich seh den Wald vor lauter Bäume nicht: Ich stelle die Aufgabe einfach mal komplett rein:

    Nach Durchführung einer ABC-Analyse (Produkt-Kosten-Statistik) werden in einem Großhandelsunternehmen die Waren nicht mehr unterschiedslos quartalsweise eingekauft, sondern nach Maßgabe ihres Warenanteils wie folgt bestellt: A-Gruppe monatlich, B-Gruppe -wie bisher auch- vierteljährlich und C-Gruppe lediglich einmal jährlich.

    Die pro Warenart getrennt erfolgte Bestellung (unterschiedliche Lieferer!) verursacht im Durchschnitt Kosten in Höhe von 35,--€. Für die Lagerhaltung wird mit einem Kostensatz von 20% gerechnet.

    Ermitteln Sie anhand von den nachstehenden Bedarfsangaben die infolge der geänderten Bestellhäufigkeit erzielten jährlichen Einsparungen bei den Beschaffungs- und bei den Lagerhaltungskosten!


    Waren-.............Anz. der...................................Jahresbedarf
    Gruppe.............Warenarten........................(in ME)................(in €)

    ...A ......................180............................24.000...........12.000.000,--
    ...B.......................600...........................100.000............6.000.000,--
    ...C......................4200..........................380.000.............1.900.000,--

    ;( Entschuldigung


    Selbstverständlich ist der Begriff "Dorfnullen" nicht personenbezogen gemeint. Ich möchte keinen wirklich verletzen oder ihn in seiner Person diskriminieren.......es ist von mir mehr der Vorgang an sich und die Orientierungslosigkeit die sich damit verbindet zum Ausdruck gebracht worden.

    :sehrstreng: nochmals, nicht als persönliche Beleidigung verstehen

    Danke

    Alfons

    Ich bin jetzt seit ein paar Tagen in diesem Thread und habe sehr viele Informationen gesammelt, die für mein "Studium" mir wichtig erschienen.

    Ich durfte auch schon einige sehr gute persönliche Kontakte genießen und einen regen Gedankenaustausch führen.

    Aber ganz klar und ehrlich zum Ausdruck gebracht "ich schäme mich für einige Zeitgenossen hier, die sich Studierende nennen"

    Ehrlich, ich hatte auch meine Probleme mit meinen Fächern. Ich habe mich durch mein erstes Lernheft Finanzierung buchstäblich durcjgequält. Aber ich brauche mich über das Ergebnis nicht zu schämen, auch wenn es eine 2 oder 3 wird, denn es ist meine Arbeit und nicht die von

    "sonal"
    "Markus"
    "Wastel"

    Ihr drei habt im Ergebnis das gesamte sgd-Heft FIN01 gelöst. Dass Ihr so gut in Finanzwesen seid ist lobenswert und toll, aber dass andere sich mit "Eurem" Ergebnis später Betriebswirte schimpfen ist eine Schande für den "Namen"-Betriebswirt-.

    Und das schönste kommt noch.......diese Dorfnullen, die noch nicht einmal einen Finanzplan erstellen oder gar lesen können, sind spägter aktive Mitbewerber auf dem Berufs- und Arbeitsmarkt. Ihr helft Ihnen noch auf ein Pferd, dessen sie zu blöd zum satteln wären.

    Ich habe auch Hilfe gesucht..aber Hilfe zur Selbsthilfe. Ich hatte auch Fragen, suchte dazu nur Anregungen und keine Antworten.

    Ich mache mit Euch eine Wette. Keiner dieser "Gästchen und Bilanzchen" wie sie sich nennen, hat z.B. den Widerspruch in der Frage zur Bestimmung des Kapitalbedarfs entdeckt.

    Ihr "Großen" habt alle die Vertriebskosten x Lagerdauer, Produktionsdauer, Lagerdauer FE und Kundenziel genommen.

    Frage, wenn die Vertriebskosten (eine genaue Definition gibt nämlich die Aufgabe gar nicht her), im engen Sinne Kosten des Absatzes je Stück wären, muss ich dann jene Zeit als Vertriebskosten mitrechnen, in welcher das Material bis zur Produktion lediglich vorgelagert wird, oder darf ich nur jene tatsächlich anfallende Kosten aus der Produktion, der Lagerung des FE und des Kundenzieles berücksichtigen???

    Ich werde weiter im Thread bleiben, mich weiter mit wirklich "Suchenden" auseinander setzen und weiter meiner Fragen stellen, aber im Ergebnis wäre es zumindest toll, wenn dieser Beitrag zum Nachdenken über das Studium im allgemeinen und über ein Fernstudium im engeren Sinne animieren würde.

    Gerne stelle ich mich auch einer diesbezüglichen Diskussion.

    LG ;)

    Alfons

    Diese gedanklichen Inhalte zu einer Stellenbesetzung beinhaltet eigentlich die Antwort auf Deine Fragen, wenn Du die Vor- bzw. die Nachtewile in Bezug zum Anforderungsprofil setzt::

    z.B. bei Fehlbesetzung hoher Kostenaufwand und falscher Human-Ressourcen-Einsatz
    .B. Zielvereinbarungen werden durch falsche Stellenprofile verfehlt

    etc., etc.


    Die Stellenbildung ist eine abstrakte, strukturelle Einheit, nicht zwangsläufig identisch mit einem räumlichen Arbeitsplatz. Eine Stelle kann u. U. mehrere Arbeitsplätze umfassen. Die Bildung von Stellen erfolgt durch Analyse und Zerlegung der Organisationsaufgaben in Teilaufgaben. Durch die Aufgabensynthese werden die Teilaufgaben wiederum spezifischen Stellen zugewiesen.

    Zur Koordination werden Stellen, die gemeinsame oder direkt zusammenhängende Aufgaben erfüllen zu Abteilungen zusammen gefasst. Stellen mit umfassender Leitungsbefugnis werden als Instanzen bezeichnet.


    Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Stellen werden in Stellenbeschreibungen dokumentiert.


    Die Verbindung von Stellen erfolgt über Informations- und Transportwege. Bei den Informationswegen wird unterschieden zwischen Mitteilungs- und Entscheidungswegen. Die Darstellung der so gewonnenen Aufbaustruktur erfolgt in Organigrammen.

    Vor- und Nachteile dieses Verfahrens?


    Gegen den Einsatz von Stellenbeschreibungen werden in der Praxis am häufigsten folgende Einwände erhoben:

    Die Erarbeitung von Stellenbeschreibungen ist ausgesprochen zeit- und somit auch kostenaufwendig.

    Stellenbeschreibungsaktionen verlaufen in der Praxis oft nach wenigen Jahren im Sande. Daher ist eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung aller eingeführten Stellenbeschreibungen mindestens im 3-Jahres-Rhythmus erforderlich

    Stellenbeschreibungen bieten keine optimale Betriebsübersicht; sie sollten nach Möglichkeit ergänzt werden, z.B. durch Funktionsdiagramme.

    Bei der Einführung von Stellenbeschreibungen besteht die Gefahr der Überorganisation ( nach meinem Dafürhalten ist dies jedoch nur ein vorgeschobenes Scheinargument; eine gute Stellenbeschreibung regelt nicht die Abläufe bis ins Detail, sondern lässt dem Stelleninhaber ausreichend Entscheidungsspielräume)

    Beim Einsatz von Stellenbeschreibungen besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter nicht gewillt sind, im Notfall andere als schriftlich fixierte Aufgaben wahrzunehmen


    Für den Einsatz von Stellenbeschreibungen sprechen allerdings folgende Vorteile:

    Durch die eindeutig voneinander abgegrenzten Aufgaben kann das Auslassen von Arbeiten ebenso vermieden werden wie Doppelarbeiten

    Da der Einzelne klar definierte Aufgaben und Kompetenzen hat, kommt es diesbezüglich zu wenig Reibereien zwischen Kollegen sowie Mitarbeitern und Vorgesetzten

    Eine Gefahr arbeitsteiliger Aufgabenerfüllung besteht darin, dass der Einzelne weder seine Funktion noch die Funktion anderer im Hinblick auf die Gesamtaufgabe genau kennt. Allgemein zugängliche Stellenbeschreibungen erleichtern die Orientierung über das Gesamtsystem.

    Stellenbeschreibungen beseitigen Unklarheiten, die zu dauernden Rückfragen oder zu Fehlern in der Aufgabenerfüllung führen

    Stellenbeschreibungen kommen dem Wunsch vieler Mitarbeiter nach möglichst genauen Angaben über die von ihm erwartete Tätigkeit entgegen

    SB machen die Aufgabenverteilung innerhalb der Gesamtorganisation transparent und erleichtern somit die Koordination der einzelnen Stellen

    SB erleichtern die Einarbeitung neuer Mitarbeiter sowie die Regelung von Stellvertretungen

    "Dem Kunden wird am 03.12.93 die Ausgangsrechung geschickt

    - Listenverkaufspreis: 400 € pro Mantel
    - 20% Rabatt
    - Sonderverpackung 500,00 € u. Fracht 2.000,00 €
    - zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nett0.


    ....Estelle bis hier her Deine Rechnung, denn das ist der Ausgangspunkt "vor" der Mängelrüge!


    Erste Rechnung

    Listenpreis
    . Rabatt
    --------------
    + Sonderverpackung
    + Fracht
    ------------
    Rechnungspreis per 03.12.
    ( hier wird noch Skonto/ und Netto aufgezeigt )

    jetzt erfolgt die Reklamation
    "Wegen einer Mängelrüge wird am 10.12.1993 auf 30 Mäntel ein zusätzlicher Nachlass von 10% auf den Listenverkaufspreis gewährt!"

    30 Mäntel zu 10%....(nicht berücksichtigen darfst Du vorher aufgeführte Rabatte oder sonstige Nachlässe)

    Neue Rechnung

    Rechnungspreis 03.12.
    . (30 x 40)
    _________________
    Rechnungspreis per 10.12.
    (hier wird dann das veränderte Skonto / und der veränderte Nettobetrag ausgewiesen)

    In der Buchhaltung wird "Brutto" gebucht und erst nach Zahleingang das eventuell in Anspruch genommene Skonto, der Nachlass und die Mehrwertsteuerberichtigung vorgenommen

    Ich hoffe, dass es Dir weiter hilft.

    gruss
    Alfons